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Rollstuhl: individuelle Bedürfnisse im Fokus

Wer auf einen Rollstuhl angewiesen ist, um seinen Alltag meistern zu können, dem steht eine grosse Auswahl verschiedener Modelle zur Verfügung. Wichtig ist, dass der Rollstuhl professionell auf die jeweiligen Bedürfnisse angepasst ist. Aber nicht alle Modelle und nicht alle Wünsche werden von der IV oder der SUVA finanziert.

Nahaufnahme einer Frau im Rollstuhl, wobei man nur die Hand an den Rädern und die Beine sieht. | © Pexels / Shvets Production Rollstühle ermöglichen mehr Selbstständigkeit. (Pexels / Shvets Production)

Mit einem Rollstuhl sollen Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen mit einer eingeschränkten Bewegungsfähigkeit ihren Alltag so gut wie möglich meistern können. 

Rollstühle sollen auch Beweglichkeit und Aktivität ermöglichen, sowie Teilhabe und die Integration in ein soziales Umfeld garantieren. Entsprechend wichtig ist die Wahl des richtigen Rollstuhls. Folgend finden Sie eine Übersicht über die verschiedenen Rollstuhlarten.

  • 1

    Standard-Rollstuhl

    Standardrollstühle werden in der Regel nur temporär genutzt, wie beispielsweise nach einem Unfall oder einer Verletzung, da sie wenig Komfort bieten. Durch ihre robuste Bauweise sind sie häufig sehr schwer und unhandlich. Zusammengeklappt lassen sie sich jedoch gut im Auto transportieren und sind zudem sehr preiswert. Insbesondere in Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäuser werden sie häufig verwendet.

    Eine Unterkategorie des Standard-Rollstuhls ist der Leichtgewichtsrollstuhl. Durch das geringe Gewicht von etwa 13 bis 17 Kilogramm sind sie einfach in der Handhabung und gut geeignet für die tägliche Nutzung.

  • 2

    Transport-Rollstuhl

    Transportrollstühle werden nur kurz eingesetzt, um Patient:innen, denen das Gehen schwerfällt, im Innen- und Aussenbereich von einem Ort zum anderen zu befördern. Aufgrund des niedrigen Gewichts und des Faltmechanismus kann ein solcher Rollstuhl überall mit hingenommen werden.

  • 3

    Pflege- oder Multifunktionsrollstuhl

    Pflegerollstühle kommen vor allem in Pflegeeinrichtungen bei Menschen zum Einsatz, die bettlägerig sind und vom Pflegepersonal bequem umgelagert werden sollen. Aufgrund der zahlreichen Ausstattungsmerkmale werden sie auch als Multifunktionsrollstühle betitelt. Arm- und Fussstützen können bedarfsgerecht verstellt werden, die Rückenlehne ist umklappbar und häufig verfügen sie zusätzlich über eine Kopfstütze, was längeres Sitzen für den Patienten oder die Patientin komfortabler macht.

  • 4

    Aktiv-Rollstuhl

    Aktiv-Rollstühle sind für Rollstuhlfahrer:innen, die ihren Alltag möglichst aktiv und mobil gestalten möchten. Sie werden häufig von jungen Leuten genutzt und sind für den dauerhaften Gebrauch vorgesehen, da sie optimal an den Nutzer oder die Nutzerin angepasst werden. Unterkategorien des Aktiv-Rollstuhls sind auch der Geländerollstuhl oder der Sportrollstuhl.

  • 5

    Elektro-Rollstuhl

    Elektronische Rollstühle haben einen verbauten Motor und sind daher für Menschen geeignet, die sich nicht mehr aus eigener Kraft bewegen können. Oft kommen hier auch Rollstühle mit sogenanntem Joystick zum Einsatz, den der Nutzer oder die Nutzerin selbstständig steuern kann. Durch den aufwendigen Herstellungsprozess sind Elektro-Rollstühle etwas teurer, bringen dafür jedoch mehr Leistung mit sich.

  • 6

    Rollator-Rollstuhl-Kombination

    Eine Rollator-Rollstuhl-Kombination bietet eine flexible Lösung, um im Alltag noch mehr Mobilität zu erlangen. Sie werden häufig genutzt, wenn Nutzer:innen zwar noch in der Lage sind, sich eigenständig fortzubewegen, aber auf weiten Strecken möglicherweise eine Unterstützung durch einen Rollstuhl benötigen. Hierbei handelt es sich um eine Variante des klassischen Rollators, der in wenigen Sekunden zu einem Rollstuhl umgebaut werden kann.

Der optimale Rollstuhl

Im Hilfsmittel-Fachgeschäft oder in einer spezialisierten Klinik erfahren Sie, welcher Rollstuhl Ihren Bedürfnissen am besten entspricht. Dabei lohnt es sich, verschiedene Modelle zu testen oder eventuell für eine gewisse Zeit auszuleihen. Die Voraussetzung für eine bequeme Sitzposition ist die individuelle Anpassung des Rollstuhls. Grundsätzlich sollten Sie immer mit einem aufrechten Rücken im Rollstuhl sitzen und das Becken sollte sich möglichst nah an der Rückenlehne befinden. Wenn die Füsse auf den Stützen liegen und alles korrekt eingestellt ist, stehen die Knie automatisch senkrecht zum Sprunggelenk und Ober- und Unterschenkel bilden einen rechten Winkel. Daneben zeichnet sich ein optimaler Rollstuhl durch ein leichtes Gewicht, Stabilität, eine umfassende Sicherheitsausstattung und verstellbare Rückenlehnen, Sitzflächen und Fussstützen aus. 

Das Wichtigste in Kürze – die richtigen Rollstuhlmasse

Sitzbreite: die richtige Sitzbreite ergibt sich aus der breitesten Stelle des Beckens (auf Höhe des Oberschenkelknochens) plus zwei Fingerbreiten.

Sitztiefe: die richtige Sitztiefe erhalten Sie, wenn Sie bei aufrechtem Rücken den Abstand zwischen Rücken und Kniekehle messen minus zwei Fingerbreiten.

Sitzhöhe: für eine optimale Sitzhöhe werden mindestens drei Zentimeter Bodenfreiheit unter dem Fussbrett empfohlen. Dafür messen Sie am besten die Unterschenkellänge (von der Kniekehle bis zu Fusssohle).

Rückenhöhe: stellen Sie die Rückenlehne so ein, dass sie maximal zwei Zentimeter unter Ihrem Schulterblatt endet.

So viel kostet ein Rollstuhl

Je nach Ausführung kann ein Rollstuhl ein sehr kostspieliges Hilfsmittel sein. Während ein einfaches, neues Modell für 2'000 Franken erhältlich ist, kann ein auf spezielle Bedürfnisse zugeschnittener Elektrorollstuhl bis zu 40'000 Franken kosten. Natürlich sind im Internet preisgünstigere Modelle aus zweiter Hand zu finden, doch ist beim Kauf auf Auktionsplattformen grundsätzlich Vorsicht geboten. Besser ist es, die Rollstühle im Fachhandel oder direkt beim Hersteller zu kaufen. Man sollte sich auch bewusst sein, dass eben nicht nur das Material kostet, sondern auch Beratung, professionelle Anpassung und allfällige Reparaturen.

Wer bezahlt den Rollstuhl?

Die Invalidenversicherung IV oder die SUVA übernehmen in der Regel die Kosten für die Beschaffung dieses Hilfsmittels bei einer bleibenden eingeschränkten Gehfähigkeit. Vom behandelnden ärztlichen Fachpersonal wird das von ihm ausgefüllte Formular «Med. Angaben für die Abgabe eines Rollstuhls» benötigt. Dieses ist zusammen mit der Offerte des Fachhändlers für den Rollstuhl inklusive des eventuell benötigten Zusatzmaterials an die zuständige IV-Stelle in der Wohnregion oder an die SUVA weiterzuleiten. Die definitive Wahl der Rollstuhlgruppe muss begründet werden. Für Personen im AHV-Alter (Eintritt ins Rentenalter), die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, wurden die monatlichen Kosten für einen Rollstuhl bis Ende 2006 vollständig übernommen. Seit 2007 sieht die Regelung eine pauschale Vergütung von 900 Franken vor. Betroffene können sich damit einen Rollstuhl bei einem Lieferanten selbst aussuchen. Der Betrag wird auf Antrag alle fünf Jahre ausbezahlt. Service und Unterhaltskosten werden nicht mehr vergütet. Senior:innen, welche in einem Heim wohnen, haben keinen Anspruch auf die Pauschalvergütung. Das Heim muss die nötigen Fortbewegungsmittel zur Verfügung stellen.

SAHB als Fachstelle

Bei Unklarheiten ist die neutrale Fachstelle SAHB (Schweizerische Arbeitsgemeinschaft Hilfsmittelberatung für Behinderte und Betagte) beizuziehen. Sie steht für eine Beratung und Abklärung zu Hause zur Verfügung und führt ein gut ausgebautes Netz von Hilfsmittelzentren, die fachlich qualifizierte Beratung und Abklärung bieten und auch die Hilfsmittel-Depots der IV führen. Ebenso ist das Fachpersonal über die Finanzierungsmöglichkeiten und Versicherungsansprüche informiert. Die IV-Stelle nimmt schliesslich die Klärung des Antrags vor, gibt ein Hilfsmittel über die eigenen IV-Depots ab oder erlässt eine Kostengutsprache für die Neuanschaffung. Aufgrund dieser bestellt der Fachhändler den entsprechenden Rollstuhl und passt ihn auf die Person an. Viele Hilfsmittel-Fachhändler bieten ihren Kunden auch an, die gesamte Abwicklung für die Beschaffung eines Rollstuhles zu übernehmen. In der Regel erstreckt sich der Anspruch auf einen einzigen Rollstuhl. Die Notwendigkeit eines zweiten Rollstuhles ist eingehend zu begründen. Behinderungsbedingte Änderungen und Ergänzungen sowie behinderungsbedingtes Zubehör übernimmt die IV nur, wenn diese «einfach und zweckmässig» sind.


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