Muss die Stadt Ersatz schaffen wenn der pers. Behindertenparkplatz durch Parkverbot aufgehoben ist

Hallo alle zusammen.
Ich habe eine Frage und zwar meine Freundin ist auf Grund Ihrer Erkrankung auf den Rollstuhl angewiesen und Sie hat an unseren Wohnort einen personenbezogenen Behindertenparkplatz. Auf Grund von Veranstaltungen wird mehrmals pro Jahr die komplette Straße gesperrt. Laut ordnungsamt müssen wir das Fahrzeug entfernen. Nun das Problem alle in der nähe befindlichen Schwerbehindertenparkplätze sind aber auch von der Sperrung betroffen und durch die Sperrung sind normale Parkplätze nicht mehr vorhanden oder so eng dass man sie nicht nutzen kann wegen dem Rollstuhl. Ist die Stadt verpflichtet einen Ersatz zu schaffen? Ich hoffe ihr könnt mir helfen

Antworten

  • Nein, die Stadt ist nicht verpflichtet Ersatz zu schaffen. (Steht aber auch in der Bewilligung des Personen bezogenen Parkplatzes)
    Sicher aber wird deine Freundin eine Möglichkeit finden etwas ausserhalb zu parken und von dir dann nach Hause gebracht zu werden. Be-und entladen wird ja möglich sein.
    Sicher gibt es auch Behindertenfahrdienste.
    Hippy
  • Leider muss ich dem Vorredner hier widersprechen.

    Hallo "Liebevoller Mann",

    die Stadt hat Anwohnerbedürfnisse und -belange bei Sperrungen oder Errichtungen von Straßen zu berücksichtigen (BauGB). Sofern deine Freundin einen blauen Parkausweis vorweisen kann und bereits auch ein gesonderter Anwohnerparkplatz eingerichtet wurde, solltest du mit der Stadtverwaltung noch einmal Reden und eine örtliche einvernehmliche Lösung aller Interessen finden. Selbst im Bewilligungsbescheid oder bei der Zustellung des blauen Parkausweises sind Ausnahmeregelungen für das Parken mit dem blauen Parkausweis beigefügt.
    In diesem Sinne sollte man mit der Stadtverwaltung eine Vereinbarung miteinander treffen.

    Gruß
    rollispeedy
  • Die Frage war, ist die Stadt zu einem Ersatzparkplatz verpflichtet[/b]: NEIN das ist sie nicht, sie [b]kann bei good will eine Ausnahmemöglichkeit vereinbaren!
    Gerne lasse ich mich korrigieren wenn ich die Verpflichtung in schriftlicher Form vorgelegt bekomme.
    Hippy
  • Hippy hat geschrieben:
    Die Frage war, ist die Stadt zu einem Ersatzparkplatz verpflichtet[/b]: NEIN das ist sie nicht, sie [b]kann bei good will eine Ausnahmemöglichkeit vereinbaren!
    Gerne lasse ich mich korrigieren wenn ich die Verpflichtung in schriftlicher Form vorgelegt bekomme.
    Hippy


    Wer meine Worte richtig interpretiert hat es verstanden.
    Ich streite mich mit dir hier nicht mehr!


    Gruß
    rollispeedy
  • Es geht um die Korrektheit meiner Antwort die du in Frage gestellt hast!
    Die Gemeinde ist NICHT verpflichtet, da kannst du dich winden wie ein Aaal, es ist und bleibt so!
    Behördendeutsch und die Realität sind zweierlei!
    Hippy
  • Hippy hat geschrieben:

    Behördendeutsch und die Realität sind zweierlei!
    Hippy


    Eben- die einen beantworten auf Behördendeutsch, die anderen realitätsbezogener.
Diese Diskussion wurde geschlossen.