Taxifahrten zur Arbeit

Ich habe einen neuen Arbeitgeber. Wir müssen daher umziehen. Ich selber bin blind. Unter welchen Voraussetzungen werden Taxifahrten bezahlt.

Antworten

  • Hallo cim 58bom,

    Auf jeden Fall ist das Arbeitsamt vor Ort in dem Fall zuständig, was an jedem Ort etwas anders gehandhabt sein kann.
    Daß Du nicht selbst Autofahren kannst klar, aber es kann sein daß wenn ein Auto mit Begleitperson da ist, die Fahren kann, auch das anerkannt wird anstelle eines Taxis.

    Wegen der öffentlichen Verkehrsmittel, die als Gegenargument gegen das Taxi genannt werden könnte, bräuchtest Du dann ein fachärztliches Attest, daß Aufgrund der Erbilindung der ÖPV gar nicht oder nur sehr eingeschränkt nutzbar ist und daß auch eine sehende Begleitperson nicht ausreichend ist.
    Günstig ist es nachzuweisen, daß ohne den Transport der Arbeitsplatz nicht möglich ist.
    Für Normalbetriebe ist auch der Integrationsfachdienst sowie das Integrationsamt das örtlich zuständig ist Ansprechpartner für solche Dinge.
    Bist Du in einer WfBM ist das mit dem Fahrdienst in der Regel kein Problem, dann regeln die das.

    Als Mitglied beim VDK oder Sozialverband Deutschland können auch die weiterhelfen.

    LG

    Surfer
  • Hallo cim58bom,

    schön, dass du bei uns bist.

    Du hast bereits einige gute Hinweise aus der Community erhalten (vielen Dank, surfer!).

    Hattest du inzwischen bereits Kontakt mit dem Arbeitsamt?
  • Hallo,

    nein, noch nicht. Ich melde mich, sobald ich Neuigkeiten habe.

    MFG
    Ari