Unfallrentenberechnung

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Ich hatte eine Unterschenkelamputation mit einer Mde von 40% jetzt mußte durch Folgeerkrankung eine Kniegelenksexartikulation durchgeführt werden ,jetzt habe ich von meiner BG als Rententräger bescheid bekommen das die Mde von 40 auf 50% erhöht wurde . Ich würde gern mal wissen ob das richtig so ist, mir fehlen jetzt sozu sagen 2 gelenke was eine ganz andere Einschränkung ist wie bei einer Unterschenkelamputation die ich vorher nur hatte ich finde 10 % sind da zu wenig Erhöhung. Bitte um Infos Darüber und wo könnte man sich belesen wie die Mde berechnet wird. MfG sweety64

Antworten

  • MyHandicap User
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    Hallo,

    eventuell solltest du einen GdB beantragen???
    Die Berufsgenossensaft stellt die Minderung der Erwerbsfähigkeit fest (MdE), worau auch ein Rentenanspruch bestehen kann, jedoch kann der GdB wesentlich höher ausfallen (siehe dazu GdB/GdS - Tabelle).

    Beim Grad der Behinderung (GdB) kann man ganz anders Argumentieren als bei der Feststellung des MdE, wie bereits aus der verschiedenen Bezeichnung heraus zu lesen ist. Der GdB wird in der Gesamtheit der Behinderung bewertet.

    Gruß
    rollispeedy

  • MyHandicap User
    Optionen
    Hallo,

    eventuell solltest du einen GdB beantragen???
    Die Berufsgenossenschaft stellt die Minderung der Erwerbsfähigkeit fest (MdE), worauf auch ein Rentenanspruch bestehen kann, jedoch kann der GdB wesentlich höher ausfallen (siehe dazu GdB/GdS - Tabelle).

    Beim Grad der Behinderung (GdB) kann man ganz anders Argumentieren als bei der Feststellung des MdE, wie bereits aus der verschiedenen Bezeichnung heraus zu lesen ist. Der GdB wird in der Gesamtheit der Behinderung bewertet.

    Gruß
    rollispeedy

    PS für einen Widerspruch solltest du dir einen Rechtsbeistand (Fachanwalt für Arbeitsrecht/Unfallversicherung) hinzuziehen, der dir weitere Informationen und Unterstützungen geben kann.