Wenn ich statt 6 nur 5 % als Rampe baue, muss ich dann auch das Zwischenpodest machen?

Ich will ,lieber eine längere und weniger steile Rampe, will dann aber gerne auf das Zwischenpodest verzichten.

Antworten

  • Hallo User "JHB"

    Was du dir privat baust, auf deinem eigenem Grundstück zur persönlichen Verwendung, ist dir komplett selbst überlassen. Du solltest da es nur so gestalten, das du auch damit selbst klar kommst.
    Weichst du von den maximalen negativ auswirkenden Werten ins Positive ab, ist das ja kein Nachteil bei gleicher baulichen Konzeption. Im Gegenteil.

    Die DIN 18040, nachzulesen unter " https://nullbarriere.de/" (für Rampen: https://nullbarriere.de/din18040-1-rampen.htm ) gibt maximale bzw. Mindestanforderunegen an Werten vor, für bestimmte Zwecke und Einrichtungen, die ein durchschnittlicher Rolli-Fahrer oder ein Rolllatornutzer benötigt, eine Rampe selbstständig zu nutzen.

    Weicht man von der DIN ab, die einen negative Nutzungsauswirkung für die betroffene Personengruppe haben, gilt die Einrichtung nicht als Barrierefrei.
    Aber wie gesagt, bei Marke Eigenbau im Eigenheim, sollte eine Baumaßnahme den eigenen persönlichen Nutzen dienen.

    Gruß
    rollispeedy

    PS: zu deiner direkten Frage Podest ja oder nein - ab einer bestimmten Länge einer Rampe ist ein niveaufreies Podest mehr als Sinnvoll!
    Es dient zur Erholung der Muskulatur, sichere Begegnungsfläche, Korrektur der Fahrrichtung (bei Neulingen und unsicheren Rollinutzern) und beim herabfahren auch als Bremsruhefläche ...sowie anderen individuellen Bedürfnissen ...
  • Hi
    In anderen Ländern sieht man das mit den 9% etwas lockerer 😛
    Im Ernst, ich bin gerade aus Thailand zurück und es gibt dort sehr viele Rampen, aber 30° also knapp 60% sieht man sehr häufig.
  • lol... jou...
    Klaus diese Rampen haben wir auch noch zu genüge in Deutschland 😃 😃 😃

    Wenn man noch an alte Straßenunterführungen denkt... die sogenannten "Hexenstufen", mit den beiden Rampen und in der Mitte die kleinen Stufe seitlich der Haupttreppe. Sie dienten als "Kinderwagen-Rampen". Heutzutage vermeidet man diese Art von Rampen, da sie ein Sicherheitsrisiko für jeden Nutzer darstellen.

    Die verschiedenen Steigungen von Rampen, je nach Rollibauart des Rollis und Nutzer, mit den Podesten sind individuell zu Sehen.
    Was jemand privat für sich baut, sollte ihm persönlich eine Barrierefreiheit bringen!
    Man sollte sich aber an die Maße der DIN orientieren, da sie ja nicht willkürlich entstanden sind.
    Für Rolli-Rampen für die Allgemeinheit im öffentlichen Raum, sind die Vorgaben jedoch lt. der DIN einzuhalten.
    Rampen für Rollinutzer nach der DIN im öffentlichem Raum sind maßgeblich, da es Werte sind, die aus einem Querschnitt aller Nutzerbedingungen von Rolli-Fahrer (inkl. Rollator-Fahrern) ermittelt wurden.

    Und für ein "Selbstbestimmtes Leben von behinderten Menschen mit Rolli" auch im öffentlichen Raum zu verwirklichen, ist die DIN-Reihe 18040 maßgeblich. In jeder Landes-Bauordnung ist die Barrierefreiheit verankert. Selbst das Baugesetzbuch (BauGB), wonach die Städte und Gemeinden verpflichtet werden, in ihren Bauentwicklungsplanungen, die Barrierefreiheit mit einzuplanen.

    lol... und solche Sprungschanzen, wie du als Bild beigefügt hast, gehören "Gott sei Dank" in Deutschland der Vergangenheit an! 😃😃😃

    Gruß
    rollispeedy

  • Ich glaube eine solche Steigung gabs in Deutschland noch nie, das ist ja allein nicht zu bewältigen
Diese Diskussion wurde geschlossen.