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Erbsche Lähmung

Die Erbsche Lähmung (oder Erb’sche Lähmung) ist auch unter den Bezeichnungen Erb-Lähmung, Erb-Duchenne-Lähmung obere Armplexuslähmung, Erbsche Parese und Geburtslähmung bekannt. Namensgeber der Erkrankung ist der deutsche Neurologe Wilhelm Heinrich Erb (1840 - 1921). Wie entsteht sie und wie wird sie therapiert?

Nahaufnahme einer Babyhand. | © pexels

Die Erb-Lähmung entsteht meist während der Geburt. (pexels)

Sie entsteht meist während der Geburt, wenn Nervenstränge, die im Bereich der Achseln verlaufen (Plexus brachialis), verletzt werden. Dabei sind die Nervenabgänge im Bereich des fünften und sechsten Halswirbels betroffen. Bei den Neugeborenen lassen sich Lähmungserscheinungen im Bereich der Armmuskulatur feststellen, die zumeist auf eine Körperseite beschränkt sind, in Einzelfällen jedoch auch beidseitig auftreten können. Die Häufigkeit einer Erb-Lähmung liegt zwischen 0,38 und 1,5 pro 1'000 Geburten.

Ursachen

Der obere Armplexus ist ein Geflecht aus Nerven, die für die Versorgung von Schulter und Oberarmmuskeln verantwortlich sind. Kräfte, die beim Drücken und Zerren während der Entbindung auf den Säugling ausgeübt werden, kann es zu einer Schädigung des Nervengeflechts kommen. Schädigungen treten vermehrt bei komplizierten Geburten auf – etwa, wenn Probleme beim Hervorholen des Kindes aus dem Geburtskanal auftreten. Eine Ursache für die Verletzung des Plexus brachialis kann auch sein, wenn die Schultern des Säuglings im Verhältnis zum Becken der Mutter zu breit sind. Neben der geburtsbedingten Verletzung des oberen Armplexus können auch Gewalteinwirkung, Strahlentherapie, Entzündungen und Tumore ursächlich für die Erb-Lähmung sein. 

Behandlung und Therapie

Vor der Behandlung muss zunächst die Diagnose einer Erb-Lähmung erfolgen. Erste Anzeichen sind ein schlaff herunterhängender Arm bei dem Neugeborenen. Das Kind kann den diesen nicht abspreizen oder anwinkeln, der Arm ist nach innen gedreht. Ist diese auffällige Haltung direkt nach der Geburt zu beobachten, so muss durch weitere Tests geprüft werden, inwieweit die Reflexe beeinträchtigt sind und welche Muskelanteile verminderte Aktivität aufweisen. Hierzu kommt unter anderem eine Elektromyographie (EMG) in Betracht. Durch die Erregung von Nervenzellen und die Beurteilung der dadurch ausgelösten Antwortreaktionen lassen sich ebenso Erkenntnisse über die Muskelaktivität gewinnen. Diese Reize können zum einen mit Magnetfeldern erzeugt, oder im Rahmen einer Operation direkt am Nerv ausgelöst werden. 
 
In rund dreissig Prozent der Fälle bilden sich die Beeinträchtigungen innerhalb einiger Monate nach der Geburt wieder zurück. Siebzig Prozent der betroffenen Kinder sind dauerhaft mit den Folgen der Erb-Lähmung konfrontiert. Sofern eine komplette Durchtrennung der Nerven vorliegt, ist eine schnelle operative Behandlung nach der Geburt angezeigt. Hierbei wird unter anderem versucht, durch Nerventransplantationen die beschädigte Nervenbahn wiederherzustellen. Ansonsten überwiegt die physiotherapeutische Behandlung, um die Funktionsfähigkeit der beeinträchtigten Extremität zu verbessern. Ein Ziel des regelmässigen Trainings ist die Kräftigung der Armmuskulatur, da sich die Muskeln aufgrund der mangelnden Bewegung ansonsten zurückbilden würden. Zudem sollen die krankengymnastischen Übungen dazu beitragen, dass sich die Muskulatur nicht verkürzt. 
 
Da die Erb-Lähmung häufig Folge einer komplizierten Geburt ist, kann man das Risiko einer Erkrankung reduzieren, indem man sich frühzeitig für einen Kaiserschnitt entscheidet, wenn zu befürchten ist, dass es bei einer Entbindung auf herkömmliche Weise zu Komplikationen kommen könnte.

IV-Anspruch bei dauerhafter Behinderung

Eine dauerhafte Behinderung liegt vor, wenn ein Kind durch die Folgen der Erb-Lähmung dauerhaft im Alltag beeinträchtigt ist. Dies ist bei jenen siebzig Prozent der Fall, bei denen sich die Beeinträchtigung in den ersten Monaten nach der Geburt nicht deutlich bessern. In diesem Fall wird die Erkrankung als chronisch eingestuft, was langfristig Physiotherapie zur Folge hat. Bei einer dauerhaften Behinderung sollte bei der kantonalen Sozialversicherung abgeklärt werden, ob Anspruch auf eine IV-Rente besteht. Informationen zur IV-Anmeldung erhalten Sie hier.  
 
Auch die Finanzierung benötigter Hilfsmittel soll in jedem Fall geprüft werden. Die Krankenkasse oder die Sozialversicherung sollten sich an den Kosten beteiligen.


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