Wie erfolgt die Nachzahlung des eingetragenen Pauschbetrages in Lohnsteuerkarte

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Hallo, habe einen Gdb 40 und den Pauschbetrag im August 2017 eintragen lassen. Die Festsetzung des GdB erfolgte aber schon im Juni 2016. Mit der letzten Lohnabrechnung erhielt ich eine Nachzahlung für August.
Wie erfolgt die Nachzahlung von 06/2016 bis Juli 2017 durch den AG?

Antworten

  • Hallo,
    meines Wissens mußt du beim Finanzamt einen Antrag stellen auf rückwirkende Berücksichtigung des Pauschbetrags.
    Dieses zahlt dann auch den errechneten Betrag aus.
    Gruß Hippy
  • Puschie5 hat geschrieben:
    Hallo, habe einen Gdb 40 und den Pauschbetrag im August 2017 eintragen lassen. Die Festsetzung des GdB erfolgte aber schon im Juni 2016. Mit der letzten Lohnabrechnung erhielt ich eine Nachzahlung für August.
    Wie erfolgt die Nachzahlung von 06/2016 bis Juli 2017 durch den AG?


    Hallo User " Puschi5"

    erkläre mir bitte, wie der Arbeitgeber einen Pauschbetrag, der Regulär beim Finanzamt in die Steuerkarte eingetragen wird, von Arbeitgeber rückwirkend berücksichtigt werden kann???

    Hinzu kommt, das die sogenannten Pauschbeträge sich regulär auf das zu versteuernde Einkommen auswirken, heißt, die Pauschbeträge werden von dem versteuernden Einkommen abgezogen und der Rest ist zu versteuern. Diese Berechnung der Steuer macht eigentlich meines wissen nicht der Arbeitgeber sondern das Finanzamt. Daher sind diese Beträge in der Steuererklärung anzugeben (§ 33b EStG – Pauschbeträge für behinderte Menschen, Hinterbliebene und Pflegepersonen). Man kann ggf.diesen Steuerlichen Vorteil auch auf die Lohnsteuerkarte eintragen lassen, aber erst dann besteht durch den Arbeitgeber, das er einen höheren "Nettolohn" überweisen kann. Jedoch kann der Arbeitgeber den Pauschbetrag nicht selbstständig gesondert ausweisen...

    Also, nochmal die Nachfrage - wie funktioniert das bei Dir (Rückvergütung durch den Arbeitgeber???)???

    Hinsichtlich einer Steuerrückerstattung aus den Vorjahr (-en), es besteht einfach die Möglichkeit, einen Überprüfungsantrag an die zuständige Finanzbehörde (-amt) zu stellen, mit der Bitte um "Überprüfung der Berücksichtigung der Behinderteneigeschaft aus dem Jahr XYZ (XYZ =Jahresangabe) und die damit geltenden Anwendungen der Pauschbeträge". Der Bescheid über die Behinderung ist bei dem Überprüfungsantrag beizufügen. Egal wie die Finanzbehörde entscheidet, es ergeht anschließend ein neuer Bescheid, aus dem du die aktuellen Berechnungsgrundlage des Finanzamtes entnehmen kannst. Wenn du dann in diesen Bescheid Fehler entdecken solltest, kannst du weitere Schritte unternehmen.

    Gruß
    rollispedy

    PS: ..eine Steuerrückerstattung, z.B. fehlende Anrechnung von Pauschbeträge, erfolgt immer durch das Finanzamt und nicht durch ein Arbeitgeber. Steuermindernde Pauschbeträge sind in einer Steuererklärung anzugeben - ggf. muss man eine korrigierte Steuererklärung des Jahres XYZ (entsprechende Steuerjahr) nachreichen.
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  • jenner hat geschrieben:
    Wer von euch hat denn noch STEUERKARTEN? 😳


    lol. ...auch wieder wahr... ist letztendlich 2013 eingestampft!

    Habe ich gar nicht berücksichtigt 🥺 ...also eine wahrscheinliche "FAKE-Frage" - aus einem anderem Frageforum hier her kopiert????
    (Jedoch stimmen meine weiteren Ausführungen hinsichtlich der Pauschbeträge und Anrechnung dieser)

    WINKE WINKE an einen aufmerksamen User 😃

    rollispeedy
  • Im Kern der Frage ist es vernachlässigbar ob Steuerkarte oder Nummer.
    Es geht um eine Nachzahlung für die rückwirkend geltend machende Pauschale.
    Das als Fake abzutun ist etwas zu einfach.
    Hippy

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    Wahrscheinlich gewollt wegen Werbeeinnahmen.
    Wie einfach das zu ändern wäre hatte ich bereits oft genug vorgeschlagen.
  • Hallo Hippy,
    vielen Dank für deine ERSTE Antwort.
    Hab mit dem Finanzamt alles klären können. War eigentlich ganz einfach.

    Gruß
    Puschie5
  • [quote=""]
    Hallo Hippy,
    vielen Dank für deine ERSTE Antwort.
    Hab mit dem Finanzamt alles klären können. War eigentlich ganz einfach.

    Gruß
    Puschie5


    Hallo Puschie
    danke für die Rückmeldung, freut mich wenn dein Problem gelöst werden konnte.
    Schade daß du dich gelöscht hast.
    Gruß Hippy
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