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Fallpauschale: Mehr Transparenz in Schweizer Spitälern

In der Schweiz gilt flächendeckend die diagnosebasierte Fallpauschale. Das System macht die Kosten für medizinische Leistungen schweizweit vergleichbar und transparent, hat aber auch einige Menschen, die dagegen sind.

Foto eines Patienten, der im MRI ist. | © pixabay

Die sogenannte Fallpauschale hat Vor- und Nachteile. (pixabay)

Die schweizerische Spitalfinanzierung hat 2012 eine Revolution erlebt, denn am 1. Januar dieses Jahres wurde das Prinzip der Fallpauschale eingeführt. Dies bedeutet, dass bei Patientinnen und Patienten nicht mehr pro Tag oder nach einzelnen Leistungen abgerechnet wird, stattdessen wird die gesamte medizinische Leistung pro Behandlungsfall pauschal vergütet. Seither übernehmen die Kantone mindestens 55 Prozent der Spitalkosten, die Krankenkassen höchstens 45 Prozent. Die Fallpauschalen decken den auf den kantonalen Spitallisten eingetragenen Spitälern sämtliche Behandlungskosten inklusive der Investitionen.

Gleiches Geld für gleiche Leistung

Das Hauptprinzip lautet dabei «gleiches Geld für gleiche Leistung». Es bedeutet, dass vergleichbare Behandlungsfälle mit den gleichen Leistungen immer ein und derselben Fallpauschale zugeordnet und entsprechend schweizweit zum gleichen Tarif verrechnet werden. Mit der Fallpauschale sollen die Leistungen und die Qualität der Spitäler transparenter und vergleichbarer werden und damit der Leistungswettbewerb steigen.

Als handliches Beispiel kann eine Blinddarm-Operation dienen: Sie kostet jetzt in allen Spitälern der Schweiz gleich viel. Dies geschieht unabhängig davon, welcher Arzt oder Ärztin operiert, wie lange die Operation dauert, ob Komplikationen auftreten oder nicht, wie viele Medikamente benötigt werden und wie lange die Patientinnen und Patienten anschliessend im Spital bleiben müssen.

Freie Spitalwahl dank Fallpauschale

Im Zuge der neuen Spitalfinanzierung gilt neu auch die freie Spitalwahl. Patientinnen und Patienten können sich in der ganzen Schweiz behandeln lassen, sofern das Spital auf der Liste des Wohnkantons steht. Die effektive Höhe der Spitalrechnung hängt aber immer noch vom kantonalen Spitaltarif ab. Dieser ist derzeit noch nicht überall verbindlich festgelegt. Daher müssen Patientinnen und Patienten auch in Zukunft bei freiwilligen ausserkantonalen Behandlungen allfällige Mehrkosten selber berappen.

Einführung der Pauschale – die SwissDRG

Das Thema Fallpauschale wurde in der Schweiz im Jahre 2004 von der Ärzteschaft, Spitälern, Krankenversicherern sowie den Kantonen lanciert. Es floss in die neue Spitalfinanzierung ein, welche das Parlament im Jahre 2007 verabschiedete. 2008 wurde dann die sogenannte SwissDRG AG (DRG = Diagnose Related Groups) gegründet, die die Tarifstruktur in den Spitälern vereinheitlichen und transparenter machen sollte.

An der SwissDRG beteiligt und dafür verantwortlich sind die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren, der Spitalverband H+, der Krankenkassenverband santésuisse, die Medizinaltarifkommission und die Vereinigung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH.

Die Fallpauschale – ein umstrittenes Konzept

Das Fallpauschalen-System wurde und wird aber, trotz dieser breiten Abstützung, durchaus auch negativ gesehen. Vor, während und nach der Einführung wurde und wird heftig über das Thema argumentiert. Dagegen Sprechende und Befürwortende führen dabei folgende Argumente an:

Die Personen, die dagegen sind, betonen, dass

  • Patientinnen und Patienten aus Kostengründen weniger lang, dafür mehrmals behandelt werden. Im Klartext befürchten die Gegnerinnen und Gegner, dass die zu behandelnden Personen früher nach Hause geschickt werden, wenn die Fallpauschale einen längeren Aufenthalt nicht abdeckt.
  • Fallpauschalen Anreize bieten, sich auf standardisierte Fälle zu spezialisieren und die Versorgung komplexerer Fälle dadurch eingeschränkt oder verlagert wird.
  • der administrative Aufwand steigt und so weniger, oder noch weniger Zeit für die Patientinnen und Patienten zur Verfügung steht.
  • die Spitalfinanzierung über Fallpauschalen in erster Linie als Kostensenkungs-Programm missbraucht wird.
  • Spitäler nur noch Personen aufnehmen, deren Behandlung routiniert und ökonomisch durchgeführt werden kann, während Menschen mit aufwändigeren und risikoreicheren Behandlungen von Spital zu Spital weitergereicht werden.

Befürwortende hingegen argumentierten mit möglichen Verbesserungen wie

  • Eine grössere Vergleichbarkeit und Transparenz der Leistungen in den Spitälern.
  • Eine leistungsgerechte Vergütung.
  • Die Beseitigung von Fehlanreizen im System, zum Beispiel dass Patientinnen und Patienten länger im Spital bleiben, als nötig.
  • Die Möglichkeit für Spitäler, Sparpotenziale zu nutzen, Prozesse zu optimieren, die Effizienz zu steigern und so Kosten zu sparen.
  • Eine Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den Fachdisziplinen und Abteilungen innerhalb der Spitäler.
  • Eine Zunahme der Spezialisierung der einzelnen Spitäler auf bestimmte Fachgebiete.
  • Die Vereinfachung einer kantonsübergreifenden Spitalplanung.
  • Patientinnen und Patienten profitieren langfristig von einem abgestimmten Behandlungsprozess und dem zunehmenden Qualitätswettbewerb.

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