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Die Quotenregelung als Lösung?

Menschen mit Behinderungen sollen wieder vermehrt in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden, verlangt die 6. IV-Revision. Eine mögliche Umsetzung dieser Anforderung könnte eine Quotenregelung sein.

Nahaufnahme eines Mannes mit Aktentasche. | © unsplash

Was taugt die Quotenregelung? (unsplash)

Eine Quotenregelung würde Arbeitgebende verpflichten, einen bestimmten Prozentsatz an Menschen mit Behinderungen einzustellen. Doch wer gilt als behindert und wer nicht? Eine klare Regelung gibt es in der Schweiz bisher nicht. Ein Grossteil der Menschen mit Behinderungen würde gerne arbeiten, findet jedoch nur schwer eine Anstellung.

Behindertenquote als mögliche Lösung 

«Es ist illusorisch zu glauben, dass die Arbeitgeber von sich aus Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung anbieten», so Catherine Corbaz vom Dachverband der Behinderten-Selbsthilfeorganisationen Agile. Eine mögliche Lösung könnte das Quotensystem sein, das Arbeitgebende dazu verpflichtet, einen bestimmten Prozentsatz an Menschen mit Behinderung in ihrer Unternehmung anzustellen. Wer die Quote nicht erfüllt, muss eine Ausgleichsabgabe (Malus) bezahlen.   

In Italien, Frankreich, Spanien, Österreich, Polen sowie Deutschland wird das Quotensystem bereits angewendet. Zwar werden auch dort die Quoten selten erreicht, jedoch lassen sich so Einnahmen generieren, die Integrationsprojekte finanzieren können. Auch müssen sich die Arbeitgebende mit der Thematik auseinandersetzen und werden so sensibilisiert.  

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Ein Mann hält den Daumen hoch. | © pexels

Wer ist behindert? 

Doch in der Schweiz stellt sich die Schwierigkeit: Wer gilt als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin mit Behinderung? Wo fängt eine Behinderung an? In Deutschland sind diese Fragen einfacher zu klären. Dort gilt die Vorgabe für private Unternehmen mit mindestens 20 Angestellten, mindestens 5% mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Gemeint sind damit Inhaber des sogenannten Schwerbehindertenausweises. Dieser Ausweis deklariert klar die Art und den Grad der Behinderung seiner Inhaberin oder seines Inhabers. Nebst dieser Deklaration regelt dies auch die Ausgleichszahlungen durch die Krankenkasse und weitere Leistungen.  

In der Schweiz gibt es diese Einteilung nicht. Zwar steht im Behindertengleichstellungsgesetz, Artikel 2: «Ein Mensch mit Behinderung bedeutet eine Person, der es eine voraussichtlich dauernde körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigung erschwert oder verunmöglicht, alltägliche Verrichtungen vorzunehmen, soziale Kontakte zu pflegen, sich fortzubewegen, sich aus- und fortzubilden oder eine Erwerbstätigkeit auszuüben.» Diese Definition erlaubt jedoch Arbeitgebenden sowie Betroffenen eine eher freie Auslegung. So ist in der Schweiz die Interpretation, ob jemand eine Behinderung hat oder nicht, eine individuelle Empfindung.    

Behindertenausweis auch in der Schweiz? 

Stellt sich die Frage, ob eine Einführung eines ähnlichen Ausweises wie in Deutschland auch in der Schweiz gemacht werden soll, um eine klare Quotenregelung zuzulassen. Viele Menschen mit Behinderung sind da jedoch skeptisch. Für viele gilt die Devise «Ich bin nicht behindert, sondern ich werde behindert». Einen Behindertenausweis, der ihre Behinderung klar deklariert, empfänden sie als Stigmatisierung.    

Zu beachten ist auch, dass je nach Kombination von Behinderungsart und Arbeitsstelle, die Behinderung verschieden ausfallen kann. «Mit meiner Beinprothese bin ich als Büroangestellter überhaupt nicht behindert. Wäre ich Lagerarbeiter oder Bauarbeiter wäre die Situation eine ganz andere!», so ein User im unserem Forum.  

Noch ein weiter Weg 

Empirische Studien, zum Beispiel aus Österreich, dessen föderalistisches System jenem der Schweiz ähnelt, zeigen, dass mit dem Quotensystem die Anzahl der erwerbstätigen Menschen mit Behinderung tatsächlich gesteigert werden kann.  

Allein die Vorgabe, Menschen mit Behinderung vermehrt im Arbeitsmarkt einzugliedern, wird die Anzahl der behinderten Erwerbstätigen nicht erhöhen. Verschiedene Begleitmassnahmen, wie im konkreten Fall eine klare Regelung, wer als Arbeitnehmer:in mit Behinderung gilt und wer nicht, in Kombination einer Quotenregelung sind nötig.  


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