Wo beantrage ich die Bewilligung meiner Umzugskosten?

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Ich ziehe behinderungsbedingt in eine Wohnung mit Aufzug.

Antworten

  • Hallo Higgi

    Hast du eine Pflegestufe ?
    Dann kannst du es bei der Pflegekasse beantragen.
    Aber bitte vor dem Umzug abklären.

    LG kleinefrau
  • Die Pflegekasse hat in der Regel mit Umzugskosten nichts zu tun.
    Voraussetzung für die Übernahme von Umzugskosten ist mindest einmal daß der Antragsteller über ein zu geringes Einkommen verfügt (unter dem Sozialhilfesatz) Ist dem so ist die Arge oder das Grundsicherungsamt die Anlaufstelle zur Antragsstellung.

    Ich stelle immer wieder fest daß Fragesteller glauben hier seien Hellseher! 😡
    Einfach ne Frage ohne weitere Infos hinklatschen sollte man eigentlich links liegen lassen.
    Gruß Hippy
  • Hippy hat geschrieben:
    Die Pflegekasse hat in der Regel mit Umzugskosten nichts zu tun.
    Voraussetzung für die Übernahme von Umzugskosten ist mindest einma.l dass der Antragsteller über ein zu geringes Einkommen verfügt (unter dem Sozialhilfesatz) Ist das der Fall ist die Arge oder das Grundsicherungsamt die Anlaufstelle zur Antragsstellung.

    Ich stelle immer wieder fest, dass Fragesteller glauben hier seien Hellseher! 😡
    Einfach ne Frage ohne weitere Infos hinklatschen sollte man eigentlich links liegen lassen.
    Gruß Hippy


    Je nach Bundesland sind "Sozialhilfen & Sozialleistungen" bestimmten behördlichen Einrichtungen oder Körperschaften (andere Formen von Sozialkassen z.B. Krankenkasse, Pflegekasse, Rentenkassen, DGUV-Kassen usw.) zugeordnet.
    Es hängt vom Alter und der bisherigen Einkommensart ab sowie welche Art von Leistungen beansprucht werden.
    Und da kann es im Gewirr der Möglichkeiten schon recht irritierend sein, wo man etwas Unterstützung bekommt.

    In manchen Bundesländern werden Leistungen der "Grundsicherung" von einem eigenständigen Amt erledigt (z.B. Berlin) in anderen Bundesländern wird es regional von der ARGE oder einem Job-Centers mit übernommen , da hier die Leistungen nach dem SGB XII ebenso verwaltet werden (Regionale Sozialhilfeträger).
    Aber "Umzugskosten" sind keine Leistungen aus oder bzw der "Grundsicherung", auch wenn die Grundsicherung im SGB XII verankert ist. In anderen SGBs sind ebenso Umzugsbeihilfen vorgesehen. Umzugskostenbeihilfe ist bei dem Amt zu beantragen, über das man sein monatliches Einkommen bezieht oder bereits Unterstützung gewährt bekommt.

    Gruß
    rollispeedy

  • Stimmt alles rollispeedy,
    nur bei der geringen Information die der Fragesteller zur Verfügung stellt ist mir die Mühe zu groß alle 100 Möglichkeiten aufzuführen!
    Es soll auch Menschen geben die die Taschen voll haben und sie gerne noch voller hätten.
    Könnte man aus der Frage auch ableiten! 😃
    Gruß Hippy
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