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Anlaufstelle für Studierende mit Behinderung

Die Fachstelle für Studium und Behinderung der Universität Zürich gibt es bereits seit mehr als zehn Jahren. In dieser Zeit hat sich das Beratungsangebot für Studierende mit Behinderung stetig verbessert.

Leute arbeiten gemeinsam auf einem Tisch, auf dem viele Laptops, Kabel, Smartphones und Kopfhörer sind. | © unsplash

Anlaufstellen für Menschen mit Behinderungen haben sich bewährt. (unsplash)

Olga Meier-Popa, Leiterin der Fachstelle Studium und Behinderung, ist ausgebildete Sonderpädagogin und Medizinerin. Sie setzt sich unter anderem für baulich-technische Massnahmen wie rollstuhlgerechte Lifte, spezielle Pulte oder induktive Höranlagen für Hörgeräte-Benutzende ein. So hat die Fachstelle kürzlich ein online Guide auf ihrer Internetseite eingerichtet mit allen wichtigen Informationen zu den Gebäuden und Räumen der Universität Zürich (UZH).

Individuelle Unterstützung

Die Fachstelle bietet aber auch individuelle Hilfe für Betroffene an. «Jeder Student, jede Studentin, die zu mir kommt, hat spezielle Probleme und benötigt Hilfe, die auf ihn oder sie persönlich ausgerichtet ist», sagt Meier-Popa. So besorgt sie zum Beispiel für sehbehinderte Studierende die Studienliteratur in Digitalformat, kümmert sich um Parkplätze oder arbeitet mit der Hörsaaldisposition zusammen, um sicherzustellen, dass ein Student oder eine Studentin im Rollstuhl auch wirklich in den Hörsaal gelangt. Weiter setzt sie sich dafür ein, dass die UZH-Webseiten für Sehbehinderte lesbar sind. «Doch 80 Prozent der Studierenden, die die Fachstelle Studium und Behinderung aufsuchen, sieht man eine Behinderung gar nicht an», sagt Olga Meier-Popa. Dazu gehören zum Beispiel Studierende mit dem Asperger-Syndrom oder mit chronischen Krankheiten wie Multiple Sklerose oder Rheuma. Auch sie profitieren von dem Beratungsangebot.

Unterstützung seitens der Fakultäten

Neben dieser praktischen Arbeit ist Meier-Popa die rechtliche Verankerung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung an der Universität wichtig. Deshalb freut sie sich über die neuen Rahmenverordnungen der Philosophischen und Mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultät. Diese gewähren den so genannten «Nachteilsausgleich für die Zulassung zum Studium». So können Studierende mit Behinderung davon ausgehen, dass auch seitens der Fakultäten auf ihre spezielle Situation Rücksicht genommen wird.


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