Welchen Anspruch habe ich, wenn der Handicap Service nicht oder nicht im geregelten Umfang stattfand

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Pauschalreise mit Flug: Der bereits bei Buchung angemeldete Handicap Service kam bei zwei Flügen zu spät, so dass mir u.a. der Toilettengang vor dem Bording verwehrt wurde. Einmal erschien der Handicap überhaupt nicht.

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  • Hallo Markus,
    ich gehe jetzt mal von dem Handicapservice aus den man für einen Flug buchen kann und der meinen Erfahrungen nach mit meinem Freund im Rollstuhl beinhaltet, dass man beim Start vor den anderen Passagieren in einem Bordrollstuhl ins Flugzeug gebracht wird (der eigene verschwindet im Gepäckraum) und bei der Ankunft als letzter herauskommt und optimalerweise gleich in den eigenen Rollstuhl kommt.
    Wenn Du deshalb einen Flug versäumen musstest, weil Du nicht ins Flugzeug konntest, müsstest Du meiner Meinung nach, vor allem, wenn Du es rechtzeitig angemeldet hast, Anspruch auf Entschädigung haben. Ob man bei einem später kommen, solange man noch ins Flugzeug kommt, auch einen Anspruch hat? Denn so wie ich es erlebt habe, wird für die das timing schnell ein Problem, wenn diese mehrere Personen einzuschleusen haben ... und es bei einem aufgrund der Behinderung unverhältnismässig lange dauert. Deshalb kann ich mir, ehrlich gesagt, auch nicht vorstellen, dass das gleiche Personal, dass die Rollstuhlfahrer oder Gehbehinderten ins Flugzeug bringt Zeit hat mit jemand zur Toilette zu gehen. Aber ... Du meinst vielleicht einen zusätzlichen Handicapservice, der allgemein am Flughafen hilft.
    Aber bestimmt haben hier einige mehr Flugerfahrung als ich.
    Gruss Tündi
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