Wieviel Jahre wird der GdB von 50, nach der erfolgreichen Therapie bewilligt ?

Optionen
Es gibt keine Nebenwirkungen , Schwerzen , Infekte etc.
Die Chemo war beim ersten mal erfolreich. Aktueller Status : anhaltender Therapieerfolg.
Ich finde keine Angaben bzw. Richtwerte für die Dauer der sogenannten " Heilungsbewährung"
bei der Diagnose " Haarzellleukämie ".

Antworten

  • Hallo Haar,
    gratuliere - das ist super.
    Also mir wurde nach meinem "Krebs" (wozu eine Leukämie ja leider auch gehört) gesagt, dass der Schwerbehindertenausweis mit GdB 50 für 5 Jahre gilt. Könnte mir schon vorstellen, dass dies eine allgemeine Regel ist und nicht nur für meine Art von Krebs gilt. Denn es ist ja fast ein Ding der Unmöglichkeit das für jede Art extra festzulegen.
    Denn danach könnte man ja immer noch Verlängerung beantragen - was ich keinem von uns wünsche.
    Gruss Tündi
  • Hallo,
    die Bewilligung für 5 Jahre ist doch bestimmt auch mit einer Begründung / Gesetz / Vorschrift / Anlage etc.
    versehen .Ich würde gern wissen , wo man das nachlesen kann.
    MfG
  • Hallo,
    der Bescheid erfolgte aufgrund des Paragraph 69 des Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB - (SGB IX) und dann wurde noch Paragraph 2 Abs. 2 SGB erwähnt. Weitere Gesetze sind nicht erwähnt. An Vorschriften, dass Änderungen der Anschrift mitgeteilt werden soll und als Anlage eine Übersicht über Nachteilsausgleiche.
    Allerdings stellte ich beim genauen Durchlesen meines Bescheides fest, dass zwar nicht ausdrücklich unbefristet steht, aber auch keine zeitliche Limitierung angegeben ist.
    Da einer Gruppe von uns Betroffenen dies von einer Sozialarbeiterin erklärt wurde, eben auch mit der Gültigkeit für 5 Jahren, glaube ich, dass es trotzdem stimmt. Warum ich jetzt unbefristet bekam - am ehesten führe ich es aufs Alter zurück, andererseits mein ärztlicher Bericht ist auf Heilung ausgerichtet oder liegt es am Versorgungamt?
    2004 war es ein anderes Versorgungsamt und da hiess es auch für SBA für 5 Jahre - hatte ich damals abgelehnt, da ich es für eine Bewerbung nicht für vorteilhaft hielt.
    Obwohl ich Dir damit Gesetze/Vorschriften/Anlagen mitgeteilen konnte, bezweifle ich, das es dass ist, was Du suchst? Nur ich jetzt weiss jetzt, das ich ihn offensichtlich unbefristet habe. Ich habe es zwar auf dem grünen Ausweis gesehen und dachte, dass sei sicher ein Versehen.
    Vergiss bei alledem nicht - das Wichtigste ist - kein Rezidiv
    das wünscht Dir Tündi
  • Hallo,
    ich habe zu ähnlichem Problem etwas gefunden, jedoch auch noch "Info-Bedarf" :
    Ich bin nach erfolgreicher Behandlung noch ohne Rückfall in Remission. Mein Ausweis (mit GdB 60) läuft demnächst ab (gültig seit 04/2016).
    Wenn ich richtig liege, dürfte die Schwerbehinderung auch ohne Behandlungsbedürftigkeit (mindestens) für die Zeit der Heilungsbewährung gelten (i.d.R. 5 Jahre gem. "Verordnung zur Durchführung des § 1 Abs. 1 und 3, des § 30 Abs. 1 und des § 35 Abs. 1 des Bundesversorgungsgesetzes (Versorgungsmedizin-Verordnung - VersMedV)" bzw. für Lokalisierte niedrigmalige Non-Hotkin-Lymphome jedoch 3 Jahre nach Vollremission).
    Anmerkung: Laut Prof. Dr. med. Bernhard Wörmann (Goslar, 15.06.2014) trifft die Heilungsbewährung nach 5 Jahren für HZL-Patienten jedoch nicht zu! Hat hierzu jemand nähere Info?
    Die erste Frage ist nun für mich, wann die Heilungsbewährung / Vollremission (gem. SGB) begonnen hat. Zum Beginn der Behandlung, oder zum Zeitpunkt "normaler" Blutwerte bzw. wie kann/muss ich das nachweisen?
    Nach der "Heilungsbewährung" dürfte dann (bei geringen Auswirkungen ohne Behandlungsbedürftigkeit) ein GdS von 30-40 für die HZL vorliegen, das heißt, dass ohne weitere "Baustellen" die "Schwerbehinderteneigenschaft (§ 2 Abs. 2 SGB 9)" wegfällt.

    Für weitere Info (ggf. zu gleich gelagerten Fällen) wäre ich dankbar.

    Gruß
    Haarzelle in Remission



  • Hallo Haarzelle (2 Nicks?)
    wo liegt dein Problem?
    Mit Ablauf des Schwerbehindertenausweises wird automatisch, oder auch nicht, eine Neubewertung durchgeführt.
    Die neuesten Unterlagen werden von den Ärzten angefordert und danach entschieden.
    Geht es nicht automatisch mußt du einen Neuantrag stellen.
    Eigentlich sollte man froh sein wenn man so weit genesen ist und keine oder geringere Behinderung mehr hat.
    Gruß
    Rudi 🥺
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