Trotz MRI Beweis der Schmerzen keine IV
Optionen
Keine IV, trotz MRI Beweis der Schmerzen, eine erfolglose Arbeitseingliederung, ohne Aufgebot an die IV-Aerzte MEDAS CH.
Es geht dabei um meinen Mann, der 2 Bandscheibenvorfälle hat und zwar ganz oben im Genick und ganz unten beim Steissbein. ( Dort wo alle Nerven zusammen kommen!) dazu noch eine angeborene Skoliose. Die Arbeitseingliederung musste er wg. unsäglichen Schmerzen im Rücken einstellen.(trotz starken Schmerzmedis.) Ja er wurde nicht einmal zu den IV-Vertrauensaerzten zugewiesen, sprich MEDAS zur Abklärung. Obwohl mein Mann ein MRI hatte, empfohlen von seinem Hausarzt. Mein Mann ist wie betäubt nach diesem negativen IV-Bescheid, ja sogar in den Depressionen. Denn wenn man dies operiert kann mein Mann zu 100% im Rollstuhl landen. Will die IV das wirklich, dass jeder Antragsteller im Rollstuhl daher kommen muss? Ich habe mal wieder den Verdacht,dass dies einfach wieder so ein Schreibtischentscheid war, wovon diese "Schreibtischtäter" keine Ahnung haben.
Helleas die selber ungewollt IV-Rentnerin ist.
Es geht dabei um meinen Mann, der 2 Bandscheibenvorfälle hat und zwar ganz oben im Genick und ganz unten beim Steissbein. ( Dort wo alle Nerven zusammen kommen!) dazu noch eine angeborene Skoliose. Die Arbeitseingliederung musste er wg. unsäglichen Schmerzen im Rücken einstellen.(trotz starken Schmerzmedis.) Ja er wurde nicht einmal zu den IV-Vertrauensaerzten zugewiesen, sprich MEDAS zur Abklärung. Obwohl mein Mann ein MRI hatte, empfohlen von seinem Hausarzt. Mein Mann ist wie betäubt nach diesem negativen IV-Bescheid, ja sogar in den Depressionen. Denn wenn man dies operiert kann mein Mann zu 100% im Rollstuhl landen. Will die IV das wirklich, dass jeder Antragsteller im Rollstuhl daher kommen muss? Ich habe mal wieder den Verdacht,dass dies einfach wieder so ein Schreibtischentscheid war, wovon diese "Schreibtischtäter" keine Ahnung haben.
Helleas die selber ungewollt IV-Rentnerin ist.
0
Antworten
-
Guten Morgen, Helleas.
Herzlichen Dank für Deinen Threadbeitrag in unserem Forum.
Innert 30 Tagen kann man gegen den Vorbescheid der IV Einwand erheben. Sprecht so schnell wie möglich mit dem Arzt Deines Mannes über den Bescheid der IV. Zusätzlich hat Dein Mann das Recht, bei der IV-Stelle Einsicht in seine Akten zu erhalten.
Es gibt zwei Möglichkeiten, Einwand zu erheben:
1. Mündlicher Einwand (Siehe Formular der Stiftung Mosaik)
2. Schriftlicher Einwand (die Vorgehensweise findest du im unteren PDF)
Im folgenden Link erhälst du Informationen und das Formular "Einwand gegen einen IV-Vorbescheid" zum herunterladen:
http://www.stiftungmosaik.ch/fileadmin/user_upload/Downloads/Beratungsstelle/Formular_provisorischer_Einwand.pdf
Wir legen Dir und Deinem Mann ans Herz als erstes mit Inclusion Handicap oder einer anderen Rechtsberatung Kontakt aufzunehmen. Inclusion Handicap bietet eine Rechtsberatung für Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen an. Gerne sende ich Dir in folgendem Link die Kontaktdaten von Inclusion Handicap:
https://www.inclusion-handicap.ch/de/droit/rechtsberatung/assurances-sociales-76.html
Hoffentlich konnten wir Dir und Deinem Mann bei der Vorgehensweise weiterhelfen.
Wir wünschen euch alles Gute und eine besinnliche Adventszeit,
Pascale
0
Kategorien
- Alle Kategorien
- 6.6K Gesundheitsthemen
- 5.4K Körperliche Behinderungen
- 965 Psychische Krankheiten
- 23 Kognitive Behinderungen
- 30 Sinnesbehinderungen
- 93 Chronische Erkrankungen
- 116 Hilfsmittel, Therapie und allgemeine Gesundheit
- 14.2K Lebensthemen
- 77 Bildung, Ausbildung & Studium
- 1.8K Arbeit & Karriere
- 6.1K Recht, Soziales & Finanzielles
- 2.7K Reisen & Mobilität
- 749 Beziehungen & Sexualität
- 76 Familie & Kinder
- 1.1K Bauen & Wohnen
- 1.6K Sport & Freizeit
- 56 Inklusion & Aktuelles
- 4.6K Community
- 95 Willkommen & Begrüssung
- 127 Post(s) von der Redaktion
- 5 Fachperson stellt sich vor
- 2.8K Plauderecke
- 13 Good news
- 4 Do it yourself (DIY)
- 748 Suche & Biete
- 487 Forensupport & Feedback
- 307 Recherche