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Massnahmen für einen barrierefreien öffentlichen Verkehr per 2024

Das Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) verlangt einen barrierefreien öffentlichen Verkehr, so dass sich Menschen mit Behinderungen möglichst autonom fortbewegen und Dienstleistungen diskriminierungsfrei nutzen können. In den letzten Jahren wurden viele Fortschritte erzielt, dennoch benötigt es per 2024 verschiedene Übergangs- und Ersatzmassnahmen. Wir geben einen Überblick.

Ein Reisender im Rollstuhl nutzt den barrierefreien Zugang des modernisierten IC2000 des Fernverkehrs. | © © SBB CFF FFS

Bei nicht barrierefreien Verbindungen stellt die SBB ab 2024 Übergangs- und Ersatzmassnahmen zur Verfügung. (© SBB CFF FFS)

Ab 2024 werden rund 60 Prozent der Schweizer Bahnhöfe für Menschen mit Behinderungen autonom nutzbar sein. Weil dies vor allem stark frequentierte Bahnhöfe betrifft, können gemäss der SBB rund 80 Prozent der Reisenden davon profitieren. Für die restlichen Bahnhöfe werden Übergangs- und Ersatzmassnahmen angeboten.

Stand der Umsetzung BehiG

Das Behindertengleichstellungsgesetz trat am 1. Januar 2004 in Kraft. Es hat zum Ziel, Benachteiligungen zu verhindern, zu verringern oder zu beseitigen, denen Menschen mit Behinderungen ausgesetzt sind. Für den öffentlichen Verkehr bedeutet dies, dass Menschen mit Behinderungen diskriminierungsfrei reisen und sich möglichst autonom fortbewegen können. Die Umsetzungsfrist für einen barrierefreien öffentlichen Verkehr läuft Ende 2023 aus.

Übergangs- und Ersatzlösungen für Menschen mit Behinderungen per 2024

Die Transportunternehmen bieten gemeinsam mit den Kantonen, Städten und Gemeinden Ersatz- oder Überbrückungsmassnahmen an, sei dies in Form von Hilfestellungen durch Personal oder mit Shuttle-Fahrdiensten.

Der Service kann telefonisch unter der Nummer 0800 007 102 (kostenlos in der Schweiz) oder per Formular unter swisspass.ch/handicap bestellt werden (SwissPass-Login erforderlich).

Überblick der Massnahmen per 2024:

Massnahmen Anmeldung Frist der Voranmeldung
Hilfestellung durch das Fahr- oder Bedienpersonal nicht nötig keine Voranmeldung nötig
Personalhilfe beim Ein-/Aussteigen (Mobilift oder Faltrampe) Telefon, Formular eine Stunde
Shuttle-Fahrdienst zum nächsten barrierefreien Bahnhof Telefon zwei Stunden
Hilfestellung bei internationalen Reisen Telefon, Formular 24 Stunden

Ob eine Verbindung barrierefrei ist oder ob Hilfestellungen notwendig sind, sehen Sie im Online-Fahrplan auf SBB.ch sowie in der SBB Mobile App. Reisende mit eingeschränkter Mobilität erhalten auch Informationen über barrierefreie Verbindungen, Zugskompositionen oder in welchem Sektor sich der Wagen mit Niederflureinstieg und Rollstuhlplatz mit Rollstuhl-WC befindet. Wählen Sie dafür eine Verbindung aus und aktivieren Sie unter den Such-Einstellungen «Barrierefreie Verbindung». Sie können wählen zwischen:

  • Alle Verbindungen anzeigen (ob barrierefrei oder nicht)
  • Nur Verbindungen ohne Shuttle
  • Nur Verbindungen ohne Voranmeldung
  • Nur Verbindungen ohne Hilfe (barrierefreie Verbindungen)

Falls die Verbindung nicht barrierefrei zugänglich ist oder keine gesicherte Auskunft möglich ist, können Sie sich jederzeit an das Contact Center Handicap wenden. Weitere Informationen für Reisende mit Rollstuhl und Rollator.

Das Contact Center Handicap ist für alle Reisenden da

Das Contact Center Handicap der SBB unterstützt Menschen mit Behinderungen per 2024 für den gesamten ÖV in der Schweiz. Es berät Personen, die aufgrund baulicher Mängel nicht autonom reisen können, koordiniert Hilfestellungen, disponiert die Einsätze der Assistent:innen an den Bahnhöfen oder bietet Shuttle-Fahrdienste auf.

Contact Center Handicap

Reservieren Sie kostenlose Hilfe für das Ein- und Aussteigen bei Reisen im ÖV telefonisch oder online unter swisspass.ch/handicap.

Tel. 0800 007 102 (kostenlos in der Schweiz), aus dem Ausland: +41 800 007 102
Täglich 5 bis 24 Uhr

Neu können Sie Ihre Reise online anmelden. Loggen Sie sich dazu auf swisspass.ch/handicap mit Ihren SwissPass-Daten ein. Sie können anschliessend Ihre Reise registrieren und falls nötig eine Hilfestellung anfordern. Auch bei barrierefreien Verbindungen ist eine Anmeldung hilfreich. Wenn Sie Ihre E-Mail-Adresse mitteilen, erhalten Sie eine Reisebestätigung sowie einen Link mit weiteren Details zum Personal, das Ihnen vor Ort helfen wird. 30 Minuten vor Abfahrt erhalten Sie zudem eine SMS mit weiteren Informationen.

Das Contact Center Handicap der SBB disponiert unter anderem die Einsätze der Assistent:innen an den Bahnhöfen oder bietet Shuttle-Fahrdienste auf. | © KEYSTONE/Flavia Trachsel Eine blinde Reisende unterhält sich im Bahnhof Luzern mit einer Kundenassistentin. (KEYSTONE/Flavia Trachsel)

Kundeninformationen via Displays, Akustikboxen und App

Sogenannte Smart Information Displays (SID) bringen digitale und akustisch abrufbare Kundeninformation in Echtzeit an die Bahnhöfe. Akustikboxen geben Reisenden mit einer Sehbehinderung akustische Informationen.

Zusätzlich bringt die App SBB Inclusive optische, akustische und digitale Kundeninformationen der Bahnhöfe und Züge direkt aufs eigene Smartphone. Dadurch ermöglicht die App Menschen mit einer Seh- oder Hörbehinderung ein selbständiges und sicheres Reisen. SBB Inclusive wird fortlaufend weiterentwickelt.

Von 2023 bis 2029 werden sämtliche Bahnhöfe ab 800 Einsteiger:innen mit Akustikboxen ausgerüstet. Damit sind Informationen, welche am Bahnhof angezeigt werden, auch für Personen mit einer Sehbehinderung akustisch abruf- und wiederholbar. Hier finden Sie weitere Informationen für Menschen mit Seh- oder Hörbehinderungen.

Verfasst in Zusammenarbeit mit unserem Partner SBB.


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