MS: GdB bei EDSS 5 inkl. Hilfsmittel

Optionen
Hallo zusammen, ich habe 2008 die Diagnose MS erhalten und hatte in den ersten Jahren überhaupt keine Einschränkungen - außer Fatigue -. Ich habe den schubförmige Verlauf. Habe allerdings seit 2012 keine Schub mehr gehabt. Stattdessen hat sich Fatigue (Diagnose; CSF) verschlechtert... kann man das so nennen? und ich habe seit geraumer Zeit Probleme mit dem Laufen. Stolpergefahr, breitbasig ataktisch. Mein EDSS Wert wurde in der letzten Reha, die ich in diesem Jahr gemacht habe, mit 5 bewertet. Auch habe ich eine Hilfsmittelverordnung für einen Rollator von der Reha erhalten, den ich auch an machen Tagen benötige - je nach Tagesform. Ich habe seinerzeit (2009) einen GdB 40 dauerhaft vom Versorgungsamt zuerkannt bekommen. Habe 2010 und 2013 einen Verschlechterungsantrag gestellt, der immer abgelehnt wurde. Nun habe ich Ende letzten Jahres erneut einen Verschlechterungsantrag gestellt, der auch wieder abeglehnt wurde. Habe Widerspruch eingelegt und alle ärztl. Befundunterlagen erbeten. Die Begründung zum Widerspruch habe ich einige Wochen später vorgelegt. Da hatte ich dann auch schon die Genehmigung der DRV zur 4-wöchigen Reha.
Das VA hat sich daraufhin noch einmal bei meinem Neurologen über meinen aktuellen EDSS Wert informiert und bei mir, dass sie die Zeit er Reha abwarten um weitere Entscheidungen zu treffen. So weit so gut. Bisher habe ich noch nichts weiter gehört.
War jetzt alles im Vorfeld ein bisschen viel Text :-). Aber um dann endlich auf meine Frage zu kommen, wollte ich, dass ihr vorher im Bilde seit :-)
Hat jemand Erfahrung damit, wie das VA den EDSS Wert bewertet? Ich habe im Kurzbericht der Reha stehen, dass dieser Wert mit 5 bewertet wird und u.a. breitbasig ataktisch mit linksbetonter Tetraparese.
Würde das evtl. ausreichen, um einen GdB 50 zu bekommen? Zusätzlich habe ich noch den Rollator verordnet bekommen, den ich für längere Strecken mittlerweile benötige. Für jeden Tag habe ich einen Gehstock.
Danke fürs Lesen und ich würde mich über eure Antworte freuen.

LG

Antworten

  • Die in den letzten zwei Absätzen genannten Beeinträchtigungen würden einen von min. GdB 60 + G als "Fernbewertung" darstellen.
    Dein Versorgungsamt scheint recht ....ähm.... penibel mit den GdBs umzugehen.
    Meine Empfehlung ist daher, reiche deine Verschlechterungsanträge über ein Sozialverband ein (z.B. Sozialverband VdK oder Sozialverband Deutschland - oder vergleichbare Institutionen) .
    Der Mitgliedsbeitrag der jedoch eventuell erhoben wird, ist bei Berufstätigen, bei der nächsten Einkommensteuer - aufgrund der erhöhten Freibeträge, die man bei einem erhöhtem GdB bekommt, mehrfach zurück und somit gut investiert.

    Gruß
    rollispeedy
  • Danke für deine Antwort Rollyspeed (coller Name übrigens 😀 )

    Ich wohne in NRW am Niederrhein. Es ist generell sehr schwer den GdB von 50 zu bekommen, das habe ich von einigen Mitpatienten in der Reha auch schon gehört. Allerdings denke ich auch, dass ich diesmal den GdB 50 bekomme - mindestens. Ich hoffe es zumindest, da ich damit auch zukunftsorientierter Handeln kann. Ich bin berufstätig (kann noch 25 Std. i.d. Woche arbeiten) und seit 2014 teilerwerbsgemindert. Werde nächstes Jahr 50 und muss mich ja auch damit auseinandersetzen, wie lange ich noch arbeiten kann. Da würde mir der SBA schon weiterhelfen.
    Bin Mitglied in der DMSG. Beim VDK bin ich kein Mitglied.
    Danke noch mal für deine Meinung.

    LG
    Galgoglette
  • Es ist unabhängig wie hoch dein GdB ist um Arbeiten zu können! Ein blinder Mensch hat einen GdB 100 und kann ebenso noch als Lehrer, Übersetzer usw. Arbeiten. Daher mach es nicht fest, wie viel GdB jemand hat ob er noch arbeiten kann oder nicht.
    Auch wenn man z.B "Rente wegen Erwerbsminderung" bezieht, muss man nicht automatisch ein schwerbehinderter Mensch sein. Und ich finde es es gut, das du dich noch in der gesundheitlichen Lage befindest, wo du noch Arbeiten kannst 😀 .

    Du bist in der DMSG, wie gut sind die denn bei euch vertreten? Kannst du nicht über eine Geschäftsstelle dort einen GdB-Antrag stellen und weiterleiten ggf. über eine örtliche oder regionale Ortsvereinigung? (Sicherlich ist das immer vom örtlichen Gruppenleiter und dessen Einsatz abhängig)

    Gruß
    rollispeedy
  • Zurzeit läuft ja noch das Widerspruchsverfahren. Das VA hatte sich vor meiner Reha im April d.J. bei mir gemeldet und mitgeteilt, dass sie den Reha-Bericht abwarten. Deshalb muss ich jetzt erst einmal warten, bis ich wieder etwas von denen höre. War bis 26.05.17 in der Reha und den endgültigen Reha-Bericht habe ich bzw. meine Ärztin auch noch gar nicht. Nur den Kurzbericht bei Entlassung.
    Dass die Erwerbsminderungsrent unabhängig von einem SBA ist, weiß ich, da ich ja selber seit 2014 Teilerwerbsgemindert bin. Hier in der Gegend sind schon einige Geschäftsstellen der DMSG.
    Allerdings werde ich jetzt die Antwort vom VA erst einmal abwarten müssen, da alle aktuellen Befunde (und die sind sowas von aktuell) von denen von der Reha-Einrichtung angefordert wurden.
    Hatte im November 2016 den Verschlechterungsantrag gestellt.... seitdem zieht sich das Ganze wie Kaugummi. Die Warterei ist echt nervtötend.
    Ich habe die Ablehnung meines Antrages auf Höherbewertung des GdB von November 2016 ja erst im März 2017 !!!! vom VA erhalten. Die haben da alle Zeit der Welt könnte man meinen.

    ICh danke dir für deine EInschätzung und deine Antworten. Sobald ich dann endlich mal was vom VA höre, melde ich mich wieder 😉
  • So, jetzt möchte ich euch auf den neuesten Stand bringend. Habe gestern einen Abhilfbescheid vom Versorgungsamt erhalten. Ich habe - unbefristet - einen GdB von 60 mit Merkzeichen G erhalten 😉

    LG
    Galgolette
Diese Diskussion wurde geschlossen.