Wen verklage ich? Die Krankenkasse oder den MDK

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Ich hatte eine Kreuzband und Meniskus OP im Mai 2019 laufe aber immer noch mit UAG. Von einer Rehamaßnahme bin ich wieder ausgeladen worden, weil ich nicht rehafähig bin. Ich bin vor kurzem im Krankenhaus von 2 Ärzten untersucht worden mit dem
Ergebnis, dass die OP hervorragend gelungen ist, es keinerlei Anzeichen einer Infektion gibt. Der Grund für meine Beschwerden ist ganz banal, das Gewebe ist total verklebt. Die Verklebungen können nur durch eine erneute OP behoben werden. Da ich die Motorschiene erst 10 Tage nach der OP bekommen habe, hat der behandelnde Arzt eine Verlängerung der Motorschien für essentiell gehalten, was von der Krankenkasse per Gutachten des MDK abgelehnt wurde. Leider hatte ich keinen Widerspruch dagegen eingelegt und genau, dass wirft mir jetzt der Sachbearbeiter vor. Wie frech ist das denn.

Antworten

  • Hallo Fee,
    vielleicht versteckt sich die Antwort in deiner Angabe „nicht rehafähig“ oder in evtl. Begleiterkrankungen.
    Anderseits hast du dich damit einverstanden erklärt, wenn du kein Widerspruch eingelegt hast. Unangenehme Sachen sollte man gleich erledigen, damit man dann „frei“ ist.
    Manchmal wird auch was von Krankenhäusern vertuscht... manchmal von den Patienten nicht angegeben. So eine Klage kann sich hinausziehen und Geld und Nerven kosten. Ich habe von Klagen abgesehen, aus dem einzigen Grund, weil mein Leben von denen abhängig ist, die ich verklagen sollte. Das ist allerdings kein Ratschlag - eher Vorschlag darüber nachzudenken.
    Alles Gute!

  • @Fee,
    warum ist es frech darauf hinzuweisen daß DU den Widerspruch versäumt hast?
  • Fee183 hat geschrieben:
    Leider hatte ich keinen Widerspruch dagegen eingelegt und genau, dass wirft mir jetzt der Sachbearbeiter vor. Wie frech ist das denn.

    wie besch...ert muss man sein daß ein widerspruch nicht eingelegt wurde? und dann ist der sachbarbeiter angeblich "frech"? 😺
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