Wie während Ausstellung des Schwerbehindertenausweises die Schwerbehinderung nachweisen?

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Ich habe einen Feststellungsbescheid über einen GdB von 60 erhalten, die Bestätigung, dass das Amt das als Schwerbehinderung anerkennt, die Ankündigung, dass ein externer Dienstleister einen Schwerbehindertenausweis erstellen und mir zusenden wird, sowie die Auskunft, dass das hier in Bonn zwei Jahre dauert. Wie weise ich in den zwei Jahren meine Schwerbehinderung nach (z. B. gegenüber Arbeitgeber, Finanzamt, Agentur für Arbeit,...)? Im Feststellungsbescheid stehen zum einen Beeinträchtigungen, die ich nicht allen auf die Nase binden möchte, zum anderen heißt ein GdB von 60 ja nicht direkt Schwerbehinderung (jedenfalls nicht bei der Stadt Bonn).

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  • Hier kann es sich nur um ein "Fake" handeln. Da alle Ämter/Behörden und Körperschaften des öffentlichen Rechts (Krankenkassen/BG/Rentenversicherungsträger usw) nach dem Sozialgesetzen (SGB I bis XII) arbeiten müssen.

    Selbst der zeitliche Rahmen der Ausstellung von SGB-Ausweisen ist geregelt. Weiterhin gilt grundsätzlich der Feststellungsbescheid als der eigentliche Nachweis eines GdB/MdE/GdS.


    Gruß
    rollispeedy
  • rollispeedy hat geschrieben:
    Hier kann es sich nur um ein "Fake" handeln. Da alle Ämter/Behörden und Körperschaften des öffentlichen Rechts (Krankenkassen/BG/Rentenversicherungsträger usw) nach dem Sozialgesetzen (SGB I bis XII) arbeiten müssen.

    Selbst der zeitliche Rahmen der Ausstellung von SGB-Ausweisen ist geregelt. Weiterhin gilt grundsätzlich der Feststellungsbescheid als der eigentliche Nachweis eines GdB/MdE/GdS.

    Gruß
    rollispeedy


    > Hier kann es sich nur um ein "Fake" handeln.

    D.h. das Amt vera...t mich, oder was meinst Du damit?

    > Selbst der zeitliche Rahmen der Ausstellung von SGB-Ausweisen ist geregelt.

    😃 Prima! 1. Wo finde ich die Regelung? 2. Man muss sich nach Umzug auch innerhalb von Wochen ummelden, aber in Bonn wartet man auch mal einige Monate für einen Termin beim Bürgeramt, d.h. rechtliche Regelungen interessieren hier nur eingeschränkt.

    > Weiterhin gilt grundsätzlich der Feststellungsbescheid als der eigentliche Nachweis eines GdB/MdE/GdS.

    Ja, aber meinen konkreten GdB will/muss ich ja gar nicht nachweisen, sondern meine Schwerbehinderung. Welchen genauen GdB (>=50) ich habe, ist ja egal, wenn ich nur die Schwerbehinderung nachweise, und umgekehrt folgt aus einem GdB nicht die Schwerbehinderung. OK, vom Gesetz her folgt aus GdB >= 50 automatisch die Schwerbehinderung, aber ohne Hilfe der Bezirksregierung hat das Amt das nicht eingesehen. 😡
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  • jenner hat geschrieben:
    Hallo Rimolea,

    ich verstehe deinen Beitrag leider so gut wie gar nicht. 🥺

    VG jenner


    OK, liegt an mir, ich habe Kommunikationsprobleme. 🥺 Danke, dass Du das Verstehen trotzdem versuchst!

    Ich versuche, meine Frage anders zu formulieren:

    Ich habe einen Feststellungsbescheid über einen GdB von mehr als 50.
    Im Bescheid stehen meine Beeinträchtigungen.
    Ich möchte meine Schwerbehinderung nachweisen, ohne alle meine Beeinträchtigungen offenzulegen.
    Der Schwerbehindertenausweis weist die Schwerbehinderung (und den GdB) nach, ohne Beeinträchtigungen aufzulisten.
    Das Versorgungsamt hat meine Schwerbehinderung festgestellt und meinem Antrag auf einen Ausweis bewilligt.
    Aber: Bis der Ausweis bei mir im Briefkasten sei, könne es zwei Jahre dauern (oder länger).
    (Siehe auch: https://www.general-anzeiger-bonn.de/bonn/stadt-bonn/Lange-Wartezeit-f%C3%BCr-Menschen-mit-Behinderung-article1714023.html)
    Wenn ich möglicherweise 2019 den Ausweis habe und dann damit beim Arbeitgeber den Zusatzurlaub für 2016 beantrage oder beim Finanzamt die steuerliche Berücksichtigung für das Jahr 2014: Funktioniert das? Falls das nicht funktioniert: Wie weise ich zwischenzeitlich meine Schwerbehinderung nach?

    Alternativ, falls das nicht zwei Jahre dauern darf: Welchen Paragraphen zitiere ich?

    Vielen Dank!
  • Du beziehst dich hier auf einen Artikel der aus 2015 stammt! Und von Ausweisen die eine Bearbeitungszeit von 2 Jahren beinhalten steht da auch nichts im Text. Weiterhin habe ich gerade mal im zuständigen Amt bei den Kollegen angerufen... also, bitte dramatisiere hier nicht irgendwelche "Fallbeispiele" ...

    Gruß
    rollispeedy
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  • @Rimolea

    Spontan würde ich vorschlagen des Feststellungsbescheid so zu kopieren, dass die Begründung nicht sichtbar ist, das wird zumindest dein AG verstehen.
    Glaube kaum, dass sich irgendein Finanzbeamter XY für die Gründe deiner Behinderung interessiert oder bist du da sehr empfindlich?

    Warum ein externer Anbieter in Bonn die Ausweise anfertigt, verstehe ich auch nicht.

    Das es 2 Jahre dauen kann, glaube ich dir. Bei mir hat es annähernd solange gedauert. Die Regel sieht anders aus, aber Ausnahmen......... 🙁 Offensichtlich funktioniert es in Bonn so wenig wie in Berlin.

    Mich würde in dem Zusammenhang auch interessieren,w o etwas über zeitliche Fristen steht, vielleicht kann rollspeedy das noch belegen? Danke.


    Alles Gute.
  • @rollispeedy:

    Mit "Siehe auch" meinte ich nur, dass längere Bearbeitungsdauern nicht ungewöhnlich sind. Die 2 Jahre sind der aktuelle Erfahrungswert unseres Sozialarbeiters. Vielleicht hat der natürlich nur mit Leuten zu tun, wo es länger dauert, und alle anderen erhalten den in Ausweis schon nach drei Tagen? Aber woher will das Amt überhaupt wissen, wie schnell der externe Dienstleister das macht? Wenn das ganz schnell ginge, hätte ich das Problem auch gar nicht (sondern seit zwei Monaten den Ausweis)!

    renichur hat geschrieben:
    Mich würde in dem Zusammenhang auch interessieren,w o etwas über zeitliche Fristen steht, vielleicht kann rollspeedy das noch belegen? Danke.


    Edit: Ausweis ist jetzt angekommen, dauert also doch nicht immer zwei Jahre sondern nur zwei Monate.
    Danke für Eure Hilfe! 😀
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