Verschlechterungsantrag wegen neuer Erkrankungen und Verschlimmerung der bereits bestehenden

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Hallo,
ich möchte einen Verschlechterungsantrag beim Versorgungsamt stellen. Bereits anerkannte Erkrankungen sind Diabetes mellitus und eine Fibromyalgie, die nur mit 10 % anerkannt wurde.
Eine seit jahrzehnten bestehende Polarthrose und Spondylitis ankylosans wurden nie anerkannt.
Mittelerweile sind noch eine Gonarthrose beidseits, leichte Spondylarthrose der HWS, Osteochondrosen BWS, Gelenkfehlstellung des re. Schultergelenks sowie Dypuytren-Kontraktur in beiden Händen noch hinzu gekommen.

Nun bin ich recht unsicher, wie ich meine Funktionseinschränkung und Beeinträchtigungen klar formulieren soll... Durch die ständigen Schmerzen und Entzündungen ist mein Diabetes nicht gerade leicht einstellbar und eine Insulinresistens auf synthetisches Insulin wurde auch erst vor Kurzem bemerkt.

Antworten

  • Solltest du einen "Verschlechterungsantrag" stellen, stelle deine tagtäglichen gesundheitlichen Einschränkungen besser dar.
    Es geht um die "Einschränkungen" (Behinderungen) die jemand hat, nicht die Anzahl der Diagnosen (Erkrankungen).

    Ist der annähernd, nach medizinischen Ansicht, der Diabetes eingestellt ist er "nur" bis einem GdB (max) 40 zu bewerten.
    Entstehen jedoch im Alltag heftige Einschränkungen im Sinne von Bwegungsabläufen (Gehen, Stehen,Greifen, Sehen) mit Schmerzen, dann sind diese extra zu erwähnen. Alleine eine Diagnose ergibt "keine GdB-Bewertung". Manche Diagnosen lassen jedoch automatisch eine Behinderung im Alltag erkennen, z.B. Blindheit, Amputationen, klar definierte örtliche Diagnosen die mit einer Einschränkung eindeutig einher gehen. Es ist aber bei anderen gesundheitlichen Einschränkungen immer Ratsam, Einschränkungen darzulegen.
    Nicht die Diagnose macht den GdB aus, sondern die Behinderung! Die Diagnose selbst ist keine Aussage welche Behinderung jemand hat.

    Gruß
    rollispedy
  • Hallo Jeanne dArc,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀

    Du hast aus der Community schon einige gute Hinweise erhalten (vielen Dank dafür, rollispeedy 😀 ).

    Hast du das Thema bereits mit deinem behandelnden Arzt erörtert? Mit ihm solltest du in jedem Fall zusammenarbeiten. Es gibt zwar Richtwerttabellen (z.B. hier: http://www.versorgungsmedizinische-grundsaetze.de/GdS-Tabelle.html ), aber letztendlich sind immer die individuellen Einschränkungen ausschlaggebend für den GdB.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an die Community, meine Kollegen oder mich. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
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