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Krebs – die finanziellen Folgen

Die Diagnose Krebs ist ein Schock – von einem Moment auf den anderen bestimmen die physischen und psychischen Folgen der Krankheit und deren Behandlung den Alltag. Auch die wirtschaftliche Situation der Betroffenen verändert sich oft ins Negative. Doch verschiedene Sozialversicherungen helfen im Bedarfsfall die finanzielle Not der Betroffenen zu lindern.

Kaffee-Tasse, Portemonnaie, Taschenrechner, Münzen und Noten auf einem Tisch.  | © pixabay

Krebserkrankungen können auch finanziell belasten. (pixabay)

Nach Angaben der Krebsliga Schweiz erkranken hierzulande jährlich rund 41'700 Menschen neu an Krebs, rund 16'900 Menschen sterben jährlich daran. Aber nicht jeder Krebsverlauf ist tödlich. Falls rechtzeitig eine Therapie begonnen wird oder der Krebs erst in hohem Lebensalter auftritt und deshalb langsamer wächst, bestehen gute Chance die Krankheit zu überstehen.

Krebs – ein tiefer Einschnitt 

Es sind über 100 verschiedene Krebserkrankungen bekannt, die sich hinsichtlich der Überlebenschancen und der Behandlung zum Teil stark unterscheiden. In den meisten Fällen führen der Krebs und dessen Behandlung aber zu einem tiefen Einschnitt in das Leben der Betroffenen.

Zu den Leiden und Ängsten vor einer dauerhaften Behinderung oder dem Tod, gesellt sich vielfach die Sorge vor den wirtschaftlichen Konsequenzen. Denn wer an Krebs leidet, sieht sich mit grossen finanziellen Belastungen konfrontiert. Ausserdem können Betroffene ihrer Arbeit häufig nicht mehr im gewohnten Rahmen nachgehen, weil Krebs und dessen Behandlung zu vorübergehenden oder dauerhaften Behinderungen führen kann.

Finanzielle Folgen einer Krebserkrankung

Die versicherungstechnische Abdeckung von Menschen, die an Krebs erkranken, kann als gut bezeichnet werden. Dennoch führen der Selbstbehalt bei medizinischen Kosten, Beteiligungen an nicht direkten medizinischen Kosten wie Transporte zu Behandlungen oder Kinderbetreuung sowie indirekte Kosten wie Einkommenseinbussen immer wieder zu Notsituationen.

Geld– und Sachleistungen verschiedener Versicherer

An Krebs erkrankte Personen haben das Anrecht auf verschiedene Geld- und Sachleistungen von Krankenkassen (Grund- und Zusatzversicherung), der Invalidenversicherung, privaten Pflegeversicherungen oder Rentenversicherungen. So übernimmt die Grundversicherung die Kosten für medizinische Untersuchungen, die der Früherkennung, der Diagnose oder der Behandlung von Krebs dienen. Im Rahmen der Grundversicherung bezahlen die Krankenkassen auch die Kosten des Aufenthalts in der allgemeinen Abteilung eines Spitals oder die Medikamente. 

Für den Aufenthalt und Behandlung von Krebs-Patienten in der halbprivaten oder privaten Abteilung eines Spitals ist eine entsprechende Zusatzversicherung notwendig, ebenso bei komplementärmedizinischen Behandlungen. Benötigen Betroffene nach der Behandlung spezielle Hilfsmittel, besteht ein Anspruch auf Kostenübernahme durch die Invalidenversicherung IV. Beziehen die Patienten bereits eine AHV, bezahlt diese auch die nötigen Hilfsmittel.

Kündigungsschutz bei einer Krebserkrankung

Arbeitnehmende sind während einer durch Krebs und dessen Behandlung verursachten Arbeitsunfähigkeit während einer gewissen Zeit vor einer Kündigung geschützt. Die Sperrfrist richtet sich nach der Dauer des Anstellungsverhältnisses und beträgt: 

  • im 1. Dienstjahr 30 Tage 
  • im 2. bis 5. Dienstjahr 90 Tage 
  • ab dem 6. Dienstjahr 180 Tage 

Eine Kündigung, die während der Sperrfrist ausgesprochen wird, ist ungültig.

Die wichtige Rolle der Krankentaggeldversicherung 

Viele Betriebe schliessen für ihre Mitarbeitenden auch eine Taggeldversicherung ab, die in der Regel 80 oder 100 Prozent des Lohnausfalls während maximal 720 Tagen bezahlt. Selbständigerwerbende oder haushaltsführende Personen können gegen eine Prämie eine freiwillige Taggeldversicherung abschliessen. Die Krankentaggeldversicherung bezahlt in der Regel während zwei Jahren den Verdienstausfall. Danach wird, im Falle einer krankheitsbedingten Behinderung, eine Rente der Invalidenversicherung zugesprochen. 

Die IV ist auch für Krebserkrankte zuständig. | © unsplash Die IV ist auch für Krebserkrankte zuständig. (unsplash)

Frühe Erfassung von Krankheitsfällen durch IV

Bei der Invalidenversicherung können Arbeitnehmende zur Früherfassung gemeldet werden, wenn sie aufgrund einerKrebserkrankung während 30 Tagen ununterbrochen von der Arbeit abwesend waren. Dies dient dazu, eine drohende Invalidität möglichst früh zu erkennen und entsprechende Massnahmen zu treffen. Ziel ist, dass der bestehende Arbeitsplatz erhalten oder, dass die Betroffenen an einem anderen Arbeitsplatz eingegliedert werden können. Die Invalidenversicherung übernimmt im Bedarfsfall auch die Kosten für Anpassungen am Arbeitsplatz, die aufgrund einer Behinderung notwendig werden.

Ein Rentenanspruch der Invalidenversicherung entsteht, wenn die Eingliederungsmassnahmen nicht erfolgreich waren oder von vornherein als aussichtslos betrachtet werden und wenn die Krankheit während eines Jahres ohne wesentlichen Unterbruch durchschnittlich eine mindestens 40-prozentige Arbeitsunfähigkeit zur Folge hatte.

Die Invalidenversicherung ermittelt den Invaliditätsgrad und gewährt entsprechend eine Invaliditätsrente. Die Versicherung der beruflichen Vorsorge oder privat abgeschlossene Invaliditätsversicherungen leisten zusätzlich zur IV-Rente finanzielle Leistungen.

Ergänzungsleistungen oder Hilfe der Krebsliga

Wenn staatliche und private Rentenversicherungen das Existenzminimum nicht zu decken vermögen, haben an Krebs Erkrankte Anspruch auf Ergänzungsleistungen, die bei den jeweiligen Wohngemeinden zu beantragen sind. Betroffene können sich auch an ihre kantonale Krebsliga wenden, wenn die Rente der Invalidenversicherung das Existenzminimum nicht zu decken vermag, oder wenn durch eine Krebserkrankung eine finanzielle Notlage entstanden ist.


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