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Das Prinzip der Inklusion in Schulklassen

Menschen mit Behinderung sind in unserer Gesellschaft meist noch nicht so inkludiert und integriert, wie es sein sollte. In den letzten Jahren wurden Fortschritte erzielt, denn Kinder mit sonderpädagogischem Bedarf werden zunehmend nach dem Prinzip der Inklusion in Schulklassen integriert.

Kleiner Rollstuhl für Kinder. | © unsplash

Je früher Kinder Inklusion lernen, desto besser. (unsplash)

Der Begriff der «inklusiven» Bildung unterscheidet sich von demjenigen der «integrativen», denn Inklusion geht einen Schritt weiter als Integration. Bei der Inklusion geht es darum, die Gesellschaft von Anfang an so zu gestalten, dass jeder Mensch gleichberechtigt an allen Prozessen teilhaben und sie mitgestalten kann. Im Unterschied zur Integration, die sich oft am Einzelfall oder an einer teilzeitlichen Integration von Kindern oder Jugendlichen mit besonderem Bildungsbedarf in eine Klasse der Regelschule orientiert, geht es bei Inklusion darum, ganze Systeme dahingehend zu gestalten, dass sie integrativ wirken. Die Differenzierung zwischen inklusiver oder integrativer Schule ist in der Schweiz jedoch eher weniger eine ideologische Debatte als in anderen Ländern.  

Die integrative Schule in der Schweiz

Die integrative Schule in der Schweiz geht von einem weiteren Inklusionsbegriff aus, der ein dual-inklusives Schulsystem beinhaltet (vgl. dazu Speck, Otto (2016): Was ist ein inklusives Schulsystem?). Das heisst, alle Kinder werden gemeinsam geschult, sofern es für sie und ihre Entwicklungsmöglichkeiten zuträglich ist. Zusätzlich bestehen weiterhin separate Schulen für Kinder mit erwiesenem sonderpädagogischen Bedarf. Integrative Schulung wird solange befürwortet, als dass das Kind Teilhabe erlebt und bedarfsgerecht gefördert werden kann. Falls dies im integrativen Setting nicht mehr möglich ist, wird auf ein separatives Setting zurückgegriffen.

Recht aller Menschen auf Bildung 

Eine weitere Stärkung dieses Gedankens sieht die Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vor. Deren Ziel ist, die Chancengleichheit von Menschen mit Behinderung zu fördern und ihre Diskriminierung in der Gesellschaft zu unterbinden. Die einzelnen Staaten werden also dazu verpflichtet, ein inklusives Bildungssystem sicherzustellen, damit Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit Nichtbehinderten in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem integrativen, hochwertigen und unentgeltlichen Grundschulunterricht und einer entsprechenden Sekundarschulbildung haben. 
 
Das Recht auf die integrative Schule, wie es mit der UNO-Behindertenkonvention verbunden ist, bedeutet jedoch nicht, dass jedes Kind mit einer Behinderung auch zwangsläufig integrativ oder inklusiv geschult werden muss. Wer auf eine besondere schulische Infrastruktur angewiesen ist und wenn alle beteiligten Parteien zum Schluss kommen, dass es zum Wohl des Kindes ist, einen Sonderschul-Unterricht zu besuchen, wird es dies auch weiterhin tun können. Im Zentrum soll immer das Wohl des Kindes stehen. 

Verantwortung bei den Kantonen 

Seit 2004 sind die Kantone durch das Behindertengleichstellungsgesetz dazu verpflichtet, die Integration von Schüler:innen mit einem besonderen Bildungsbedarf zu fördern. Und seit 2008 und nach dem Rückzug der Invalidenversicherung aus der Mitfinanzierung der Sonderschulung tragen die Kantone die gesamte fachliche, rechtliche und finanzielle Verantwortung für die Schulung von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Bildungsbedarf. Zur einheitlichen Koordination der Aufgaben erarbeiteten die Kantone die Interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik, das 2011 in Kraft getretene Sonderpädagogik-Konkordat. Es bestimmt ein Grundangebot an sonderpädagogischen Massnahmen, welche die Kantone als Minimum anbieten müssen, wie zum Beispiel: 

  • Beratung und Unterstützung, 
  • heilpädagogische Früherziehung, 
  • Logopädie und Psychomotorik, 
  • sonderpädagogische Massnahmen in einer Regel- oder Sonderschule, 
  • Betreuung in Tagesstrukturen oder stationäre Unterbringung in einer sonderpädagogischen Einrichtung. 

Eine der wichtigsten Vorgaben ist die Förderung der Integration von Schüler:innen und Jugendlichen mit besonderem Bildungsbedarf in der Regelschule. Wenn immer möglich, sollen also sogenannte «integrative Lösungen» separierenden vorgezogen werden. 

Ein Schüler im Rollstuhl an einer inklusiven Schule spricht mit anderen Schüler:innen und einer Lehrerin. | © Andi Weiland, Gesellschaftsbilder.de Bei Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen ist die Förderung ihrer Fähigkeiten von zentraler Bedeutung. (Andi Weiland, Gesellschaftsbilder.de)

Auswirkungen der integrativen Schule insgesamt 

1. Auf der Ebene der einzelnen Schulen:

Erste wissenschaftliche Studien zeigen, dass das integrative Setting für Schüler:innen mit sonderpädagogischem Bedarf Vorteile und für die restlichen Schüler:innen keine Nachteile aufweist. Das gilt sowohl für Schüler:innen mit kognitiven, körperlichen oder Sinnesbeeinträchtigungen als auch für Schüler:innen mit emotionalen und sozialen Beeinträchtigungen. 

Vgl. dazu «Schülerinnen und Schüler mit Verhaltensstörungen erfolgreich in die Schule integrieren, Margarethe Florin, Annette Lütolf, Angela Wyder, HfH Forschung, Band 41, Heft 1, 2015».

An schulischen Standortgesprächen (an denen das Kind, die Eltern, die Lehrperson und evtl. der schulpsychologische Beratungsdienst teilnehmen) wird eruiert und festgehalten, ob das Kind einen besonderen Förderbedarf aufweist, und ob diese Förderung im integrativen Setting gewährleistet werden kann. Bei komplexen Fragen, in denen es um verstärkte Massnahmen geht, kommt das Standardisierte Abklärungsverfahren (SAV) oder ein gleichwertiges justiziables Verfahren zum Zug.

Die Frage ist, wer darüber entscheidet, wo das Kind geschult wird und wie die Gewichtung der einzelnen Stimmen aussieht. Dies wird von den Behörden festgelegt. In der Regel wird gemeinsam entschieden, wobei es wichtig ist, das Anliegen des Kindes zu berücksichtigen (Kinderrechtskonvention). Tendenziell werden seit Einführung des Behindertengesetz sehr viel mehr Kinder integrativ geschult. Das heisst allerdings nicht, dass die Anzahl der Kinder, die einen ausgewiesenen sonderpädagogischen Bedarf ausweisen, im gleichen Ausmass gesunken wäre.

Die Lehrpersonen spielen eine entscheidende Rolle für eine gelingende Integration und Inklusion in der Schule. Im täglichen Schulleben arbeitet pädagogisches und sonderpädagogisches Personal eng zusammen. Diese neue Form der Zusammenarbeit erfordert von allen Beteiligten viel Flexibilität. In der Regel haben die Volksschulen heute Konzepte erstellt zur integrativen Schulung und Zusammenarbeit von Pädagog:innen und Sonderpädagog:innen. Zusammenfassen kann man es nur mit «hier ist man gemeinsam unterwegs». Die Schule benötigt Personalressourcen und Zeit, um die Koordination und Zusammenarbeit zwischen Pädagog:innen und Sonderpädagog:innen zu gewährleisten. Die Fachpersonen brauchen gemeinsame Sitzungen, Intervisionen und evtl. auch Supervisionen.  

Die Frage der Haltung der Schulleitungen und Lehrpersonen spielt eine entscheidende Rolle für eine gelingende integrative Schule; Haltungen lassen sich nicht verordnen. Auch hier benötigen die Schulen Zeit für gemeinsame Gefässe in Form von Sitzungen, um ihre Haltung immer wieder zu reflektieren.

Wenn Kind und Eltern von Anfang an ein separates Setting möchten, dann entscheiden die Behörden im Einklang mit den kantonalen Vorgaben. Es gibt ein Bundesgerichtsurteil zu einer uneinigen Situation zwischen Schule und Eltern. Das Bundesgericht hat den Kanton gestützt, der die integrative Schulung als richtige Massnahme ansah (BGE 138 I 162 vom 13. April 2012).

2. Auf der Ebene des Unterrichts:

Für eine heterogene Schülerschaft braucht es methodisch-didaktische Instrumente für die Unterrichtsgestaltung, damit die integrative Schulung gelingen kann. Lehrpersonen benötigen noch mehr Training in methodisch-didaktischen Möglichkeiten.

3. Auf der Ebene der Ausbildung des Lehrpersonals:

Die Studiengänge für Primarlehrpersonen und Sonderpädagog:innen müssen die neuen Anforderungen widerspiegeln, d.h. methodisch-didaktische Instrumente müssen in der Lehre auftauchen. Es benötigt auch eine gute Kooperation zwischen der Ausbildung für Regellehrpersonen und der Ausbildung für Sonderschullehrpersonen.


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