P-Schein trotz Behinderung ?

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Hallo,
ich arbeite seid 5Jahren bei einem Fahrdienst (mit P-Schein) , habe seid 3Jahren einen Schwerbehindertenausweis.
Meine Frage nun , darf ich mit einem GB 70 , weiter bei dem Fahrdienst als Fahrerin arbeiten?

Antworten

  • Hallo Madam,
    warum fragst du das erst nach 3 Jahren? Gibt es Probleme?

    Körperliche Eignung


    Für den P-Schein ist ein ärztliches Gutachten erforderlich, um die körperliche Eignung nachzuweisen.
    In § 48 Absatz 4 FeV ist zudem definiert, dass für einen P-Schein die geistige und körperliche Eignung vorgewiesen werden muss. Diese kann in einem umfassenden Gutachten durch einen Arzt der Verkehrsmedizin überprüft werden.

    Dabei sollen Krankheiten ausgeschlossen werden, die eine Fahreignung generell in Frage stellen. Dies sind beispielsweise Epilepsie oder kardiovaskuläre Erkrankungen, sowie Schädigungen im zentralen Nervensystem.

    Auch psychische Störungen stehen, ab einem gewissen Ausmaß, einem erfolgreichen Antrag auf den Personenbeförderungsschein entgegen.

    Im Rahmen der Untersuchung werden folgende Bereiche durch verschiedene Tests überprüft: Orientierungssinn, Belastbarkeit in Stresssituationen, Konzentrationsfähigkeit, Aufmerksamkeit und Reaktionsfähigkeit.

    Soll der Personenbeförderungsschein als Legitimation für die Tätigkeit als Fahrer in Krankentransporten dienen, ist es zudem erforderlich, einen Erste-Hilfe-Kurs zu absolvieren, damit im Ernstfall der Patient entsprechend betreut werden kann.

    Außerdem ist auch eine augenärztliche Untersuchung inklusive Sehtest erforderlich, wenn Sie den Personenbeförderungsschein beantragen möchten. Nur bei entsprechendem Sehvermögen ist eine körperliche Eignung zur Fahrgastbeförderung gegeben.

    Durch diese Anforderung soll verhindert werden, dass es zu schwerwiegenden Unfällen kommt, weil aufgrund einer Sehschwäche Abstände nicht richtig eingeschätzt oder Schilder falsch gelesen werden.

    Wann müssen Sie den P-Schein verlängern?

    Anders als beim Führerschein der Klasse B müssen bestimmte Klassen in regelmäßigen Abständen verlängert werden. Dieser Zeitraum beträgt fünf Jahre und findet auch beim Personenbeförderungsschein Anwendung.

    Für eine Verlängerung müssen ein erneuter Gesundheitsnachweis und ein Sehtest vorgelegt werden. Dadurch ist sichergestellt, dass die körperliche Eignung zur Fahrgastbeförderung weiterhin besteht.

    Weiterhin sollten sich Besitzer vom Personenbeförderungsschein nichts zu Schulden kommen lassen, was Zweifel an der persönlichen Fahreignung aufkommen lässt. Wird beispielsweise eine Straftat mit dem Kfz begangen, kann die Führerscheinstelle den P-Schein auch wieder entziehen.
    Quelle:https://www.fuehrerscheinfix.de/personenbefoerderungsschein/

    Aha, na wenn das mal gut geht.
    🥺
    Rudi
  • Hallo,
    danke für die rasche Antwort.
    Ich brauchte nur eine Verlängerung für weitere 5Jahre des P-Scheins. Ich habe die verlängerung auch schon vom
    Strassenverkehrsamt erhalten.
    Meine Fahrdienstleitung möchte mich gerne los werden, wer möchte schon unbequeme Mitarbeiter
    in seiner Firma.
    Darf die Fahrdienstleitung mich so ohne weiters kündigen.
    Ich sollte zum Betriebsarzt , bin stattdessen zu meinem Augenarzt wegen dem Sehtest und zum Hausarzt. Laut
    Strassenverkehrsamt ist dieses ausreichend für eine Verlängerung.
    Meine Frage war, ob mich die Firma kündigen kann, ich befördere Schwerbehinderte Menschen zur Werkstatt
    und wieder nach Hause und habe aber selber einen GB 70 aufgrund COPD.
    Da es diesen Sommer einfach nur heiß war, hatten fast alle Fahrer bis zu 50 Grad Innenraumtemperatur in den Bullis und eine Klima gibt es nicht. Auf Grund dessen war ich fast 6Wochen krank geschrieben.
    Gruß

  • Wenn du bereits deine Verlängerung hast kommt wegen dem P-Schein eine Kündigung nicht in Betracht.
    Wenn die dich los werden wollen muß das über das Integrationsamt gehen, ganz so einfach ist das nicht.
    Bei copd wäre ich aber vorsichtig, ich weiss nicht ob du bereits Sauerstoffpflichtig bist, das ist ein Aspekt der eine dauerhafte Fahrtätigkeit in Frage stellen kann.
    Ich spreche da aus Erfahrung.
    Von Kündigung schriebst du übrigens erst in deiner Antwort.
    Rudi
  • Mein Lungenarzt hat mir einen Dreizeiler für das Strassenverk. geschrieben, dass die Sauerstoffsättigung im Normberich ist
    und eine Verlängerung für den P-Schein nichts im Weg steht.
    Meine Fahrdienstleitung will mir nur keine Klima genehmigen im Bulli, dann müssten die anderen auch alle eine bekommen.
    Da ist es für die Firma doch einfacher und kostensparender mich los zuwerden.
    Ich mache meine Arbeit sehr gut, bin pünktlich und habe mir nichts zu schulden kommen lassen.
    Und nun habe ich etwas schiß.

  • Wie gesagt, so einfach wird die Kündigung nicht.
    Klimaanlage und copd ist kontraproduktiv.
    Die Reaktion des AG ist aber verständlich und nachvollziehbar.
    Rudi
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