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Pflegekosten: Angst um das Vermögen

Die Pflege kann alten Menschen teuer zu stehen kommen. Bei Pflegekosten von bis zu 10'000 Franken monatlich fürchten viele Senioren und ihre Kinder um Erspartes und Vermögen. Was passiert, wenn das Einkommen die Pflegekosten nicht deckt?

Auf dem Bild sind Schweizerfranken in Noten und Münzen zu sehen. Zusätzlich befindet sich am Rand eine Kreditkarte und eine kleine Schweizer-Fahne. | © pixabay

Die Pflegekosten steigen auch in der Schweiz. (pixabay)

Grundsätzlich und erfreulicherweise darf einleitend festgehalten werden, dass man in der Schweiz nicht vermögend sein muss, um gut gepflegt und versorgt zu werden. Dennoch ist es verständlich, dass sich in Anbetracht der hohen Pflegekosten viele Menschen Sorgen um die Finanzierung der Pflege und auch um ihr Vermögen machen. Denn wenn eine Person auf Pflege angewiesen ist, können sich die Pflegekosten für zu Hause oder in einem Alters- oder Pflegeheim auf mehrere zehntausend Franken jährlich summieren – mehr, als in den meisten Fällen als Einkommen vorhanden ist.

Pflegekosten nagen am Vermögen 

Finanziert wird die Pflege durch die Betroffenen selbst mit ihren AHV- und Pensionskassen-Renten sowie durch die Krankenkassen. Reichen diese Gelder nicht aus, können Hilflosenentschädigungen zur AHV/IV sowie Ergänzungsleistungen beantragt werden. Doch bevor von dieser Seite her Zahlungen fliessen, wird zuerst das Vermögen der Senioren angezapft.

Vermögensfreibetrag für jede Person 

Jeder Person, die auf Ergänzungsleistungen angewiesen ist, steht ein sogenannter Vermögensfreibetrag zu. Für Alleinstehende liegt dieser derzeit bei 37'500 Franken, für Ehepaare beträgt er 60'000 Franken. Übersteigt das Vermögen diesen Freibetrag, wird vom übersteigenden Betrag ein Teil als Einnahmen angerechnet. Man spricht vom «Vermögensverzehr». 

Besteht das Vermögen in Form einer Liegenschaft, ist der Besitz des Eigenheims bei pflegebedürftigen Personen bis zu einem Betrag von 300'000 Franken geschützt. Das heisst, dass Ergänzungsleistungen in Anspruch genommen werden können, solange das Wohneigentumsvermögen den Freibetrag von 300'000 Franken nicht übersteigt. 

Älteres Paar auf einem Spaziergang im Wald.  | © pixabay In vielen Fällen ist der letzte Lebensabschnitt der kostspieligste. (pixabay)

Schenkungen und Vorerbe

Was höhere Vermögenswerte betrifft, wird im Alter oft darüber nachgedacht, das Geld den Nachkommen zu vermachen und so vor dem Zugriff für die Begleichung der Pflegekosten zu schützen. Das ist jedoch nur in den seltensten Fällen möglich. Die Schenkung oder ein Vorbezug des Erbes muss bereits eine sehr lange Zeit zurückliegen, da sie von den Behörden als freiwillige Vermögensverzichte behandelt und angerechnet werden. Zum Vermögen zählen also auch das verschenkte Vermögen sowie darauf berechnete hypothetische Zinsen, abzüglich 10‘000 Franken pro Jahr seit dem Verzichtszeitpunkt. 

Nachkommen werden nur selten zur Kasse gebeten

Befürchtungen, wonach die Nachkommen für die Pflegekosten der zu pflegenden Person aufkommen müssen, sind nicht unbegründet. Allerdings geschieht dies nur selten und nur, wenn die Kinder in komfortablen Vermögensverhältnissen leben. Reichen alle Renten-Einkünfte nicht aus, das Vermögen ist aufgebracht und die Ergänzungsleistungen fallen zu tief aus oder werden gar nicht erstattet, prüft das Sozialamt, ob sich die Nachkommen der pflegebedürftigen Person an den Kosten beteiligen können. 

Nach den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe soll die sogenannte Verwandtenunterstützungspflicht aber nur näher geprüft werden, wenn alleinstehende Nachkommen ein jährliches, steuerbares Einkommen von 120'000 Franken erzielen, bei Verheirateten gilt ein Betrag von 180'000 Franken. Pro Minderjährigem oder sich in Ausbildung befindlichem Kind erfolgt auf diesen Beträgen ein Zuschlag von 20'000 Franken. Auch das Vermögen der Nachkommen wird erst angetastet, wenn es 250'000 Franken bei einer alleinstehenden Person übersteigt (Verheiratete 500'000 Franken/Zuschlag pro Kind 40'000 Franken). 

Die Menschen werden immer älter. Damit man den Ruhestand auch geniessen kann, lohnt es sich, sich möglichst früh zu informieren und frühzeitig zu klären, wie sich eine allfällig notwendig werdende Pflege finanzieren lässt. 


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