Wer trägt die Kosten bei einem Gang zum Sozialgericht?

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Habe einen Verschlimmerungantrag auf 100 % und aG gestellt. Wenn dieser Antrag nicht genehmigt wird und der Gang zum Sozialgericht notwendig werden sollte, wer muss die Kosten bezahlen?

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  • MyHandicap User
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    Hallo,
    man sollte sich sehr gut überlegen, ob man eventuell "nur" wegen GdB 20-30 mehr vor Gericht ziehen will, gerade wenn der GdB berereits "vor 2008" bestanden hat. Da Gerichte im wesentlichem zwischen "nicht Schwerbehinderung GdB < 50 und Schwerbehinderung GdB > 50" entscheiden.
    Geht es danach in die Einzelfallbewertung der Einzellgrade um einen Gesamt GdB zu erreichen, sind med. Gutachten notwendig. Wobei man immer sagen muss, der Gesamt GdB ist nicht die Addition der einzel GdBs.
    Bevor man also vor Gericht ziehen will, sollte man sich sehr gut beraten lassen - sofern bisherige Widersprüche ins leere liefen.
    Die Mitgliedschaft in einem Sozialverband kann die Kosten, um ein Sozialgerichtsverfahren im Bereich des SGB IX, abdecken.

    Gruß
    rollispeedy
  • Danke für Eure Antworten, sind mir alle sehr hilfreich. Noch habe ich keinen Bescheid, weiß aber dann schon mal wie es weitergehen kann.
    Viele Grüße
    Cosima23 😀