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Barrierefreies Badevergnügen für alle

Menschen mit einer Behinderung, insbesondere einer Mobilitätseinschränkung, können sich im Wasser viel einfacher bewegen und sich sportlich betätigen. Entsprechend müssen aber die Hallen- und Freibäder barrierefrei sein.

junge Frau im Swimming Pool | © unsplash

Auch Personen mit einer Behinderung können Schwimmsport nachgehen. (unsplash)

In der Schweiz gibt es über 300 Hallen- und 700 Freibäder. Knapp die Hälfte der über 900 bestehenden Anlagen sind mehr oder minder rollstuhlgerecht ausgestattet. Diese Sport- und Freizeitanlagen sind gerade auch bei Menschen mit einer Behinderung sehr beliebt. Für viele ist die Bewegung im Wasser eine willkommene Entspannungsmöglichkeit und eine gute Gelegenheit, sich körperlich zu betätigen und etwas für die eigene Gesundheit und das Wohlbefinden zu tun.

Aus diesem Grund hat die Behindertenorganisation Procap Schweiz vor ein paar Jahren begonnen, die Zugänglichkeit von Hallen- und Freibädern systematisch zu überprüfen. Ziel war es, eine Übersicht für die Betroffenen und deren Angehörige zu schaffen, die Betreiber der Anlagen für die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen zu sensibilisieren und Verbesserungen zu erwirken.

«Wir sind an den meisten Orten auf viel Bewusstsein und Verständnis gestossen. Und wir konnten feststellen, dass bei Sanierungen und Umbauten die Mängel behoben und die nötigen Anpassungen realisiert werden», sagte Hans Frei, Zentralpräsident von Procap Schweiz. 

Überprüfung der Badeanstalten

Die Schweiz verfügt nun über einen flächendeckenden Schwimmbadführer für Menschen mit einer eingeschränkten Mobilität. 2012 ergab die statistische Auswertung der Procap-Erhebungen, dass knapp die Hälfte der bestehenden Anlagen in der Schweiz (53.75 Prozent) mehr oder minder rollstuhlgerecht sind (Note 3 bis 5). Vor allem bei den Hallenbädern besteht grosser Nachholbedarf.

Für den Thurgauer Nationalrat Christian Lohr, der selbst auf einen Elektrorollstuhl angewiesen ist, ist das Engagement für zugängliche Badeanstalten aber auch ein wichtiges gesellschaftspolitisches Engagement: «Es braucht die Sensibilisierung für die Bedürfnisse und Anliegen von Menschen mit einem Handicap in unserem Land. In einem politischen Umfeld, in dem wir Betroffene in den wenig differenziert geführten Diskussionen leider allzu oft zu reinen Kostenfaktoren reduziert werden, braucht es klare Grundhaltungen. Menschen mit einer Behinderung mit ihren eigenen Fähigkeiten und Besonderheiten prägen unser farbenreiches Gesamtbild der Gesellschaft mit, sie sind Puzzles des Mosaiks mit vielen ungleichen Teilen.»

Foto eines leeren Freibades. | © pixabay Knapp die Hälfte der Anlagen in der Schweiz sind mehr oder minder rollstuhlgerecht. (pixabay)

Das Parkbad «Seerose» als Beispiel

Daniel Bachofner, Projektleiter von Procap Schweiz, demonstrierte am Beispiel des Parkbades «Seerose» in Horgen, auf was bei der Untersuchung einer Anlage geachtet wird. «Wir überprüfen den gesamten Weg, den jemand von der Haltestelle des öffentlichen Verkehrs oder des Parkplatzes bis ins Schwimmbecken absolviert. Wir schauen also in Garderoben, WCs und Duschen, begutachten Liegewiesen und Zugänge ins Bassin und besuchen auch Restaurants und Kioske.»

Alle Details werden zentimetergenau in die Datenbank übertragen, so dass man aufgrund der Angaben weiss, wie und ob eine Anlage individuell genützt werden kann. Procap prüft die Bäder auf der Grundlage der Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» und bewertet sie auf einer Skala von 1 bis 5. Eine Dokumentation mit den Bewertungskriterien kann online heruntergeladen werden.

Auf Nachhaltigkeit setzen

«Uns geht es aber in erster Linie nicht darum, Noten zu verteilen. Wir möchten für jeden Betreiber eine Übersicht erstellen, in der Verbesserungsmöglichkeiten aufgezeigt werden. In diesem Sinne freuen wir uns, wenn etwas geschieht und wir in nächster Zeit möglichst viele Einträge auf der Datenbank mutieren müssen», so Denise Vielmi.

Die Gemeinderätin von Horgen, schätzt diese Art von konstruktiver Zusammenarbeit. Und: «Nachhaltigkeit – gerade auch beim Bauen – beruht auf den drei Zielen ökologische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Nachhaltigkeit. Für letztere bilden hindernisfreie Bauten und Anlagen einen unerlässlichen Bestandteil.» Diese Vorgabe werde in den Legislaturzielen der Gemeinde weiterhin berücksichtigt. Sie sei deshalb stolz und aber auch dankbar, dass Horgen mit zwei zugänglichen Freibädern figuriere, so Vielmi weiter.

Gesundheitsförderung im umfassenden Sinne

Der Schwimmbadführer sei ein Projekt, das auf verschiedenen Ebenen eine nachhaltige Wirkung habe, findet Procap-Präsident Hans Frei. Einerseits mache er auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung aufmerksam, andererseits verbessere er gezielt die Möglichkeit von Gleichstellung, Integration und Begegnung.

Und schliesslich sei Schwimmen für viele Menschen mit einer eingeschränkten Mobilität die optimale Art, sich unbeschwert zu bewegen. «Das ist doch Gesundheitsförderung im umfassenden Sinne!», betonte Frei.


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