Wie verfahre ich beim Behinderungsgrad

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Hallo, ich bin neu hier im Forum und bin seit nunmehr fast 17 Jahren an Morbus Addison erkrankt; zudem seit ca. 10 Jahren an Narkolepsie. Habe alles ärztlicher Seits abgeklärt, zuletzt im UK-Heidelberg. Die Diagnosen stehen fest. Natürlich stehe ich unter Medikamenten wie Vigil, Hydrocortison und Astonin H habe aber die ganzen Jahr nix meinen Arbeitgebern davon gesagt - es ging ja auch so lala ohne großartige Einschränkungen im Job.
Aber die Symptome scheinen jetzt seit 1-2 Jahren stärker zuzunehmen. Ich packe auch kaum noch Problemlos de Alltag. Das Schichtsystem in dem ich arbeiten muss ist der Horror oder Fahrradfahren einen kleineren Berg hoch und ich bin " am Arsch" (sorry für meine Ausdrucksweise).
Frage nun: Soll ich einen Behinderungsgrad beantragen und was drohen mir an Konsequenzen wenn mein Arbeitgeber von alle dem erfährt? Was braucht man dazu und was habe ich an Vorteilen von so einen GdB überhaupt zu erwarten.
Meine Einschätzung derzeit ist:
Ich werde in meinem Job (so wie das jetzt läuft) niemals das Rentenalter erreichen; es sind immerhin noch gut 20 Jahre...
Leider habe ich auch noch Angst vor Anwälten, Gerichten bzw. kein Vertrauen.
Vielen Dank u. Gruss Heiko

Antworten

  • Hallo,
    schön, dass Du ins Forum gefunden hast. Zunächst einmal hast du nichts zu befürchten, wenn Du eine Schwerbehinderung bzw. einen GdB beantragst, denn du bist nicht dazu verpflichtet dies deinem Arbeitgeber mitzuteilen.
    Das liegt bei Dir.

    Anbei findest du eine Tabelle was den Nachteilsausgleich anbelangt.

    Einen ersten Antrag stellt man beim Versorgungsamt deiner Stadt. Hier können Sie dir auch weitere Informationen geben, welche Unterlagen bzw. ärztliche Befunde und Atteste benötigt werden.

    Beste Grüße
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  • Danke erstmal für die Info Theresa
    Das mit meinem AG bitte nicht falsch verstehen, arbeite gerne im Gesundheitswesen. Ich bin auch schon als Ambulantpfleger durch die Lande gefahren obwohl Autofahren als an Narkolepsie Erkrankter eigentlich ein no Go bedeutet... 🥺
    Dennoch weiß ich wie schwer man krank sein
    muss (aus den Fällen welche ich betreue) das man ein Arbeitsverbot im Gesundheitswesen bekommt - zumindest im Rollstuhl sollte man sitzen. 😡
    Mal gucken was mit dem Antrag auf GdB so passiert... 😳
  • Theresa T. hat geschrieben:
    Hallo,
    schön, dass Du ins Forum gefunden hast. Zunächst einmal hast du nichts zu befürchten, wenn Du eine Schwerbehinderung bzw. einen GdB beantragst, denn du bist nicht dazu verpflichtet dies deinem Arbeitgeber mitzuteilen.
    Das liegt bei Dir.

    Anbei findest du eine Tabelle was den Nachteilsausgleich anbelangt.

    Einen ersten Antrag stellt man beim Versorgungsamt deiner Stadt. Hier können Sie dir auch weitere Informationen geben, welche Unterlagen bzw. ärztliche Befunde und Atteste benötigt werden.

    Beste Grüße


    Inhaltlich hast du "fast Recht" !!!
    Ich weiß nicht, wie du den "Titel ehrenamtliche Unterstützung" mit 103 Beiträgen bekommen hast ????


    Sicherlich ist keine Person verpflichtet dem Arbeitgeber seinen Behindertenstatus mitzuteilen, sofern der Arbeitgeber nicht nachfragt.
    Fragt der Arbeitgeber jedoch nach, ist man selbstverständlich dazu verpflichtet dem Arbeitgeber mitzuteilen, dass man einen Behindertenstatus hat (dazu gibt es bereits ausreichende Gerichtsurteile).
    Weiß der Arbeitgeber nichts über die Behinderung, können auch keine Nachteilsausgleiche bei einer Schwerbehinderung (ab GdB 50/GdS 50/MdE 50) bei dem Arbeitgeber geltend gemacht werden (z.B. erhöhter Kündigungsschutz, Anspruch auf mehr Urlaubstage, gesonderte Berücksichtigung bei der Gestaltung von Arbeitszeiten - hier wäre das Stichwort "Mehrarbeit" zu nennen, usw.).

    Weiterhin halte ich es für gewagt, den Arbeitgeber von der Grunderkrankung nicht in Kenntnis zu setzen - ggf. über einen betrieblich zugeordneten Betriebsarzt (ärztliche Schweigepflicht).
    Die Grunderkrankung kann eine für die Arbeit gefährliche Situation ergeben, insbesondere bei der Pflege (Schlaf-Attacken). Hinzu kommt, dass einige Medikamente eindeutig darauf hinweisen, dass hier mit einer zusätzliche Beeinträchtigung der Wahrnehmung zu rechnen ist und dass bestimmte Arbeiten nicht gemacht dürfen (Hier sollte eine ärztliche Attestierung vorliegen, dass eine weitere Ausübung der Arbeit gegeben ist). Weiter möchte ich das hier nicht dokumentieren.

    Dem Arbeitgeber enthält man vor, dass er ggf. keine Ausgleichsabgabe zu entrichten hat oder dass er ein Anrecht auf Leistungen aus diesem Förderungstopf hat, was ich persönlich als eine unfaire Handlung ansehen würde.

    Gruß
    rollispeedy

  • Schade, das kein "FeedBack" von den Threadersteller kommt...
    ...so dümpeln viele Threads weiter im offenem Forum weiter vor sich hin....

    .....obwohl sie bereits und eventuell beantwortet sind!

    Könnte man Seitens der Redaktion nicht ein "Zeitlimit" einer automatischen Statusänderung des Threads umsetzen???
    z.B. nach einem Monat oder sooo???
    Der Threadersteller kann den Staus ja immer noch auf unbeantwortet ("Offen" oder "in Lösung") setzen, wenn er denn mal wieder online ist.

    Gruß
    rollispeedy


  • Hallo rollispeedy
    Zum Ersten muss ich noch dazu erwähnen das ich Unterhaltspflichtig bin (hab 3 Kinder). Die Gerichten interessiert es nicht was für Krankheiten man mit sich rumschleppt, das Geld muss kommen...
    Wenn man nicht in meiner Lage ist kann man viel als Zuschauer (evtl. auch gut gemeinte Ratschläge geben). Denen es ähnlich geht die wissen wovon ich rede. Wenn man eine 100% igen GdB hat + dazu arbeitsunfähig wäre zahlt man keinen Unterhalt, aber dazu zähle ich nicht und aus diesem Grund ist eine Info an den Arbeitgeber bisher nicht erfolgt. Auch ist ein einmal gefallenes Urteil kaum zu kippen bei Anwälten bin ich dazu schon informiert worden ( keine Ratschläge ) - was will man da machen? Es gibt halt in unserem System einige Verpflichtungen die evtl. vor Gesundheit / Arbeitsrecht usw. stehen - eine davon ist der Unterhalt. Trotzdem danke für deine Antwort - Gruß Heiko 🙁
  • Ich weiß nicht, inwieweit du da an die richtige Rechtsberatung geraten bist...

    Aber eines muss hier erst einmal klar gestellt werden:
    Der Unterhalt wird nach dem Einkommen und vorhandenem Vermögen berechnet welches man verdient bzw. hat
    Besteht per Urteil ein festgesetzter Unterhalt, ist hier eine "Abänderung des Urteils" möglich, wenn das Einkommen sich verändert und der Unterhaltsverpflichtung nicht mehr nachgekommen werden kann.

    Der Unterhalt den man zu zahlen hat, wird nicht aufgrund einer Behinderung (Schwerbehinderung und/oder mit Merkzeichen) geringer oder sogar aufgehoben, wer so etwas sagt, der hat keine Ahnung! Der Unterhaltsanspruch und die Berechnung ist personenbezogen auf den Unterhaltsbezieher.
    Der Unterhaltsanspruch wird grundsätzlich nach der Düsseldorfer Tabelle ermittelt und festgesetzt.

    Besteht beim Zahlungspflichtigen, aufgrund eigener Zahlungsverpflichtungen wegen eigener Gesundheitskosten , die nachzuweisen sind, ein höherer Eigenbedarf des Selbstbehaltes, wird der zu zahlende Unterhalt angepasst! Es muss per Gericht festgestellt werden, ob ein "Mangelfall" vorliegt. Hier ergeht dementsprechend ein angepasstes Urteil.

    Sollten die Kinder dennoch den vollen Unterhalt benötigen und es gibt keinen anderen Unterhaltszahler, besteht immer noch die Möglichkeit das Jugendamt um Rat zu fragen zwecks finanzieller Unterstützung durch die Jugendhilfe.

    Gruß
    rollispeedy
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