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Weiterentwicklung der Invalidenversicherung

Nachdem mit der Vorlage zur IV-Revision 6b, ein erster Versuch zur Revision der IV-Bestimmungen abgelehnt wurde, waren Rufe nach einer echten nationalen Behindertenpolitik laut. Nun hat das Parlament eine Gesetzesrevision beschlossen, welche im Januar 2022 in Kraft getreten ist.

Bild vom Bundeshaus in Bern. | © pixabay

Invalidenversicherung: Der Nationalrat hat die Gesetzesrevision im Juni 2020 verabschiedet. (pixabay)

Die Vorlage zur Weiterentwicklung der Invalidenversicherung (IV) wurde von National- und Ständerat im Juni 2020 gutgeheissen und ist im Januar 2022 in Kraft getreten. Ziel der Weiterentwicklung ist es, die soziale Eingliederung zu verstärken sowie einer Isolation der Betroffenen vorzubeugen.

Ausgangslage vor der Weiterentwicklung

Die IV hat sich durch die Weiterentwicklung von 2004 erfolgreich von einer Renten- zu einer Eingliederungsversicherung gewandelt. Gerade bei Kindern, Jugendlichen oder Menschen mit psychischen Beschwerden waren jedoch weitere Massnahmen nötig, um eine vollständige Eingliederung zu ermöglichen. Dabei war insbesondere die Kooperation und Koordination mit weiteren Akteuren, wie beispielsweise Arbeitgebenden oder dem Schul- und Ausbildungswesen, essentiel. Zudem gab es einiges an Verbesserungspotential bei der Zusammenarbeit zwischen behandelnden Ärzten oder Ärztinnen, und den IV-Stellen

Veränderungen für Kinder und Jugendliche

Mit der Weiterentwicklung der IV werden zum einen neue und seltene Geburtsgebrechen auf die Liste genommen, um dem neuesten Stand der medizinischen Forschung gerecht zu werden. Zum anderen werden Krankheiten, welche aufgrund des medizinischen Fortschritts geringere Kosten aufweisen, zukünftig von der Krankenkasse übernommen. Zusätzlich wird die IV Kinder und Jugendliche bei komplexen Gesundheitsbeschwerden enger begleiten und dabei die Koordination mit der medizinischen Behandlung verstärken.

Ebenfalls wird die Beratung und Begleitung von Jugendlichen beim Übergang von der Volksschule ins Arbeitsleben ausgebaut. Instrumente der Früherfassung sowie der sozialberuflichen Integrationsmassnahmen werden dafür eingesetzt. Jugendliche, die aufgrund ihrer Behinderung eine erschwerte Berufswahl haben, erhalten vorbereitende Hilfe für den Eintritt in die Ausbildung. Dabei erhalten sie einen Lohn, der dem der anderen Lernenden entspricht.

Änderungen für Menschen mit psychischen Beschwerden 

Bei psychischer Beeinträchtigung ist die Eingliederung oder das Verbleiben im Arbeitsmarkt oft besonders herausfordernd. Daher ist es neu möglich, bereits vor Krankschreibung auf die IV zurückzugreifen und eine Früherfassung zu beanstanden. Betroffene können so frühzeitig und auch nach der Eingliederung von der IV begleitet und unterstützt werden. Zusätzlich werden anhand eines Personalverleihs potentielle Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmende zusammengeführt.

Weiterentwicklung zum stufenlosen System

Im bisherigen Rentensystem besteht leider wenig Anreiz zu Arbeiten, da sich dadurch das verfügbare Einkommen aufgrund des Schwelleneffekts nicht erhöht. Mit dem neu eingeführten stufenlosen System wird dem entgegengewirkt. Der Anreiz zur Erwerbstätigkeit wird damit erhöht und die Auszahlungen werden gerechter. Ab einem IV-Grad von 70 Prozent wird, wie bereits heute, die volle Rente ausgezahlt.

Weiterführende Informationen zum Thema finden Sie unter Weiterentwicklung der IV beim Bundesamt für Sozialversicherungen.


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