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Arbeiten und berufliche Wiedereingliederung mit Multipler Sklerose (MS)

Die Diagnose Multiple Sklerose (MS) wirft auch mit Blick auf das Berufsleben viele Fragen auf: Ist man den Anforderungen des bisherigen Jobs weiter gewachsen? Muss man den Arbeitgeber über die MS-Erkrankung informieren? Welche Rechte und Pflichten haben Arbeitnehmer:innen mit Behinderung oder chronischer Krankheit generell?

Foto eines Schreibtisches aus Holz, darauf ein Laptop. | © pixabay

Der Arbeitsmarkt bietet Menschen mit chronischen Krankheiten viele Möglichkeiten. (pixabay)

Viele MS-Betroffene kehren früher oder später in den Beruf zurück. Und das ist gut so, denn Arbeit sichert nicht nur das finanzielle Auskommen, sondern schenkt zudem ein wichtiges Stück Unabhängigkeit und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Arbeiten mit MS – Stärken stärken

Beruflicher Erfolg und MS schliessen sich nicht aus. Um im Joballtag zu bestehen, sollten Sie gezielt auf Ihre Stärken setzen und diese weiterentwickeln. Das ist sinnvoller als der Versuch, die mit der Erkrankung verbundenen Einschränkungen zu beheben. Diesen Ansatz verfolgt auch das sogenannte Ability Management, das zahlreiche Unternehmen heute bewusst einsetzen, um das Potenzial ihrer vielfältigen Belegschaft vollständig zu erschliessen.

Arbeiten mit MS – Rechte und Pflichten

Ihren Arbeitgeber müssen Sie nur dann über die MS-Erkrankung informieren, wenn Ihre Arbeit mit einem Sicherheitsrisiko verbunden ist oder sich die Erkrankung spürbar auf Ihre Leistungsfähigkeit und damit die Arbeitsergebnisse auswirkt. Auch Ihre Kolleg:innen haben keinen Anspruch darauf, von Ihrer Erkrankung zu erfahren. Bei der Bewerbung steht es Ihnen ebenfalls frei, die MS für sich zu behalten, sofern sie sich nicht auf die Arbeit auswirkt. Oft ist es jedoch sinnvoll, mit offenen Karten zu spielen – wenn die Symptome akut werden und Sie vielleicht häufiger fehlen müssen, reagieren Kolleg:innen und Vorgesetzte dann meist verständnisvoller. Informieren Sie sich umfassend zum Thema Arbeiten mit Behinderung.

Wiedereingliederung – Massnahmen

Grundsätzlich haben Sie einen Anspruch auf Wiedereingliederung. Zum Wiedereingliederungsprogramm gehört zum Beispiel, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen einen barrierefreien Arbeitsplatz sowie eventuell benötigte Hilfsmittel zur Verfügung stellt. Auch eine Anpassung der Arbeitszeit sowie Ruhephasen und verlängerte Pausenzeiten können Ihnen beim Wiedereinstieg helfen.  

Praktische und finanzielle Unterstützung bei der Wiedereingliederung bietet die Invalidenversicherung (IV). Im Rahmen der Früherfassung können Sie als Versicherter unmittelbar nach der Diagnose prüfen lassen, ob eine IV-Meldung angezeigt ist. Stellt die IV einen Leistungsanspruch fest, startet der Wiedereingliederungsprozess, den bei Bedarf ein Coach der IV begleitet. 

Frühintegrationsmassnahmen zielen auf die behindertengerechte Anpassung Ihres Arbeitsplatzes ab. Zudem haben Sie Anspruch auf eventuell benötigte Hilfsmittel. Beides wird von der IV finanziert. Übernehmen Sie aufgrund Ihrer MS-Erkrankung eine neue Aufgabe in derselben Firma, beteiligt sich die IV an der Finanzierung eventuell notwendiger Aus- und Weiterbildungskurse. Wenn Sie Ihren bisherigen Beruf überhaupt nicht mehr ausüben können, vergütet die Versicherung erforderliche Umschulungsmassnahmen. Auch bei der Suche nach einer neuen Stelle hilft Ihnen die Invalidenversicherung.

Darüber hinaus gewährt die IV Arbeitgebenden Einarbeitungszuschüsse während der Anlern- oder Einarbeitungszeit im Zuge der Wiedereingliederung. Ziel dieser Massnahme ist es, Arbeitgebende zur Einstellung von Menschen mit Behinderung zu motivieren.  

Arbeiten mit MS – Umfassend informieren

Der Arbeitsmarkt bietet Menschen mit Behinderung viele Möglichkeiten, aktiv am Berufsleben teilzuhaben. Informieren Sie sich umfassend über Eingliederung und Bewerbungsprozess, Unterstützungsmassnahmen der Invalidenversicherung sowie spezielle Angebote in Schule, Ausbildung und Studium.


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