schwerbehindertenrechte

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hallo, ich bin 27 jahre alt und habe 60 prozent schwerbehinderung (G). ich bin angestellter und verdiene monatlich 1150 euro netto.

1.ich mache Krankengymnastik und zahle dafür ca. 30 euro. muss ich das selber bezahlen, oder kann mein krankenkasse das übernehmen ohwohl ich arbeitnehmer bin.
2. bekomme ich irgenwo noch finanzielle hilfe wegen meine behinderung obwohl ich arbeitnehmer bin?
3. WICHTIGSTE FRAGE, ich habe geh behinderung und habe noch kein führerschein, ich musste medizinische gutachten machen lassen. das habe ich auch schon hinter mir. also ich darf kein normales oder nur autamatik getriebe auto fahren, mus halt für mich umgebaut sein ( mit hand bedienung). da ich 1150 euro monatlich netto einkommen habe, kann ich erstmal den führerschein nicht alleine zahlen, die fahrschulen die auch schwerbehinderten ausbilden sagen, wir haben kein passende auto für dich, das auro muss für dich richtig anpassen was im gutachten steht und so was haben wir leider nicht. und diehaben mir gesagt dass ich mit Arbeitsamt oder mit rentenkasse darüber reden soll ob die meine führerschein kosten und auto und auto umbau kosten übernehmen weil ich arbeitnehmer bin. ich fahre zu arbeit mit mein rollstuhl, im sommer gehtaber im winter habe ich echt schlechte karten wegen glatteisen oder schnee. das problem ist von mir zuhause bis zum arbeit ist es nicht mehr 1km. da habe ich bisschen schiss dasss arbeitsamtoder renten kasse NEIN sagt. habt ihr vll erfahrungen wie ich mich dafür vorbereiten kann. danke..

Antworten

  • Zum einen und dann zum anderem 🥺

    In wie weit du eine "Zuzahlungsbefreiung Krankenversicherung" bekommen kannst, liegt an deinen weiteren Ausgaben.
    Hierzu kannst du unter
    http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Zuzahlungsbefreiung-Krankenversicherung-675
    weitere Infos bekommen.

    Hinsichtlich der Förderung zum Kfz und Führerschein (Kfz-Beihilfe) ist auch eine individuelle Entscheidung des jeweiligen Kostenträgers in welcher Form der Bedarf nach bestimmten Grundsätzen gedeckt werden muss. Hierzu gibt es auch bei der "Bundesagentur für Arbeit oder Integrationsamt" (nicht Job-Center, ARGE oder Versorgungsamt) eine gesondertes Beratungsangebot für behinderte Menschen durch geschulte Mitarbeiter dieser Institutionen.

    Gruß
    rollispeedy
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