Romy Schneider fragt:

Optionen
Ich erhalte nach dem Sozialgesetzbuch SGB XII monatlich, ungefähr eine Aufstockung von 180 €
Mein Sohn schwerbehindert GH bekommt ebenfalls SGB XII .
Meine Frage: Ich bekomme das Kindergeld für meinen Sohn auf mein Konto. Heute haben Sie mir mitgeteilt dass das Kindergeld mir nicht zusteht, es muss mit meinen SGB XII Leistungen verrechnet werden????
Ich habe gehört dass das Kindergeld nicht angerechnet werden darf, ist das richtig weiß ich nicht was richtig ????
Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen Romy Schneider
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