Probleme mit Reiseanbieter als Behinderter

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Hallo,
ich habe eine Frage und weiß nicht wer mir am besten weiterhelfen kann.
Ich bin seit Oktober 2017 Unterschenkel amputiert und habe jetzt im September eine 10-tägige Reise auf die Seychellen bei ab-in-den-urlaub gebucht ( Veranstalter ist TUI ).
In der Reise waren die Transfers vom Flughafen Mahe auf die Insel Praslin und zurück inklusive.
Jetzt zu meinem Problem :
Wir fliegen um 00.30 am 20.09 von Mahe wieder ab und ich müsste gegen 21.00 Uhr mit der Fähre von Praslin nach Mahe fahren, aber um diese Uhrzeit fährt keine Fähre mehr.
ab-in-den-urlaub verlangt jetzt tatsächlich von mir, dass ich Mittags die letzte Fähre nehme und 10 Std. am Flughafen auf meinen Abflug um 00.30 Uhr warte und das als Schwerbehinderter. Mal abgesehen davon das aus den 10 Tagen nur 9 aufgrund der Hin- und Rückflugzeiten werden, soll ich jetzt noch auf fast 2 weitere Tage wegen der Fähre verzichten. ( Buchung läuft bis 20.09 inklusive und ich soll am 19.09 Mittags mit der Fähre nach Mahe fahren, d.h. mir fehlt der 19.09 und 20.09 als Urlaubstag obwohl die Reise vom 10.09.-20.09 geht ). Mein eigentliches Problem ist aber die Fähre und sowohl ab-in-den-urlaub als auch TUI schieben sich gegenseitig hierfür die Verantwortung zu und ich als Reisender schau blöd aus der Wäsche und weiß nicht was ich tun soll.

Antworten

  • Hallo Higgs,
    was sollen wir tun?
    Daß du behindert bist dafür kann TUI nichts und daß die Transfers so viel Zeit verschlingen hättest du bei der Buchung besprechen müssen.
    Ob ein Anwalt da Erfolg haben könnte, ich habe zweifel.
    Gruß
    Rudi
  • Vielen Dank für die Antwort Rudi.
    Das ist mir auch klar das TUI nichts für meine Behinderung kann, aber es kann doch nicht sein das mein Flug um 00.30 Uhr geht und ich Mittags die letzte Fähre nehmen muss um dann ca. 10 Std. auf dem Flughafen zu sitzen, vor allem vor dem Hintergrund das es als Pauschalreise vom 10.09 bis 20.09 deklariert wurde. Was habe ich denn dann von dem 20.09 ???
    Hier hätte m.E. nach ein Hinweis hinterlegt sein müssen, dass der Flug am 20.09 um 00.30 Uhr geht, aber man um ca. 13.00 Uhr die Fähre am Vortag nehmen muss, um seinen Flieger zu erreichen.
    Das Problem entsteht aber nicht nur auf dem Rückflug, selbst auf dem Hinflug brauchts nur eine minimale Verspätung und wir kommen nicht am 11.09 dort an sondern am 12.09 ( letzte Fähre hin verpasst ) und dann kannst Du 24 Std auf der Hauptinsel verbringen bis die nächste Fähre geht. Dann sollen sie lieber schreiben das man für den Transfer selber verantwortlich ist und ihn nicht mit einpreisen und anbieten. Im schlimmsten Fall wird aus einer Pauschalreise auf die Seychellen vom 10.09-20.09 ein Urlaub vom 12.09-19.09 zum gleichen Preis, oder man hat Mehrkosten wenn man die Transfers selber organisiert und das sehe ich nicht ein.
    Bei einer solchen Reise geht es mir nicht um Mehrkosten von €2-300, ich sehe hier eher das Recht des Reisenden ( unabhängig von meiner Person ), dessen Urlaub durch solch windige Angebote erschwert wird. Man kann doch nicht einfach etwas anbieten wissentlich der Situation das man die Reise mind. einer Tag eher abrechen muss um sein Flieger zu erreichen. Wo bleibt denn hier mein Anspruch auf den letzten Tag ( 20.09 ), den ich nicht habe weil ich meinen Flieger am 20.09 um 00.30 Uhr bekommen muss.
    Zudem habe ich bei ab-in-den-urlaub eine 24 Std. Reservierung dieser Reise vorgenommen und gleich Kontakt zu denen aufgenommen, mit der Bitte das Problem mit der Fähre zu lösen. Man hat mir eine Lösung innerhalb meiner Reservierungszeit zugesagt, welche aber bis heute nicht geklärt ist. Und jetzt schieben sich TUI und ab-in-den-urlaub gegenseitig die Verantwortung in dieser Sache hin un her. Also sind sie sich doch der Problematik bewusst, dass hier etwas nicht stimmt, sonst hätten sie schon längst geantwortet.
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  • Hallo,

    habe ich in meinem allerersten Satz geschrieben.
    Was kann ich hier tun an wen kann ich mich hier wenden, möchte auch nicht gleich einen Anwalt einschalten.

    Schlimm ist, das sich ab-in-den-urlaub und TUI die Schuldzuweisungen, bzw. die Verantwortung über die Klärung hin und her schieben.

    Dachte hier gibt es jemanden der mir mit einem Rat zur Seite stehen kann.

    Würde diese Reise so gerne antreten, da es eine Reise zu unserer Silberhochzeit sein sollte.

    Gruss
  • Nun Higgs wir sind keine Reisefachleute!
    Du könntest die Reise stornieren, Achtung Stornokosten?
    Wie ich bereits schrieb, bei Abschluß eine Reisebuchung sollten auch so wichtige Dinge wie der Transfer geklärt sein.
    Ein Anwalt wird wohl kaum etwas tun können.
    Gruß
    Rudi
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  • Hallo,

    meine Frau hat 25 Jahre in stationären Reisebüros gearbeitet, hatte in ihrer Stammkundschaft auch viele behinderte Kunden. Es gibt also auch „hier“ durchaus die Möglichkeit auf Leute vom Fach zu treffen.

    Erstens würde ich eine solch „wertvolle“ Silberhochzeit-Reise nicht online buchen (egal welcher Veranstalter schlussendlich vermittelt wird), zum anderen würde ich mir bei so was IMMER vorab ein kostenfreies Angebot erstellen lassen, um etwelche Fragen zu Transfers im Abflug- und Ziel-Airport, Sitzplätzen im Flieger, Transfers, Betreuung vor Ort im Zielgebiet etc. im Vorfeld klären zu können. Ein Online-Reisebüro kann selten den Service eines stationären Reisebüros bieten (in Sachen (persönlicher) Erfahrung vor allem) und auch bei einem Vor-Ort-Reisebüro kann man per Mail ohne persönliches Erscheinen buchen. Meine Frau hat viele telefonische Beratungen durchgeführt, wenn es behinderten Kunden nicht möglich war, trotz ebenerdigem Zugang zum Reisebüro nicht zu einer persönlichen Beratung vorbei zu kommen.
    Zweitens hat jeder Veranstalter AGBs, egal ob TUI oder ein anderer! Flugzeiten-Änderungen können jederzeit bei jeder Airline vorkommen, ob lang- oder kurzfristig gebucht. Kann also vorkommen, dass es ausnahmsweise mal passt von Flug- und Fährverbindungen und dann kommt kurzfristig eine Flugzeitenänderungen... kann jedem passieren und dann muss man ggfs. ein Flughafenhotel zubuchen, wenn man nicht stundenlang am Airport verbringen möchte.
    Ein Zusammenstellen von verschiedenen Reiseleistungen kann schlussendlich auch als „Pauschalreise“ verkauft werden, wenn gewisse Eckpunkte gegeben sind.
    TUI hat in der Preisliste bei einigen Zielgebieten ausdrücklich auch einen Hinweis drin, dass es abhängig von örtlichen Gegebenheiten zu Wartezeiten kommen kann.
    Es kann ja niemand verlangen, dass örtlichenFährverbindungen auf die Ankünfte und Abflugzeiten von mehreren Langstreckenflügen angepasst werden! Sollten noch fragen sein einfach melden.
    Gruß Thien
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