Prozess und Beratungskostenhilfe bei Schwerbehinderung MZ G

Was,bzw. wieviel wird bei einem Antrag auf Prozess-/Beratungskostenhilfe bei einer Schwerbehinderung mit dem Merkzeichen G angerechnet,bzw welchen Freibetrag hat man?
Beihilfe wurde mit der Begründung zu viel Einkommen abgelehnt.Einkommen 980€ Erwerbsminderungsrente,abzüglich 380€ Miete,Strom etc. unterm Strich waren ca 160€ zu viel übrig.

Antworten

Diese Diskussion wurde geschlossen.