Rosazea

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Hallo,

ich habe seit einigen Jahren die Hautkrankheit Rosazea. Hierbei hat man an bestimmten Stellen eine rote Haut. Bei mir ist davon ausgerechnet das Gesicht ziemlich betroffen. Ich habe nun gesehen, dass es für Rosazea durchaus auch einen Behindertengrad geben kann (hat mich ziemlich verwundert). Aber wie soll man denn bei so einer Hautkrankheit Einschränkungen darstellen? Ich habe halt eine ziemlich rote Haut, die ich mit speziellen Cremes abdecke und nehme auch sonst verschiedene medizinische Salben, die ziemlich teuer sind. Allerdings wird auch mit diesen Salben die Rosazea nicht besser. Juckreiz, Schmerzen oder sonst was gibt es meines Wissens nach bei dieser Hautkrankheit eher nicht (zumindest habe ich sowas nicht). Wenn ich einen Antrag auf Erhöhung meines Schwerbehindertengrades wegen Rosazea stellen würde, was schreibt man denn dann bei so einer Hautkrankheit als Begründung bzw. welche Einschränkungen rein?

Antworten

  • Hallo Roxanna,
    "Ich habe nun gesehen, dass es für Rosazea durchaus auch einen Behindertengrad geben kann"
    wo hast du das denn gesehen?
    Im Antrag muß keine Begründung angegeben werden, die Unterlagen von den Ärzten beilegen oder das Amt fordert sie an.
    Ich bin da eher skeptisch, wenn überhaupt wird es nicht mehr als GdB 20-30 geben wobei man erst ab GdB 50 als schwerbehindert gilt.
    Rudi
  • Rudi65 hat geschrieben:wo hast du das denn gesehen?

    Hier z. B.: https://versorgungsmedizinische-grundsaetze.de/Haut%20%20Versorgungsmedizinische%20Grunds%C3%A4tze.html Punkt 17.4

    Rudi65 hat geschrieben:Im Antrag muß keine Begründung angegeben werden, die Unterlagen von den Ärzten beilegen oder das Amt fordert sie an.

    Es heißt ja sonst immer, dass man seine Einschränkungen so genau wie möglich auflisten soll. Deshalb hab ich mich gefragt, wie das bei Hautkrankheiten sein soll.

    Rudi65 hat geschrieben:Ich bin da eher skeptisch, wenn überhaupt wird es nicht mehr als GdB 20-30 geben wobei man erst ab GdB 50 als schwerbehindert gilt.

    Ich bin ja schon schwerbehindert mit einem GdB von 70 😉 Es ginge um die Erhöhung meines GdBs auf 80.
  • In einem anderen Thread habe ich später gelesen daß du bereits einen Ausweis hast.
    Relevante Dinge sollten einfach mit angegeben werden.
    Es ist nicht so daß alle Beschwerden einfach addiert werden, die schwerste Behinderung trägt den höchsten gemeinsamen
    GdB.
    Stell einfach einen Erhöhungsantrag mit psychischen Problemen begründet und warte was kommt.
    Rudi
  • Rudi65 hat geschrieben:Relevante Dinge sollten einfach mit angegeben werden.
    Es ist nicht so daß alle Beschwerden einfach addiert werden, die schwerste Behinderung trägt den höchsten gemeinsamen
    GdB.

    Manchmal weiß man aber gar nicht, dass für bestimmte Krankheiten überhaupt ein GdB in Frage kommt. Dass es für meine Hautkrankheit auch einen GdB geben kann, wusste ich ja bis vor Kurzem gar nicht. Meinen SB-Ausweis hab ich ja schon seit gut 25 Jahren. Die Hautkrankheit kam erst vor ein paar Jahren.

  • Es gibt eine Liste für GdB.
    https://versorgungsmedizinische-grundsaetze.de/GdS-Tabelle.html#TabMaennliche
    den eigentlichen Link hattest du ja bereits gepostet, da stehen alle in Frage kommenden GdBs drin.
    Übrigens ist ein direktes zitieren nicht notwendig auf eine direkt vorhergehende Antwort.
    Rudi
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