Zählt Arthrose als Handycap/Behinderung?

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Sehr geehrten Damen und Herren.

Ehrlich gesagt weiss ich nicht ob ich hier auf der richtigen Plattform bin und hoffe das ich niemanden mit meiner Frage an den Kopf stosse.

Mein Problem besteht darin das ich nun seit einem Jahr an Arthrose in der Lendenwirbelsäule leide, leider genug das ich befürchte meinen Job als Koch nicht mehr ausüben zu können. Aus diesem Grunde habe ich mich bei der IV angemeldet mit der Absicht eine Umschulung zu machen, dies wurde mir von meinem Hausarzt sowie Rückenspeziallisten schriftlich empfohlen. Ich hatte gestern den Termin für das erst Gespräch zur Wiedereingliederung. Ich habe bereits eine Vorstellung in den Beruf als Mediamatiker Fuss zu fassen und die ZLi bietet auch eine entsprechende Ausbildung für Erwachsene an. Dies habe ich bereits im Vorfeld der IV mitgeteilt. Am gestrigen Gespräch wurde mir durch (meines persönlichen Erachtens) passive IV-Mitarbeiterin mitgeteilt das die IV mir nicht mit der Umschulung helfen kann da a: Ich nicht im aktuellen Job ein Jahreseinkommen von mindestens 60 TCHF habe (mein Einkommen beträgt 58.5 TCHF im Jahr), b: ich über 30 bin (ich bin 35) und c: ich noch einen Job (wo ich nicht in der lage bin zu 100% zu Arbeiten) habe und nicht Arbeitslos bin.
Ich erhoffe mir hier antworten zu bekommen ob jemand schon die gleiche Erfahrung machen musste bzw. vielleicht den Gesetzesartikel finde wo der Teil mit den 60 TCHF geregelt ist da ich im Netz noch nichts darüber (in Zahlen) finden konnte.
Wie erwähnt, für den fall das ich hier wirklich auf der falschen Plattform bin möchte ich mich aufs höfflichste entschuldigen.

Freundliche Grüsse
D.L.

Antworten

  • Einfachmalnachgefragt hat geschrieben:...dass ich hier wirklich auf der falschen Plattform bin möchte ich mich aufs höfflichste entschuldigen.Freundliche Grüsse D.L.


    Hallo Einfachmalnachgefragt 😀
    Die Antwort auf die Frage: NjaIN, das heißt Nein und Ja …
    Der schwerste Fall von Arthrose ist mir begegnet bei einer Dame, die nicht mehr alleine stehen konnte, hatte breite geschwollene Knie, war bettlägerig, und das Bewusstsein war auch schon sehr getrübt, zeitweise Wachkoma… man musste sie daran erinnern, dass sie die Nahrung im Mund schlucken muss, buchstäblich: die Zunge nach oben…… Ja, das war eine Behinderung durch Arthrose. Sie hat sich verabschiedet („ich gehe zu meinem Vater“) und ist in meinen Armen gestorben...
    Ansonsten haben viele Menschen Arthrose ohne irgendeine Behinderung. Ich sehe das alles aus einen anderen Blickwinkel. Aus meinem 😳

    Einerseits ist es lobenswert, dass du dich rechtzeitig um einen geeigneten Beruf kümmerst, wenn du die Gefahr erkennst, dass du jetzigen Beruf eines Tages nicht mehr ausüben kannst…Das Berufsbild des Kochs ist auch für die Arthrose nicht gerade förderlich (wie wäre es mit Schwimmeister? 😉

    Anderseits ist das eine Flucht, sich nicht wahrhaftig mit dieser Krankheit auseinander zu setzen, (wollen) etwas zu ändern, um die Krankheit zu stoppen…
    Vielleicht hattest du aber auch nur Pech in der Auswahl deiner Ärzte, die dir nicht gesagt haben, wie man dieser Krankheit entgegen wirken kann.
    Aber, es gibt ja auch noch Google. Hast du alles getan, oder lässt du einfach zu, dass diese Erkrankung fortschreitet? Wenn du zulässt, dass sie fortschreitet, dann brauchst du keine weitere Ausbildung (siehe oben).

    Hättest du eine stabile Behinderung, fände ich die Richtlinien bzw. Argumente (von IV) auch lächerlich…
    Eine Arbeit soll aber auch Freude und nicht krank machen…
    Ich war älter als du, als ich mir meine nächste Ausbildung selbst finanziert habe, während dessen ich inzwischen noch selbstständig war. Ich war mir für keine Arbeit zu schade, wenn ich sie nur körperlich machen konnte. Damals habe ich ja noch nicht gewusst, welche Folgen mein Unfall hinterlassen hat. Aber trotz den finanziellen Einbußen, bedauere ich nicht, dass ich diesen Weg gegangen bin - weil ich viel gelernt habe, für mich und für die Anderen.
    Vielleicht denkst du einfach mal über das Geschriebene nach 😕
    Ich wünsche dir alles Gute!

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