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Assistenzbeitrag für ein selbstbestimmtes Leben

Der Assistenzbeitrag wurde 2012 im Rahmen der 6. Revision des Invalidenversicherungsgesetzes eingeführt und hat zum Ziel, die Selbstbestimmung und Lebensqualität von Menschen mit einer Behinderung zu stärken. Eine Studie des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) zeigt eine nach wie vor konstante Zunahme der Nachfrage sowie eine insgesamt hohe Zufriedenheit der Assistenzbeziehenden mit der neuen Leistung.

Assistenzperson hilft Frau mit einer Behinderung bim Auftragen von Lippenstift. | © Andi Weiland | gesellschaftsbilder.de

Assistenzpersonen unterstützen Menschen mit Behinderungen im Alltag. (Andi Weiland | gesellschaftsbilder.de)

Berechnung und Auszahlung des Assistenzbeitrags

Vom Assistenzbeitrag können alle Bezügerinnen und Bezüger einer Hilflosenentschädigung profitieren, die auf eine regelmässige Hilfe angewiesen sind, aber dennoch zu Hause leben möchten (lesen Sie dazu auch Assistenzbeitrag – Fragen und Antworten). Mit dem Assistenzbeitrag soll die Selbstbestimmung und Eigenverantwortung gefördert werden. Versicherte Personen, die im Heim wohnen, jedoch beabsichtigen, aus dem Heim auszutreten, können ebenfalls ein Leistungsgesuch bei der IV-Stelle einreichen.

Der Assistenzbeitrag wird aufgrund des regelmässigen zeitlichen Hilfebedarfs der versicherten Person festgelegt. Für die Berechnung wird die Zeit abgezogen, die bereits über andere Leistungen gedeckt ist. Die Höhe des entrichteten Beitrags kann auf im Merkblatt zum Assistenzbeitrag der IV im Detail nachgelesen werden.

Der Assistenzbeitrag wird der versicherten Person gegen monatliche Vorlage einer Rechnung direkt ausbezahlt. In der Rechnung sind die tatsächlich geleisteten Assistenzstunden aufzuführen. Mit dem Assistenzbeitrag finanziert die versicherte Person die Hilfeleistungen, die von einer Assistenzperson erbracht werden. Die versicherte Person ist demnach der Arbeitgeber, die Arbeitgeberin und die Assistenzperson die Arbeitnehmende, die mittels Arbeitsvertrag angestellt sein muss. Die arbeitsrechtlichen Aspekte werden dabei unter den beiden Parteien miteinander geregelt und unterliegen den Bestimmungen des Zivilgesetzbuches über den Arbeitsvertrag.

Beitrag erschienen bei «Schweiz aktuell».

Assistenzbeitrag fördert die Selbstbestimmung

Gemäss den Resultaten einer Befragung, die 2019 im Auftrag des BSV durchgeführt wurde, zeigen sich 80 Prozent der Assistenzbeziehenden zufrieden oder sehr zufrieden mit der Leistung. Der Assistenzbeitrag unterstützt die Selbstbestimmung und Eigenverantwortung und erhöht die Chance trotz einer Behinderung eigenständig zu Hause zu wohnen. Ausserdem fördert er die Inklusion in Gesellschaft und Berufsleben.

Verbessert werden könnte der administrative Ablauf sowie die Ausweitung des anerkannten Hilfsbedarfs. Neben einer besseren Starthilfe in Form eines Leitfadens oder Informationskatalogs wird diesbezüglich oft eine (barrierefreie) Abrechnung über Internet gewünscht.

Hilfeleistungen von Angehörigen im Rahmen des Assistenzbeitrages

Eine grosse Lücke besteht allerdings darin, dass Familienangehörige nicht über den Assistenzbeitrag bezahlt werden können. Inzwischen belegen aber Studien, dass Angehörige einen erheblichen Teil der Hilfeleistungen übernehmen und zwar zulasten ihrer beruflichen Tätigkeit sowie ihrer sozialen Sicherheit.

Mit dem Bundesgesetz zur Unterstützung von betreuenden Angehörigen, das 2021 in Kraft getreten ist, wird diese Lücke teilweise geschlossen. Es bietet Menschen mit Behinderungen jedoch keine Möglichkeit, ihre Angehörigen auf Dauer zu entlohnen. Dabei sind es gerade die Angehörigen, die sie ihr Leben lang in ihrem Alltag unterstützen.

Eine parlamentarische Initiative will dieses Recht weiter verankern. Angehörige von Menschen mit Behinderungen übernehmen eine Vielzahl an Betreuungsaufgaben, Tag und Nacht, oft ein Leben lang. Die zuständigen Kommissionen haben der Initiative zugestimmt und wir sind gespannt wie es weiter geht.

Erste umfassende Neuerungen des Assistenzbeitrags treten ab 1. Januar 2022 in Kraft – zum ersten Mal seit Einführung vor zehn Jahren. Die Änderungen betreffen vor allem Anpassungen bei der Nachtpauschale und bei der Beratung.

CléA Assistenzplattform

Der Förderverein CléA möchte Betroffenen sowie deren Angehörigen oder Betreuungspersonen bei der Herausforderung helfen, das Leben mit Assistenz administrativ zu vereinfachen. Das erste Modul der «CléA Assistenzplattform» ist seit März 2021 online.


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