Wie setzt sich die Schwerbehindertenvertretung zusammen?
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Die Schwerbehindertenvertretung (die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen und mindestens ein stellvertretendes Mitglied) ist die besondere Interessenvertretung der schwerbehinderten Beschäftigten. Sie wird in Betrieben und Dienststellen gewählt, in denen mehr als fünf schwerbehinderte Menschen beschäftigt sind. Sie fördert die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in den Betrieb oder die Dienststelle, vertritt die berechtigten Interessen der schwerbehinderten Menschen im Betrieb oder der Dienststelle und ist somit eine wichtige Verbindung zwischen Arbeitgeber und schwerbehinderten Beschäftigten. Darüber hinaus unterstützt sie die Beschäftigten, wenn es um Anträge auf Feststellung einer Behinderung und des Grades einer Behinderung an die Versorgungsverwaltung oder um Anträge auf Gleichstellung an das Arbeitsamt geht (§ 95 SGB IX). Sie hat Beteiligungsrechte, wenn es um die Einstellung von schwerbehinderten Menschen geht.
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