Zuschuß barrierefreies wohnen

Wir haben unseren Hausflur und die Diele mit Steinfliesen machen lassen. Dabei auch gleichzeitig die Türschwellen wegmachen lassen. Wir sind beide Gehbehindert, Pflegegrad 2 . Mein Mann hat nur noch 0,1 % Sehstärke.
Bekommen wir da von der Kasse deinen Zuschuß für barrierefreies Wohnen?
Kann ich bei Antragseinreichung gleich die Rechnung mit einreichen?

Antworten

  • hallo, ein zuschuss wird nur gewährt wenn VOR der maßnahme ein antrag gestellt wird!
    somit werdet ihr leider keinen zuschuss bekommen.
  • barrierefreies wohnen hat geschrieben:
    Wir haben unseren Hausflur und die Diele mit Steinfliesen machen lassen. Dabei auch gleichzeitig die Türschwellen wegmachen lassen. Wir sind beide Gehbehindert, Pflegegrad 2 . Mein Mann hat nur noch 0,1 % Sehstärke.
    Bekommen wir da von der Kasse deinen Zuschuß für barrierefreies Wohnen?
    Kann ich bei Antragseinreichung gleich die Rechnung mit einreichen?


    Übernommen werden die Kosten für das entfernen der Türschwellen..... NUR.... für das entfernen, und das ausbessern des Bereichs in den Türen.... nicht für Steinfliesen für den ganzen Flur..... wenn man das vor begin der Maßnahme beantragt. Wenn die Schwellen weg sind... sind sie weg.... dann gibts da nix mehr zu "bezuschussen" .

    😀 Helmut
  • k.obus hat geschrieben:
    hallo, ein zuschuss wird nur gewährt wenn VOR der maßnahme ein antrag gestellt wird!
    somit werdet ihr leider keinen zuschuss bekommen.

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