Parkkarte bei geistiger Behinderung?

Mein Tochter hat Down Syndrom und Autistmus. Hat man in der Schweiz mit einer geistigen Behinderung Anspruch auf eine Parkkarte für Behindertenparkplätze?

Antworten

  • Guten Tag liebe Nohi

    Schön dass du unser Forum/Community gefunden hast und herzlich Willkommen.

    Leider ist mir keine Parkkarte bei einer geistigen Behinderung bekannt.
    Die blaue Parkkarte berechtigt zum Parken auf Behindertenparkplätzen für Menschen mit einer Gehbehinderung
    (siehe Merkblatt anbei)
    Nach einem Urteil des Verwaltungsgericht vom 28. März 2017 / Kt. Zug - Strassenverkehrsrecht
    Art. 20a Abs. 5 VRV, Art. 8 Abs. 1 BV
    Personen, die infolge geistiger Beeinträchtigungen ganz allgemein der Begleitung bzw. des Schutzes bedürfen, fallen nicht unter den Begriff der «Gehbehinderung» der Verkehrsregelnverordnung (VRV). Solche Personen haben keinen Anspruch auf eine « Parkkarte für gehbehinderte Personen»
    https://www.zg.ch/behoerden/staatskanzlei/kanzlei/gvp/buch-gvp-2017/gerichtspraxis/staats-und-verwaltungsrecht/strassenverkehrsrecht/art-20a-abs-5-vrv-art-8-abs-1-bv

    Siehe auch Artikel bei MyHandicap
    https://www.myhandicap.ch/mobilitaet-behinderung/auto/behindertenparkplatz/

    Wende dich doch bitte mal an Autismus Schweiz https://www.autismus.ch/ oder Insieme21 https://www.insieme21.ch/

    Hoffe dir hiermit weitergeholfen zu haben und wünsche noch eine schöne Restwuche.

    Beste Grüsse
    Claudia



  • hoi Nohi, hoi Claudia

    Mir ist das was aufgefallen.

    Es werden sowohl Parkkarten für Menschen mit Behinderung als auch für ORGANISATIONEN, DIE BEHINDERTE TRANSPORTIEREN AUSGEGEBEN, die Behinderte transportieren.


    Ich rate deshalb Nohi vor, sich diesbezüglich mit dem behandelten ARZT in Verbindung zu setzten.

    Grüsse
    Kohlrabi
  • Hallo Kohlrabi und Claudia!

    Vielen Dank für eure Antworten. Ich werde bei Autismus Schweiz und unserem Kinderarzt recherchieren und die Ergebnisse hier mitteilen.

    Schönen Abend!
    Nohi



  • diskriminierung zwischen Behinderungsarten

    Sehr geehrte Damen und Herrn

    Unsere beide kinder Nour 2011 und Faris 2012 Hilflosigkeit Verschlimmert in Bezug auf ihr Alter. Sie benötigt 24 Stunden umsorgt permanente 1:1 Betreuung.
    Sie sind nicht Autonome bei Orientierung und Mobilität infolge ihre psychische Beeinträchtigung nebenbei Nonverbale kohärent Kommunikation, aber meisten autistische Echolalie verwendet.
    Der Bundesrat beschloss, in Anwendung von Art. 1. Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen, im Art. 20 a der Verkehrsregelnverordnung (VRV), dass gehbehinderte Personen und Organisationen, welche diese transportieren, Parkierungserleichterungen in Anspruch nehmen können.


    Urteil des Verwaltungsgericht vom 28. März 2017 / Kt. Zug - Strassenverkehrsrecht
    Art. 20a Abs. 5 VRV, Art. 8 Abs. 1 BV
    ...aber in der Lage sind, deutlich mehr als 200 m zu gehen
    fälschung :
    200 m oder 1 m Nur mit ständige Hilfe

    diskriminierung zwischen Behinderungsarten


    Übereinkommen über die Rechte des Kindes

    Art. 2

    Art. 23