Tipps zu Barriere freies Wohnen

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Guten Abend mein Name ist Saskia ich bin 25 jahre alt und ich habe mich hier angemeldet um Informationen darüber zu bekommen welche Ansprüche man bei beidseitigen Oberschenkelamputation hat. Wie groß darf die Wohnung sein? Es geht hier nicht um mich sondern um meine Mama. Sie ist 59 und sie ist schon rechtsseitig Oberschenkelamputatiert. Leider wird sie mit der Zeit auch ihr zweites Bein verlieren. Vielleicht kann mir ja jemand helfen und mir eventuell auch eine anlauf stelle nennen an der ich mich über hilfeleistungen erkundigen kann. Ich danke im voraus.

Antworten

  • Hallo Sasi93,
    man sollte nicht fragen, was mir zusteht; sondern bitten darum, was man unbedingt benötigt. Das ist aber sehr individuell.
    Was die Wohnung betrifft, kann ich keine verbindliche Auskunft geben, weil ich ihre finanzielle Situation nicht kenne. Wenn du und/oder ihr Mann bei ihr leben, wird dein/euer Verdienst dazu gerechnet und wenn es reicht, bekommt ihr da keine Hilfe.
    Wenn sie alleine lebt und auf finanzielle Hilfe von Stadt angewiesen ist, dann benötigt sie normalerweise für sich 1-Zi Wohnung, mit dem Rollstuhl dann evtl. noch ein halbes dazu.

    Was die Pflege betrifft, ist die erste Anlaufstelle immer der Hausarzt; der verschreibt dann die Verordnung für Pflege. Damit kann sie einen Pflegeverein beauftragen, der mit der Pflegekasse direkt abrechnet.
    Auch sonstige Hilfsmittel verschreibt der Arzt; man sollte ja sicher sein, dass sie von der Kasse übernommen werden, sonst bekommt man von der Kasse keine oder nur teilweise Erstattung. Rezept für Hilfsmitttel wird beim Sanitätshaus abgegeben, dieser rechnet ebenso direkt mit der Pflegekasse ab. Alle Extras werden jedoch dem Patienten selbst in Rechnung gestellt.
    Ich weiß nicht, ob das deine Fragen beantwortet. Wenn daraus weitere Fragen entstehen, frag einfach gezielt – vielleicht bekommst du dann mehrere Antworten.
    lg

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