Widerspruch KFZ Hilfe abgelehnt

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Hallo zusammen,
da ich mich um den "Amtskram" kümmere, stelle hier die Anfrage und bitte um Unterstützung.
Mein Mann hat mit 38 Jahren jetzt 2 neue Hüftgelenke und Morbus Bechterew. Er hat einen GdB von 30. Momentan macht er eine Umschulung über die DRV Mitteldeutschland. Nachdem sein Auto kaputt ging und die Reparatur den Restwert bei weitem überstieg, beantragten wir Kfz Hilfe für einen neuen Wagen.
Diese wurde abgelehnt, da er öffentliche Verkehrsmittel nutzen könne und die DRV nichts für schlechte Fahrzeiten kann.
Grundsätzlich kann er die öffentlichen nutzen. Allerdings soll er auf Grund seiner künstlichen Hüftgelenke eine wechselnde leichte Tätigkeit mit gehen, stehen und sitzen haben.So steht es auch im Rehabericht und es war Bedingung für einen entsprechenden Umschulungsberuf. In der Schule sitzt er momentan nur. Mit den öffentlichen wäre er einer täglichen, körperlichen Gesamtbelastung von 15 Stunden ausgesetzt - 8 Std Schule, Fußweg und 6 Std öffentliche. Diese Gesamtbelastung hätte auf jeden Fall Folgeschäden ( Verspannungen, Schmerzen, frühzeitige FolgeOPn an den Hüftgelenken ) Da wir in Bezug auf die OPs und im Rahmen der Erkrankung langfristig denken müssen, ist ein PKW unerlässlich.
Haben Sie Tipps, wie wir am günstigsten beim Widerspruch vorgehen? Die KFZ Hilfe soll ja auch Verschlimmerungen vermeiden.
Über viele Hinweise würden wir uns sehr freuen.
Die Sachsen

Antworten

  • Hallo Ihr,

    ja die DRV lehnt oftmals ab wenn öffentliche Verkehrsmittel benutzt werden können.
    Da kommt es dann darauf an.....am besten wäre zum Widerspruch ein Attest beilegen,
    in dem begründet ist das eine Verschlechterung droht bei zu langem Fußweg.
    Bei meinem Antrag wurde auch zuerst auf die öffentlichen hingewiesen.
    Konnte aber nicht den Fußweg zurück legen.

    Habe auch schweren Verlauf Bechterew und eine künstliche Hüfte plus offenes Bein hatte ich damals.
    Wurde dann aber genehmigt, war aber kein Auto. Komplettes Auto werden die nicht übernehmen.
    meist nur Umbau, Einbau ( wie bei mir ), oder Zuschüsse.
    Mir wurde gesagt wenn der Betrag ca. 1000 Euro nicht überschreitet, wird es eher genehmigt.
    Manchmal kommt es vielleicht auch auf den GdB an, ich hatte da schon ein Merkzeichen das G!!

    Versucht es mit einem Attest,
    alles Gute

    gruß wessi

  • Die Kfz-Hilfe ist ein Zuschuss für den Kauf oder Umbau eines behindertengerechten Auto. Sind die weiteren Voraussetzungen unten stehend erfüllt, dann ist der Zuschuss für den Autokauf noch abhängig vom Nettoeinkommen des Antragstellers.

    Weitere Voraussetzungen:

    berufstätig min. 15 Stunden/Woche
    Merkzeichen aG und 100% GdB In Einzelfällen kann mit Begründung auch mal davon abgesehen werden.
    Kauf eines Autos mit min. 50% Neuwert
    Weiterhin darf die Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht möglich sein.

    Gruß Rollimann



  • Definitiv Widerspruch einlegen, die Ärzte und sogar das Krankenhaus mit rein nehmen.
    Ein Arzt stellt dir Atteste aus mit den Gesundheitszustand, und was du Arbeitstechnich gesehen überhaupt machen darfst.
    Mit deiner Erkrankung kann es nicht sein das du 15 Stunden aufwenden musst für 1 Tag.
    Das musst du der DRV mit hilfer Ärzte aufzeigen.
    Viel Glück
    Gruß Rollimann
  • Hallo zusammen und schon mal danke für die Infos.
    Wir haben die Kfz Hilfe in Form eines Zuschusses bei der DRV beantragt.
    Ein Arbeitsplatz liegt momentan nicht vor, aber die Umschulung zur Erlangung eines Arbeitsplatzes. Dort greift wohl §33 Abs 1 Nr 1 Sgb IX in Verbindung mit §9 Abs 2 Sgb VI.
    Es wurde auch auf Grund der persönlichen Voraussetzung in Zusammenhang mit der möglichen Nutzung der öffentlichen abgelehnt. Nicht wegen der Umschulung.
    Eine Attest vom Arzt haben wir momentan nicht. Allerdings liegen der DRV beide Rehaberichte vor, in denen auf eine leichte Tätigkeit mit gehen, stehen und sitzen verwiesen wird.
    Könnte ja zumindest in den Widerspruch aufnehmen,dass noch ein Attest vorgelegt werden kann.
    Das Nettoeinkommen liegt unter der Grenze. Rein theoretisch max.Zuschuss möglich.
    Das Auto muss Automatik haben und einen höheren Sitz, wie beim SUV. Hängt mit der Stellung der Knie bei künstlichen Hüftgelenken zusammen.
    Die Sachsen
  • Nicht anbieten Attest nach zureichen, ein Attest einfach mit dem Widerspruch schicken.
    Max Zuschuss wäre 9500€
    Ein Arbeitsplatz muss nicht zwingend vorliegen, dein Mann möchte ins Arbeitsleben wieder zurück.
    Ich würde der DRV auch schreiben das dein Mann arbeiten möchte und nicht vorzeitig in Rente gehen.
    Und die DRV sollte Interesse haben deinen Mann zu helfen.
    Noch ein Tipp stellt einen Verschlechterungsantrag das der GDB steigt Prüfung der Merkmale wären auch sinnvoll.
  • einbein
    Optionen
    6 h Fahrzeit, vermutlich durch ungünstige Anschlüsse sollten eigentlich ausreichen, um die KFZ-Hilfe zu beantragen.
    Zunächt würde ich widerspruch einlegen um die Frist nicht zu verpassen. Als VdK- und auch Gewerkschafts-Mitglied bekommt man Rechtshilfe. Ohne Einkommen ist der Gewerkschaftsbeitrag sehr gering.

    SUV: ist heute zwar schon ein "Standard-Farzeug", es gibt aber auch praktischere Alternativen um auch eine höhere Sitzposition zu bekommen. Aber 2 x am Tag aus einem GOGO zu krabbeln, ist immer noch besser, als 6 h Bus fahren.

    Zu 8 h Schule und 6 h Reisezeit kommen auch noch Nebenzeiten wie essen und waschen. Da wird es aber knapp mit den erforderlichen Erholungszeiten. Das müsste eigentlich auch der dümmste Richter kapieren, dass da der Umschulungserfolg in Frage gestellt ist. Bleibt die Frage der Möglichkeit (und Kosten) einer Ausbildungsnahen Unterbringung.

  • Hallo miteinander,

    @ Rollimann, gibt es da Unterschiede, du schreibst Vorraussetzung ist das aG. Ich hatte nur das G.....

    @ Einbein, du schreibst " es müsste selbst der dümmste Richter " .......sollte man meinen.
    Laut dem was ich mit DRV und Co. erlebt habe, wird trotz eindeutiger Attests und größtem Willen zu arbeiten,
    nicht immer im Sinne des versicherten bei Gericht entschieden.

    Allgemein:

    Auch muss ein Arbeitsplatz " vorliegen " . Nicht nur einer fiktiv sein.
    Umschulung heißt ja nicht das hinterher ein Job sicher ist.
    Und manchmal ist es denen ( auch wenn Verschlechterung droht ) wurscht wie mühsam dein Arbeitsweg ist.
    Mein Fall war so, die KFZ hilfe war schon fast im Kasten, da hatten die plötzlich von dem Integrationsamt erfahren vom Schwebeverfahren wegen meiner Kündigung, so wurde es sofort auf Eis gelegt. Obwohl ich ganz normal beschäftigt war seit damalig 17 jahren, die Reha auch eindeutig geschildert hat was ab der Eingliederung zur Teilhabe nötig ist,
    welcher Fußweg zu vermeiden ist.

    Mal ein Beispiel nur, wie alles laufen kann.
    Am Ende wurde eich per Gericht weiter beschäftigt, die KFZ Hilfe musste dann genehmigt werden. Aber dadurch hat sich halt alles verzögert.

    gruß wessi
  • Hallo zusammen,
    vielen Dank für eure Erfahrungen.
    Wir haben heute erstmal den Widerspruch eingereicht.Die Ärztin ist gerade im Urlaub, so dass wir die Einschätzung nachreichen müssen.
    Die Umschulung dürfte kein Problem sein, da:

    Gemäß §33 Abs.3Nr.1 SGB IX umfassen die Leistungen zur Teilhabe auch Hilfen zur Erlangung eines Arbeitsplatzes.

    Ansonsten hätten sie das gleich als Ablehnungsgrund genommen.
    Haben jetzt nochmal die Gesamtumstände geschildert und hoffen das Beste.
    Zu Ausbildungszeiten war ich selbst pro Strecke fast 3 Stunden unterwegs. Zum Glück nur in den Schulblöcken. Das hält man auf Dauer im jetzigen Alter mit gesundheitlichen Einschränkungen in einer neuen Ausbildungssituation nicht aus 😳

    An sich gehört der Arbeitsweg ja dazu. Fahrtkosten werden ja auch übernommen. Von den Kilometern ist es gerade an der Grenze, dass mein Mann nicht dort wohnen muss. Würde mit 2 kleinen Schulkids und meiner Vollzeitstelle nicht funktionieren. Ist so schon grenzwertig, da er selbst mit dem PKW erst halb 6 abends daheim ist und dann lernen muss....

    Ich berichte, wenn sich was tut. Das Auto muss jetzt so oder so her. Ohne geht es nicht länger. Hab das jetzt auch so in den Widerspruch geschrieben.

    Einen schönen Abend für euch
    Die Sachsen
  • Wessi extra für dich.

    Merkzeichen aG und 100% GdB In Einzelfällen kann mit Begründung auch mal davon abgesehen werden.

    Reicht dir das?

    Gruß Rollimann


    Rollimann70 hat geschrieben:
    Die Kfz-Hilfe ist ein Zuschuss für den Kauf oder Umbau eines behindertengerechten Auto. Sind die weiteren Voraussetzungen unten stehend erfüllt, dann ist der Zuschuss für den Autokauf noch abhängig vom Nettoeinkommen des Antragstellers.

    Weitere Voraussetzungen:

    berufstätig min. 15 Stunden/Woche
    Merkzeichen aG und 100% GdB In Einzelfällen kann mit Begründung auch mal davon abgesehen werden.
    Kauf eines Autos mit min. 50% Neuwert
    Weiterhin darf die Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht möglich sein.

    Gruß Rollimann


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