wie bekommt meine Tochter einen Ausbildungsplatz wenn das BBW ihr keine Möglichkeit gibt?

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Unsere Tochter ist 22 Jahre alt, Pflegestufe 3 und z.Zt. 50% Schwerbehinderung.Sie hat eine BVB in Bethel durchlaufen. Diese BVB war sehr problematisch da gerade in diesem Zeitraum eine neue Form vom Epilepsie zum tragen kam, mit der sie noch nicht "umgehen " konnte. Eine Unterbrechung der Maßnahme kam für das Arbeitsamt und Bethel nicht in betracht, so das unsere Tochter, in der Hoffnung einen Ausbildungsplatz zu bekommen, die Zeit durchhielt.
Kurz nach der Maßnahme konnte sie einen Termin in einer Klinik bekommen wo sich heraus stellte das sie zwei Arten von Epilepsie hat. Hierzu muss sie zum Ende des Jahres noch mal in eine Klinik.
Mit diesen Informationen sind wir zum Arbeitsamt und dort haben wir erfahren das unsere Tochter aufgrund ihrer Diskalkulie keine großen Möglichkeiten hätte in den erpropten Berufen eine Ausbildung zu bekommen. Zudem bestehe keine Möglichkeit einer Ausbildung solange der nächst anstehende Klinikaufenthalt nicht beendet wäre.
Wir wissen noch nicht einmal ob sie Ansruch auf Harz4 hat denn das Arbeitsamt, Rehaabteilung, sagt uns das wäre nicht deren Aufgabe .
"Unsere Tochter hat doch nur Epilepsie und eine Diskalkulie"
Sie möchte einfach nur arbeiten und nicht zu Hause rum sitzen !

Antworten

  • MyHandicap User
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    Hallo,

    um einfach direkt auf das Thema "Ausbildungsplatz" zu kommen.

    Eine Ausbildung ist immer inhaltlich nach Ausbildungsabschnitten untergliedert. Das heißt, man erlernt in bestimmten Ausbildungsabschnitten berufsspezifische Inhalte. Können diese wegen Klinikaufenthalten oder der Gleichen nicht vermittelt werden, besteht leider auch nur eine geringe Chance das Ausbildungsziel zu erreichen.
    Daher ist es für einen Ausbildungsbetrieb schwer, eine(n) Ausbildungsbewerber(in) mit dieser Anamnese, einzustellen.
    Unabhängig ob es ein BBW ist oder ein Ausbildungsplatz in der freien Wirtschaft, die Ausbildungsinhalte werden in einer bestimmten Zeit nur vermittelt. Das BBW bietet "nur" ein zeitlicheren und intensivere Ausbildung an. Sind aber ebenso an eine Zeitschiene der Ausbildung gebunden.

    Daher ist es ratsam, erst die Behandlungen abzuwarten und die sich daraus ergebenen Erkenntnisse in einen Berufswunsch einfließen zu lassen. Eventuell sind vorhergehende "Praktikas" eine Möglichkeit, sich weiter beruflich zu orientieren und eventuell auch Arbeitgeber vom Ausbildungswillen zu überzeugen.

    Man sollte sich auch mal auf die Seite eines Ausbildungsbetrieb versetzen. Wie würde man selber entscheiden und welche Kriterien sollten erfüllt sein, dass ein Bewerber einen Ausbildungsplatz besetzen kann.
    Es ist immer ein wirtschaftlicher Aspekt bei der Betrachtung zu berücksichtigen, wie z.B. Einhaltung einer kontinuierlichen Arbeitszeit (ausgenommen sind Kurzzeiterkrankungen), können (öftere) Fehlzeiten auch wirtschaftlich vom Ausbildungsbetrieb geleistet werden.
    In der freien Marktwirtschaft sind das Lohnfortzahlungsgesetz und die doppelten Lohnkosten ein wichtiger Bestandteil der Entscheidung bei Einstellung von behinderten Menschen.
    BBW bekommen zwar Zuschüsse, jedoch haben sie klare zeitliche Ausbildungszielvorgaben, wie sie diese erfüllen, obliegt in deren Ermessen in Abhängigkeit ihrer Budgetvorgaben.
    Bei einer Annahme einer Fehlzeit von/bis 10 -15% der Ausbildungszeit ist mit einem erfolgreichem Ausbildungsabschluss nicht zu rechnen, hier werden auch individuelle Lebenssituation berücksichtigt.

    Wer einen Anspruch auf Alg II hat, stehen ausreichende Informationen im Internet zu Verfügung und die regionalen Kostenträger bieten dazu auch ausreichende Beratungen an.

    Gruß
    rollispeedy
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