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Invalidenversicherung: medizinische Gutachten

Wer bei der IV eine Rente beantragt, tut dies bei der kantonalen IV-Stelle. Diese prüft, ob ein Rentenanspruch besteht und beauftragt in komplexen Fällen eine Gutachterstelle.

Eine Ärztin spricht mit einer langhaarigen Frau und macht sich Notizen. | © pexels

Wie entsteht ein medizinisches Gutachten? (pexels)

Die Gutachterstellen klären die Arbeitsfähigkeit der Antragstellenden ab. Nach einem Urteil des Bundesgerichts und heftiger Kritik der Öffentlichkeit hat die Invalidenversicherung (IV) das Verfahren der medizinischen Gutachten 2012 neu geregelt und mit der Gesetzesrevision 2022 weiterentwickelt.

Gutachterstellen sind darauf spezialisiert, komplexe medizinische Sachverhalte abzuklären. Es werden drei Typen von medizinischen Gutachten unterschieden

  • 1

    Monodisziplinäre medizinische Gutachten

    Beim monodisziplinären Gutachten braucht es ein Gutachten einer medizinischen Fachrichtung. Aufträge für monodisziplinäre Gutachten werden von den IV-Stellen direkt an die Gutachter:innen erteilt.

  • 2

    Bidisziplinäre medizinische Gutachten

    Bei bidisziplinären Gutachten braucht es eine Begutachtung durch zwei medizinische Fachrichtungen. Neu werden auch die bidisziplinären medizinischen Gutachten mittels Zufallsprinzip vergeben, siehe unten.

  • 3

    Polydisziplinäre medizinische Gutachten

    Bei polydisziplinären Gutachten müssen mindestens drei medizinische Fachrichtungen einbezogen werden, darunter die Allgemeine Innere Medizin. Polydisziplinäre medizinische Gutachten müssen nach dem Zufallsprinzip an die Gutachterstellen vergeben werden. Dies wird über die Plattform SuisseMED@P sichergestellt. Um den Ansprüchen einer ergebnisneutralen Auftragsverteilung gerecht zu werden, wird die Zuteilung unter Ausschluss menschlichen Zutuns und ohne äusserliche Einflussnahme durchgeführt.

Mehr Qualität und Transparenz in der medizinischen Begutachtung

Im Rahmen der Gesetzesrevision «Weiterentwicklung der IV», die 2022 in Kraft trat, wurde eine Kommission für Qualitätssicherung in der medizinischen Begutachtung geschaffen. Diese neue Kommission wird sich mit der Qualität und der Qualitätssicherung in der medizinischen Begutachtung beschäftigen. Bisher gab es in der Schweiz keine unabhängige Institution mit dieser Aufgabe.


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