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Finanzielle Unterstützung bei Multipler Sklerose (MS)

Multiple Sklerose (MS) stellt das gewohnte Leben häufig auf den Kopf. Ist die Arbeitsfähigkeit eingeschränkt, drohen finanzielle Einbussen. Behandlungen und Medikamente müssen dennoch bezahlt werden. Viele Betroffene benötigen ausserdem Unterstützung im Haushalt oder bei der Körperpflege.

Foto von verschiedenen Münzen. | © pexels

Bekommen MS-Erkranke finanzielle Unterstützung? (pexels)

Wie sichere ich meinen Lebensunterhalt, wenn ich aufgrund von MS arbeitsunfähig oder erwerbsunfähig bin? Welche technischen Hilfsmittel stehen mir zu? Wer unterstützt mich gegebenenfalls bei alltäglichen Erledigungen wie ankleiden, einkaufen oder waschen? Wann habe ich Anspruch auf eine Reha und wer bezahlt sie? Diese und ähnliche Fragen beschäftigen viele MS-Betroffene nach der Diagnose.

Materielle Sicherheit für MS-Betroffene

Wirkt sich die MS auf Ihre Arbeits- bzw. Erwerbsfähigkeit aus, haben Sie Anspruch auf Versicherungsleistungen. Wenn Sie arbeitsunfähig, also nicht fähig sind, Ihre bisherigen beruflichen Aufgaben weiterhin zu erfüllen, zahlt Ihnen in der Regel Ihr Arbeitgeber Krankentagegeld. Die Höhe variiert, meist erhalten Sie achtzig Prozent Ihres durchschnittlichen Gehalts für maximal 720 Tage.

Anschliessend greift die Invalidenversicherung (IV) zunächst mit Massnahmen zur Frühintervention. Ziel ist es, Sie durch die behindertengerechte Anpassung Ihres Arbeitsumfelds und geeignete Hilfsmittel zügig in den Arbeitsalltag zu integrieren.

Erst wenn diese Massnahmen nicht wirken und eine Erwerbsunfähigkeit vorliegt – Sie also voraussichtlich für den Rest Ihres Erwerbslebens nicht mehr in der Lage sind, irgendeinen Beruf auszuüben – haben Sie Anspruch auf eine Rente der Invalidenversicherung. Die Rentenbeträge sind abhängig vom Grad Ihrer Invalidität, den eine unabhängige Gutachterstelle für die IV feststellt: 

  • mindestens 40 %: Viertels Rente
  • mindestens 50 %: Halbe Rente
  • mindestens 60 %: Dreiviertels Rente
  • mindestens 70 %: Ganze Rente

Eine weitere Säule Ihrer materiellen Absicherung bildet die obligatorische Krankenversicherung (KV). Sie übernimmt die Kosten für alle schulmedizinisch anerkannten, ambulanten und stationären MS-Behandlungen und bezahlt die notwendigen Medikamente. Auch Physiotherapie, Hippotherapie, Ergotherapie, Reha-Massnahmen und ambulante Pflegeleistungen werden von der KV übernommen, sofern sie ärztlich verordnet wurden. Besitzen Sie private Zusatzversicherungen, können Sie weitere Leistungen in Anspruch nehmen. Reichen die Leistungen von KV, IV und ggf. privaten Versicherungen nicht aus, um Ihren Lebensunterhalt zu sichern, haben Sie zusätzlich Anspruch auf staatliche Ergänzungsleistungen

Hilfe im Alltag für MS-Betroffene

Die IV unterstützt Sie ausserdem mit Hilfsmitteln, die Ihnen die Teilhabe am sozialen Leben ermöglichen. Dazu gehören etwa Rollstühle oder Gehhilfen. Auch bauliche Anpassungen unterstützt die IV finanziell, um Ihnen ein möglichst selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen. Benötigen Sie praktische Hilfe im Alltag, zum Beispiel beim Ankleiden, Essen, bei der Körperpflege oder bei der Fortbewegung, gewährt die IV eine Hilflosenentschädigung. Auch ein Assistenzbeitrag ist möglich, mit dem Sie in Eigenregie eine oder mehrere Assistenzpersonen einstellen können, die Ihnen im Alltag helfen.

Nützliche Adressen für MS-Betroffene

Umfassende Unterstützung finden Betroffene bei der schweizerischen MS-Gesellschaft. Die Institution bietet vielfältige Informationen rund um die Erkrankung, ihre Auswirkungen und Behandlungsmöglichkeiten sowie pflegerische, soziale und psychologische Aspekte. 

MS-Infoline

0844 674 636
kostenlose Beratung zu vergünstigtem Telefontarif
Montag bis Freitag, 9 bis 13 Uhr

www.multiplesklerose.ch


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