Schwerbehindertenausweis beantragen. Rueckzug nach Deutschland

Hallo, habe gerade erst dieses Forum entdeckt... das ist ja super.
Und ich hab auch gleich eine Frage.
Ich bin gebuertige Deutsche aber schon als Kind mit den Eltern in die Schweiz gezogen. Heisst dort Schule, Arbeit und mit 45 Jahren mit ueber 70% Behinderung aus der Arbeitswelt raus. Ich bekomme eine Rente. Mit der bin ich einige Jahre nach Mittelamerika. Nur mein Leiden wird immer staerker und eigentlich habe ich die Nase voll, ewig Auslaender zu sein.
Darum will ich endlich nach Deutschland zurueck. Ich habe gegoogelt und meine Rente waere mit einem Schwerbehindertenausweis nicht zu versteuern.
Muss ich nun fuer einen Antrag in Deutschland nun wieder zu einem Arzt um die Krankheit bestaetigen zu lassen? Oder gilt die Abklaerung der Schweiz und wird so uebernommen?
Ich hoffe es hat jemand Erfahrung. Lieben Dank

Antworten

  • Hallo Zebra,
    die Schwerbehinderung muß in Deutschland komplett neu beantragt werden.
    Was das versteuern der Rente betrifft wäre ich vorsichtig, maßgeblich ist die Höhe und das Eintrittsalter.
    Ja ja Deutschland hat doch ein tolles Sozialsystem. 😉
    Rudi
  • Hallo Zebra,

    ich kann mir nicht vorstellen das eine Rente wegen dem Schwerbehindertenausweis steuerfrei ist. Ab einer gewissen Rentenhöhe und einem vom Staat festgelegten Geburtsjahr ist in Deutschland jede Rente anteilig zu versteuern!

    Solltest du aber eine Möglichkeit gefunden haben das zu umgehen, wäre ich dir dankbar wenn du das hier posten würdest. Da hätten bestimmt außer mir noch andere User Interesse dran 😎

    Gruß Leser
  • Hallo Leser 24,
    Renten die im Ausland erwirtschaftet wurden werden in Deutschland doppelt besteuert. So soll verhindert werden daß Menschen nur wegen dem guten Sozialsystem nach Deutschland kommen ohne hier jemals Steuern gezahlt zu haben! 😃 😀 😉
    Rudi 😉
  • Vielen Dank fuer die schnellen Antworten. 😆 Ja gell, wenn man Schweiz liest, dann ist ja jeder dort Millionaer, mit Renten von denen man in Deutschland nur Traeumen kann. Leider ist das nicht so. Das hab ich es wohl falsch geschrieben: Der Steuerfreibetrag ist mit einem Schwerbehindertenausweis etwas hoeher.
    Rudi du schreibst auch: die Schwerbehinderung muß in Deutschland komplett neu beantragt werden. Sprichst du aus eigener Erfahrung?
    Das ist hart. Ich hoffe, dass dann wenigstens Laborwerte anerkannt werden.
    Gruesse Zebra
  • Es steht so im SGB.
    Rudi
  • Ach Super, hab gerade gegoogelt: SozialGesetzBuch. Da kann man viel Nachlesen. Danke fuer den Tip 😀
  • Genau, mit dem entsprechenden Merkwort geht es schneller.
    Ohne Fleiß kein Preis. 😉
    Rudi
  • Hallo Rudi,

    das mit der Doppelbesteuerung von ausländischen Renten ist mir neu, aber Danke für die Info, wieder was gelernt 😀
    Dann sind unsere Renten ja quasi nur angepasst worden, ist ja fast beruhigend!
    Ich bekomme jedes Jahr zum Zeitpunkt der Steuererklärung Schnappatmung, das ist wie spenden ohne Quittung.

    Gruß Leser

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