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Wenn zu Behinderung und Beruf noch Kinder kommen

Die Mehrfachbelastung Behinderung, Arbeit und Kinder sind nicht einfach, aber machbar, vor allem aber ist es eine Frage der Organisation. Wissen über Kinderzulagen, Steuerabzüge und Betreuungshilfen ist nötig für einen (fast) reibungslosen Familienablauf.

Eltern mit Ultraschall | © unsplash

Elternschaft kann eine grosse Herausforderung sein. (unsplash)

Laut Bundesamt für Statistik beteiligen sich von den Menschen mit Behinderung im Erwerbsalter (16-64 Jahre) rund 73 Prozent am Arbeitsmarkt. 68 Prozent sind erwerbstätig, 5 Prozent erwerbslos. Diese Zahlen belegen ein starkes Engagement von Menschen mit Behinderung im Erwerbsleben. Noch engagierter sind jene berufstätigen Menschen mit Behinderungen, die auch noch eine Familie versorgen.

Mütter sind Powerfrauen

Dass es machbar ist, als Mutter mit Behinderung berufstätig zu sein, zeigt das Beispiel von Claudia Hüttenmoser. Seit einem Unfall in Afrika 2004 ist die Mutter von zwei Kindern querschnittgelähmt. Als Kreisrichterin im Rorschacher Gericht und Vorstandsmitglied des Rollstuhlclubs St. Gallen hat sie schon eine Menge zu tun. Trotzdem nahm sie 2010 an den Paralympics in Vancouver als Curling-Spielerin teil, wurde auch Schweizer Meisterin im Rollstuhl-Curling. Wie geht das? Ihr Mann ist häufig unterwegs und kann sie daher im Haushalt wenig unterstützen. «Jede Mutter weiss, dass alles eine Frage der Organisation ist», sagt Hüttenmoser augenzwinkernd gegenüber dem «Tagesanzeiger». Aber auch als Familien-Organisationstalent hilft es, über finanzielle Leistungen und Ansprüche Bescheid zu wissen. Spezielle Leistungen, wie zum Beispiel eine Mutter-IV-Rente gibt es nicht, es lohnt sich aber, die Ansprüche, die man als Mutter oder als Mensch mit Behinderung sowieso hat, gut auszunutzen.

Entlastungsdienst der Pro Infirmis

Schon für Eltern ohne Behinderung kann das ständige Betreuen der Kinder manchmal anstrengend werden und sie brauchen eine Pause von Kindern und Haushalt. Abhilfe schaffen können externe Personen wie Au-pair-Mädchen, Haushaltshilfen oder auch die Familie, zum Beispiel Grosseltern. Für Familien mit Familienmitgliedern mit Behinderung bietet die Pro Infirmis noch einen speziellen Entlastungsdienst an. Ein Einsatz kann Betreuung im Haus oder ausserhalb sein, im Spiel mit anderen Geschwistern oder auf einem Spaziergang, regelmässig stunden- oder tageweise. Die Betroffenen und ihre Angehörigen können Art und Häufigkeit der Einsätze selbst wählen. Der Entlastungsdienst ist aber nicht für einmalige Einsätze (wie zum Beispiel für Ferien oder Krankheit) gedacht, sondern ist eine längerfristige Anstellung. Abhängig von der familiären und finanziellen Situation werden die Kosten für diesen Dienst von der IV übernommen. Wird der Dienst aus eigener Tasche bezahlt, kann man ihn immerhin von den Steuern abziehen. Die Pro Infirmis hat eine Auflistung der kantonalen Entlastungsdienste.

Finanzieller Zustupf: Kinderzulage und Steuerabzüge

Familien mit Kindern erhalten in der Schweiz eine monatliche Kinderzulage. Wie viel das ist, kann man online berechnen. Die Zulage variiert je nach Kanton zwischen zweihundert (Zürich) und dreihundert Franken (Zug) pro Monat pro Kinder unter 16, für Kinder bis 25 in der Erstausbildung von 250 bis dreihundert Franken. Mit dem Behindertengleichstellungsgesetz sind seit 2005 steuerliche Erleichterungen für Menschen mit Behinderung eingeführt worden. Je nach Grad der Behinderung kann man anstelle der effektiven selbst getragenen Kosten einen jährlichen Pauschalabzug von 2'500 (Bezüger einer Hilflosenentschädigung leichten Grades), fünftausend Franken (mittleren Grades) bis 7'500 Franken (schweren Grades) geltend machen. Kosten der aufgrund einer Behinderung nötigen Hilfe im Haushalt und der Kinderbetreuung sind prinzipiell abzugsfähig, vorausgesetzt man kann ein ärztliches Attest vorlegen, das bestätigt, dass Haushaltsarbeiten in Folge der Behinderung nicht mehr ohne Hilfe erledigt werden können. Auch Kosten für Transport und Hilfsmittel können abgezogen werden. Jedoch sind nur jene Kosten abzugsfähig, die vom Steuerpflichtigen selbst getragen werden. Genaue Angaben finden sich im Merkblatt des Zürcher Steueramtes. Diese Abzüge sind national geregelt und gelten für jeden Kanton.

Mutterschaftsurlaub mit oder ohne Behinderung gleich

Besondere gesetzliche Regelungen für Eltern mit einer Behinderung nach der Geburt des Kindes gibt es in der Schweiz keine. Die frischgebackene Mutter, mit oder ohne Behinderung, darf acht Wochen nach der Geburt nicht arbeiten, selbst wenn sie das wollte. Dies dient zu ihrem Schutz, damit Arbeitgebende die Situation nicht ausnützen können. Zudem hat sie während des 14-wöchigen Mutterschaftsurlaubs Anspruch auf 80 Prozent ihres Lohnes (inklusive Sozialabzüge) und ist nach dem geltenden Obligationenrecht 16 Wochen nach der Niederkunft vor Kündigung geschützt. Bezieht die Mutter eine IV-Rente, deren Taggeld höher ist als die aus dem letzten Lohn errechnete Mutterschaftsentschädigung, erhält sie weiterhin das übliche Taggeld. Ist das Taggeld tiefer als die Mutterschaftsentschädigung, erhält sie diese. Kurz: Der höhere Betrag gewinnt.

Kind, das auf den Schultern seines Vaters sitzt | © unsplash Väter sind schwer benachteiligt, wenn es um Vaterschaftsurlaub geht. (unsplash)

Väter stark benachteiligt

Im Vergleich dazu haben Väter nur auf einen bezahlten Tag Vaterschaftsurlaub Anspruch, und ob der Vater unbezahlten Vaterschaftsurlaub erhält, liegt im Ermessen des Arbeitgebers. Neu sollen Väter jedoch innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt zwei Wochen Vaterschaftsurlaub bekommen. Somit haben Väter allgemein, auch jene mit einer Behinderung, kaum etwas von ihren Kindern. Das Arbeitsleben bleibt gezwungenermassen Mittelpunkt der persönlichen Lebensplanung.

Zum Vergleich Norwegen

Norwegen steht in Sachen Elternschaftsurlaub in ganz krassem Gegensatz zur Schweiz. Dort haben die Väter Anrecht auf ein bis zwei Monate Papi-Urlaub, der auch von 85 Prozent der Väter in Anspruch genommen wird. Die Mütter können wählen zwischen einem Jahr mit 80 Prozent des Gehalts oder acht Monate mit vollem Gehalt. Durch das Volksversicherungsgesetz können Menschen in Norwegen mit einer Behinderung Hilfsmittel wie Hörgeräte, Rollstühle oder Rampen vom Staat «ausleihen», sprich kostenlos beziehen. Frischgebackene Eltern erhalten zudem ein grosszügiges Darlehen, zum Beispiel für ein Eigenheim. Die Institution Familie wird in Norwegen also gefördert.

Behinderung, Familie, Beruf und Hobbies

Powerfrauen wie Claudia Hüttenmoser gibt es in der Schweiz mehr als man denkt. Eine davon ist Leila Bahsoun, die an der diesjährigen Miss Handicap-Wahl teilnimmt. Leila hat eine hochgradige Sehbehinderung, sie hat die seltene Krankheit «Morbus Stargardt», eine Erkrankung der Netzhaut: «Ich sehe rundherum, aber nicht das, was ich fixiere», sagt die zweifache Mutter. Die 31-jährige Waadtländerin ist auch mit Sehbehinderung sehr selbständig. Manchmal braucht sie aber dennoch Hilfe, zum Beispiel von ihrem Führhund Prune und von Vorlesesoftwares für den Computer, mit denen sie als Marketingfachfrau viel arbeitet. Und als ob das nicht schon genug wäre, bereitete sich die passionierte Schwimmerin zu dem auf die Teilnahme an den Paralympics in London 2012 vor. Behinderung, Familie, Beruf und Hobbies: Die Beispiele der beiden Frauen zeigen, dass es für Menschen mit einer Behinderung möglich ist, eine Familie zu gründen und zu managen. Es lohnt sich jedoch, sie gut vorzubereiten und die Situation mit allen beteiligten Personen zu besprechen sowie auch mal Hilfe von aussen anzunehmen, falls nötig.


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