Wie soll ich bei der REHA verfahren ???

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Guten Abend,

ich hätte da mal eine Frage....bzw. bräuchte ich einen Rat:

Bevor meine Frage kommt, sollte ihr vielleicht ein paar Kleinigkeiten zu meiner Vorgeschichte wissen.
Ich hatte vor 10 Jahren einen schweren Schlaganfall und bin seit dem zu 80% schwerbehindert ( schwere rechtsseitige Spastik ).
Aus diesem Grund fahre ich auch relativ regelmäßig zur REHA.
Meine letze REHA hatte ich 2017.
Leider hatte ich während der REHA eine echt starke Achillodynie ( Achillessehnenentzündung ) an beiden Achillessehnen.
Trotz der Behandlung dieser Entzündung durch die REHA-Ärzte hat diese Entzündung meine gesamte REHA eher negativ beeinflusst.
Somit konnte ich in dieser REHA leider keinerlei Verbesserung vermerken.
Da ich nun seit 1.1.2018 wieder voll berufstätig bin, beeinflusst das tägliche geistige und körperlich arbeiten meine Spastik merklich.
Da die letzte REHA aus dem genannten Grund nicht zum Erfolg geführt hat, ich habe weiterhin berufstätig bzw. berufstätig bleiben möchte, will und muss...will ich für 2019 wieder eine REHA beantragen.
Dank der Spastik, habe ich auch einige Beschädigungen an Ischias und der Wirbelsäule ( LWS + HWS ) welche mir, mal mehr mal weniger echt Schmerzen verschaffen.
Nun hat mir mein behandelter Doc und einige seiner Kollegen zu einer „kleinen“ OP geraten, welche mir zu einem fast schmerzfreien Leben verhelfen.
Diese OP hätte zur Folge, das ich unmittelbar nach der OP zu einer AHB-REHA müsste.

Nun meine Frage/Problem:

Da ich seit vielen Jahren immer in die gleiche REHAklinik fahre, möchte ich auch bei nächste REHA in dieser Klinik verbringen.
Zumal diese Klinik ist eine Neurologisch / Orthopädische REHAklinik ist.
Nach Rücksprache mit den Ärzten und dem Krankenhaus soll diese „WirbelsäulenOP“ voraussichtlich 05/2019 stattfinden.
Auch meine „normale“ medizinische REHA sollte voraussichtlich ca. 05/2019 stattfinden.

Kann ich die AHB-REHA mit der „normalen“ medizinischen REHA verbinden, oder muss ich diese getrennt beantragen und gegebenenfalls durchführen???

Zumal eine AHB-REHA ca. 3 Wochen dauert und eine medizinische REHA zwischen 4-5 Wochen !?

Wäre über Rat & Antwort sehr dankbar.

Antworten

  • Hallo Jens,

    ich würde mal bei der Reha Klinik anrufen, denen deinen Fall schildern und die Fragen ob sie dir einen Rat geben können wie du das handhaben solltest. Nach meinem letzten Krankenhaus Aufenthalt (Herz OP) mit anschließender Reha wurde ich gefragt in welche Reha Klinik ich möchte und das Krankenhaus hat das dann in die Wege geleitet.
    Ob man allerdings zwei Reha Aufenthalte nacheinander genehmigt bekommt, weis ich nicht, das kann dir vielleicht auch die Klinik sagen.

    Gruß Leser
  • Erstmal toll das du wieder arbeitest. Find ich richtig klasse.

    Wer hat dir denn gesagt, dass ne AHB nur 3 Wo geht? Die kann sogar Monate gehen das kommt halt drauf an was du hast und wann du wieder nach deren Meinung nach arbeitsfähig bist und die Arbeitsfähigkeit nicht mehr gefährdet ist.

    Im übrigen ist ne AHB nichts anderes als ne med Rehe, der einzige Unterschied ist dass man sie im Anschluss an einen Klinikaufenthalt macht daher Anschlussheilbehandlung. Diese wird eben vom Krankenhaus beantragt und nicht von dir selber auch da kann der Arzt deine wunschklinik angeben. Man hat immer ein Wunsch und Wahlrecht. Die Indikation muss halt passen aber das dürfte hier der Fall sein.

    Es ist also Quatsch zu denken das du zwei Reha verbinden musst.

    Ich bin skeptisch das Wirbelsäulen OP wirklich immer einem schmerzfrei machen, bevor du sowas entscheidest solltest du mal die Meinung deiner Physios hinzuziehen.

    Solltest du selbst ne Reha beantragen, ohne die OP dann musst du im Antrag angeben wieso es ganz dringend ist in Reha zu gehen und wieso deine Arbeitsfähigkeit gefährdet ist. Die Dringlichkeit ist wichtig da sonst mit der 4 Jahres Frist abgelehnt wird.
  • Danke für Eure Antworten.
    Das ich eigentlich nur aller 4 Jahre Anrecht auf eine REHA ist mir durchaus bewusst.
    Die meine letzte REHA, wie anfänglich beschrieben, leider so sehr kontraproduktiv war, stehen meine Chancen für 2019 gar nicht mal so schlecht.
    Zumal ich bei der letzten REHA 2017 noch arbeitslos war und jetzt nicht mehr
    Zu mindestens meinen das meine behandelten Ärzte..

  • Die Ärtze haben nicht viel Ahnung kann das sein?

    Ob du arbeitslos bist oder nicht ist völlig unrelevant, es zählt nur ob du arbeitsfähig bist. Auch bei arbeitsfähig und arbeitslos ist der rententräger zuständig.

    Die 4 Jahre gelten nur für Leute die ohne großen Grund mal in Reha wollen. Aufgrund ihrer Krankheit oder so.

    Wenn sich aber etwas gravierend verschlechtert und die Arbeitsfähigkeit bedroht ist dann kann man immer in Reha da ist die 4 Jahres Frist Wurscht, nur das muss eben besonders begründet werden sprich die Dringlichkeit muss im Antrag rauskommen. Nur den Antrag standartgemäss ausfüllen und nur ne Diagnose vom Arzt reicht da nicht da muss schon was ausführliches begründet werden am besten von dir dann hast dunes in der Hand und dein Arzt muss das genauso detailliert bestätigen

    Bei der KK ist das genauso, nur das es da um die Verschlechterung der Pflegebedürftigkeit geht