Weiterbewilligungsantrag zum weiteren Bezug von Kindergeld.

Optionen
Hallo.
Für unseren 28-jährigen Autistischen Sohn beziehe ich Kindergeld. Er arbeitet als Buchbinder in einer Buchbinderei 25 Stunden die Woche. Sein Einkommen lag bei der Antragstellung in 2014 zum Kindergeld unter dem Grundbedarf. Nun werden die Daten von der Kindergeldkasse wieder abgefragt. Beim Gehalt ist alles so geblieben. Allerdings wohnt mein Sohn mittlerweile in einer eigenen kleinen Wohnung und bezieht zusätzlich 152 Euro Wohngeld im Monat. Hat die eigene Wohnung und/oder der Wohngeldbezug evtl. Auswirkungen auf die Weiterbewilligung des Kindergeldes?
Weitere Daten: Der Behinderten Ausweis bescheinigt 80%, kein H.
Der Pflegegrad wurde auf 4 festgelegt.

Antworten

  • Hallo,

    da das "Kind" in einer eigenen Wohnung wohnt und damit davon auszugehen ist, das er dadurch auch sein Lebensunterhalt verdienen kann, wird eine Weitergewährung des Kindergeldes wohl nicht statt finden.

    Zum Bezug des Kindergeldes über den 25 Lebensjahr hinaus bei behinderten Kindern, geht man davon aus, dass das behinderte Kind noch in der Bedarfsgemeinschaft/Haushalt der Kindergeldbezieher lebt.
    Da nicht das Kind der Bezieher des Kindergeldes ist, sondern der Haushaltsvorstand (in der Regel die Eltern) in dessen Haushalt das Kind lebt.

    Kindergeld können nur die beziehen, in dessen Haushalt das Kind lebt. Da es nun in einen eigenen Haushalt lebt, sehe ich keine Chancen des weiteren Bezuges von Kindergeld.
    Siehe dazu gesetzlichen Richtlinien des Bundeskindergeldgesetz (BKGG) § 2 Kinder

    Gruß
    rollispeedy
  • Hallo.
    Besten Dank für Ihre Antwort.
    Im Rahmen eines möglichst selbstbestimmten Lebens hat sich unser Sohn für die Werktage für eine eigene Wohnung entschieden. Er arbeitet 25 Stunden die Woche und sein Gehalt liegt weiterhin unter dem Grundbedarf. Mehr Stunden in der Woche sind aufgrund seiner Autistischen Behinderung nicht möglich. Der Arbeitsplatz und seine Arbeit wurden durch den IFD begutachtet und daraufhin auch durch den Landschaftsverband gefördert. Aufgrund dieses Sachverhaltes denken wir, dass die Weitergewährung angebracht ist. Ich werde berichten.
    Beste Grüße.
Diese Diskussion wurde geschlossen.