sgb12 Unterkunft und Heizung

Hallo,
Ich bin mal wieder ratlos!
Mir ist jetzt vom Gesundheitsamt und der Stadt, eine Wohnung genehmigt worden, die auch mit dem Zuschlag von 15% übernommen wird.
Das heißt in Bielefeld 494 Kaltmiete zzgl. Warmwasser und Heizung.
Jetzt habe ich eine Wohnung gefunden für 378€ kalt, 91 NK und 73€ Heizung.
Warmmiete also 542€. Das wäre also 48€ für Warmwasser und Heizung.
542€-494€=48
Hätte in dem Mieterbogen Warmmiete gestanden 542€ wäre alles okay gewesen, so sagte man mir aber die NK sind zu hoch!
Ist das nicht egal, wie die Gesamtmiete sich zusammensetzt?
Kennt sich hier jemand aus? Ach ja, ich bin 100% behindert
Liebe Grüße

Antworten

  • Hallo Rüdiger,

    wenn da steht das die 91. Euro für Nebenkosten , und 73 für Heizung haben wollen.... wie kommst du dann auf 48 Euro für Heizung und Warmwasser ? Mit solchen frei erfundenen Berechnungen gerät man schnell auf einen Holzweg, der zudem die Frage nach den Kosten für Strom offen läßt. Es gibt Städte die bei sowas großzügig sind... andere sind eher knauserig.... Das kann man nur vor Ort klären.

    😀 Helmut
  • Also, die Wohnung kostet 542€ warm, meine Wohnung darf in Bielefeld mit 15% zuschlag 494€ kalt kosten, das ist von kalt zu warm 48€.
    Das heißt ich würde nur 48€ für Warmwasser und Heizung bezahlen.
    Würde es Warmmiete heißen im mieterbogen ist es okay, einzeln aufgelistet sind die NK zu hoch 😡
  • Hallo Rüdiger,

    soweit ich weiß gibt's bei den Nebenkosten nicht nur Warmwasser u. Heizung. Es kann sein das das Amt die Wohnung\ den Vermieter kennt, und weiß das da was im Busch ist. Frag doch mal ob du die letzte Nebenkostenabr. mal sehen kannst.

    😀. Helmut
  • Hallo Rüdiger,

    die Bruttokaltmiete wird im SGB XII aus (angemessener) Grundmiete plus (angemessenen) kalten Nebenkosten ermittelt, in deinem Fall sind dies 469,00 €. Heizkosten werden gesondert berücksichtigt. Damit dürfte die Angemessenheit der KdU (Kosten der Unterkunft) in BI gegeben sein.

    Zitat: Das heißt in Bielefeld 494 Kaltmiete zzgl. Warmwasser und Heizung.

    Gruß, Frank
  • Hallo Frank,
    Ich schreibe noch einmal meinen Fall.
    Ich wohne in Bielefeld in einer DG Wohnung mit 33 Stufen in den Keller 42 Stufen, das macht an manchen Tagen einkaufen, Wäsche waschen 300 Stufen hoch und runter.
    Ich habe Rheuma und das circa Syndrom. Von der Stadt Bielefeld ist mir ein Umzug genehmigt worden und vom Gesundheitsamt auch. Also bekomme ich auch die Höchstgrenze 494€.
    Da ich auch näher zu meiner Cousine und meinen Bruder ziehen möchte, wegen gesundheitlicher Betreuung habe ich eine Wohnung in bad salzuflen gefunden, hier sind andere Regelungen.
    Und die Kaltmiete ist auch im Rahmen nur die Nebenkosten sind zu hoch. Ich habe gelesen, das in dringenden Fällen auch höhere Nebenkosten gezahlt werden müssen.
    Es setzt sich wie folgt zusammen hier in Bielefeld
    430€ inkl. Kalte NK zzgl Heizung + 15% Zuschlag = 494€ inkl. Kalte NK zzgl. Heizung.
    In Bad Salzuflen liegt der qm Preis bei 6,53€ und würde somit bei 60 qm ca. 392€ Kaltmiete inkl. Kalter NK betragen, die Wohnung kostet allerdings nur 378€ kalt inkl. Kalter NK.
    Desweiteren nochmal 91€ NK und 73€ Heizung .
    Ich komme nicht damit zurecht, das kaltmiete inkl. Kalter NK und nochmal NK verlangt werden.
    Nirgendwo findet man eine Wohnung nur mit NK Warmwasser. Überall zählt man ca. Noch einmal ca. 130-150 € NK.
    Meine Wohnung darf 65 qm groß sein, da ich 100% behindert bin!
    Liebe Grüße
  • Rüdiger2015 hat geschrieben:
    Ich komme nicht damit zurecht, das kaltmiete inkl. Kalter NK und nochmal NK verlangt werden.


    Wie werden denn die Betriebskosten aufgeschlüsselt, der Vermieter kann schlecht 2 mal NK fordern?

    Gruß, Frank
  • Hey,
    Das Amt sagt, in der Kaltmiete sollen die Nebenkosten schon ,zum Beispiel mit 1,86 kalt NK ,
    Enthalten sein. Das hieße in Augustdorf eine 55qm Wohnung mit 292€ Kaltmiete, kostet am Ende nur 190 €!?
    55×1,86=102,30
    292-102= 190
    Das kann doch nicht sein, das man für eine 55qm Wohnung nur 190€ grundmiete bezahlt? Oder?
    Das ist nur ein Beispiel was das Amt bezahlt, das ist doch bestimmt ein Denkfehler von mir, oder?
    Ach ja und dann kommt nochmal 83NK und 56 für Heizung, das wäre gesamt 431€.
    Aber wieder zu teuer, denn ich muss die kalten NK wieder abziehen denn die sind ja schon in der Kaltmiete enthalten! Steigst du da durch?
    Liebe Grüße

  • Die (von Amts wegen) angemessene Wohnfläche wird mit dem angemessenen Quadratmeterpreis multipliziert, dazu werden die kalten Nebenkosten addiert:

    Wohnfläche x Quadratmeterpreis plus kalte Nebenkosten = Bruttokaltmiete

    Dieser Wert darf nicht überschritten werden, jedoch darfst du auch größere Wohnungen mieten, wenn die Grenze nicht überschritten wird (Bsp: 50x6 = 70x4,28 = 100x3 ...).

    Die Heizkosten werden nicht in diese Berechnung einbezogen, sie werden gesondert erbracht. Wenn in Augustdorf 292.- Kaltmiete angemessen sind, plus 83.- NK, sollte (wenn die Angaben richtig sind) eine Bruttokaltmiete von 375.- angemessen sein, zusätzlich dürften die Heizkosten 56.- betragen.

    Also: Grundmiete + kalte Betriebskosten + Heizkosten = Gesamtmiete.

    Lass' dir von deinem Amt eine aktuelle KdU Liste geben, dort findest du die für dich maßgeblichen Angemessenheitsgrenzen.

    Gruß, Frank
  • Ich danke dir!
    Liebe Grüße