Merkzeichen im Ausweis

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Hallo Zusammen, weis nicht mehr weiter habe Posttraumatische Belastungsstörung , Agoraphobie, , Asthma,Rheuma.... habe einen Schwerbehindertenausweis 70 bekomme keine Merkzeichen . Bin ans Haus gebunden kann nicht einfach weg gehen. Kann ohne Hilfmittel nicht gehen mit Gehstock / Gehwagen ca. 50m feststellung durch Neurologin.

Habe bei der Feststellung im Zentrum Familie und Soziales auf Anraten meiner Psychotherapeutin Merkzeichen RF und G mit angegeben . Darauf habe ich kein Anrecht meinten diese bei der Feststellung da ich nicht Beinamputiert bin.

Kann mir bitte jemand erlären wie das zusammen hängt . Vielen Dank

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  • MyHandicap User
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    Gott sei dank dürfen Psychotherapeuten keine Bewertungen über die allgemeinen körperlichen Behinderungen eines Patienten abgeben.
    Dann dürfte ein Bäckereimeister auch bestimmen dürfen, ob ein Auto einen TÜV bekommt oder nicht.
    Also Aussagen über Einschränkungen eines anderen medizinischen Fachbereiches, sollten auch nur die bewerten, die es können. Ansonsten kann ich ja auch mal Fragen, ob mein Zahnarzt mir eine Schwerhörigkeit attestieren kann.

    Bei der Bewertung der vorhandenen "Gehleistung" ist die Invalidität der Beine gemeint und daher ist dieser Vergleich genannt worden.
    Aufgrund eingeschränkter Lauf-/Gehstrecken ist hier nicht alleine der Entscheidungsgrund was eine medizinsicher Befundbericht aussagt, sondern auch in welchem Lebensalter man ist so wie auch andere Kriterien.

    Gruß
    rollispeedy
  • Hallo,

    also.. hast du einfach nur den Antrag ausgefüllt oder dir mal die Mühe gemacht und eine Beiblatt gemacht, wie deine tatsächlichen Einschränkungen ausschauen. Sprich z. B. im Form einen gewöhnlichen Tagesablaufs schildern, was du alles kannst und was du alles nicht kannst.

    Dann - wenn du noch die Möglichkeit hast Widerspruch einzulegen - dann schreibe "hiermit lege ich fristwahrend Widerspruch ein und bitte um Zusendung der Unterlagen, die zu dem Widerspruch geführt haben. Nach Erhalt dieser werde ich den Widersrpuch zeitnah begründen" Dann bekommst du in aller Regel die Unterlagen und eine neue Frist, mit der du die Begründung abgeben musst. Diese Unterlagen dann mit deinem Hausarzt, deinem Lungenfacharzt und deinem Psychiater/Psychologen besprechen und mit denen prüfen, ob der Widerspruch sich lohnt oder ob das Amt richtig entschieden hast. Den Widerspruch kannst du jederzeit wieder zurückziehen.

    Wenn du keine Möglichkeit des Widerspruchs hast, stelle bitte einen neuen Änderungsantrag und füge dem das oben geschriebene bei.

    Leider ist es oftmals so, dass man gute Behandler als Ärzte hat, aber miese Schreiber! Zudem wissen viele Ärzte auch nicht, wie der Alltag ihrer Patienten tatsächlich ausschaut. Beispiel: Mein Hausarzt hat mich in der Praxis zwar schlecht laufen sehen mit dem Rollator, aber wie eingeschränkt meine Gehstrecke tatsächlich ist, schwante ihm erst, als ich ihm ein Wettrennen die Treppe rauf anbot, bei dem ICH selbstredend als Sieger hervorgehen wollte. Zudem war er völligst erschüttert, als ich das erste Mal mit Rollstuhl vor ihm saß. Der arme Mann ist vor lauter Überraschung erstmal drei Schritte rückwärts und fragte dann, wie lang ich den denn habe. Da hatte mein Orthopäde mir den schon ein halbes Jahr vorher verordnet. Mittlerweile war ich aber an dem Limit angekommen, wo es eben auch ohne kaum noch ging.

    Sprich.. wie sieht dein Arzt dich? Es sind Momentaufnahmen... Die Sprechstundenhilfe pflanzt dich ins Sprechzimmer. Der Dok kommt rein, fragt was für Beschwerden dich gerade plagen und bevor du es geschafft hast dich vom Stuhl zu erheben, hat er schon das Rezept geschrieben, vielleicht auch eine kurze körperliche Untersuchung gemacht und ist wieder raus. Tanzen, rennen, springen, laufen sieht der nicht. Alltag wie kochen, putzen, waschen, bügeln... hmm.. jeder Arzt freut sich über frisch gewaschene Patienten, aber wenn das nicht mehr gegeben ist, dann ist es im Grunde schon viel zu spät. Zu Deutsch... der Arzt schreibt, was er gesehen hat und das kann meilenweit vom tatsächlichen Alltagsbefinden weg sein.

    Jumanji
  • Ursi
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    Hallo Zusammen,
    erst mal vielen Dank für euere guten Vorschläge.
    Dann muss ich wohl doch mehr ausholen : Es ist mein Verschlechterungsantrag gewesen .
    Natürlich habe ich ausführlich erklärt das ich nicht mehr ohne Begleitung aus dem Haus kann .
    Auch und das wurde vielleicht nicht so klar hat meine Neurologin sowie die Schmerzklinik ein Attest geschrieben das das Gehvermögen nicht mehr als 50m mit Hilfsmittel möglich ist.
    Wiederspruch habe ich Form und Frist gerecht gestellt .
    Was meine Psychotherapeutin betrifft sie hilft mir mit der ganzen Sache.
    Da ich viele Gesundheitsprobleme habe die miteinander Verbunden sind . Das lässt mich schier verzweifeln. Asthma. Schlafapnoe, Rheumatoide Artrose , WS Syndrom, Neurodermittis , Viele Allergien,Posttrauma... Agoraphobie , Migräne , Tinitus.....uvm.
    Jedesmal wenn ich zum Arzt muss hab ich Angst das sie wieder was neues finden drum geh ich nicht gerne . Hausarzt , Schmerzklinik, Psychotherapeutin . Das sind die stellen die ich wegen der Medikamente und Kontrolle noch aufsuch und nur in Begleitung. Um auf die Sache nochmal zurück zu kommen, was die Merkzeichen bertifft bekommt man die bei Alltagseinschränkung bei Innerer Leiden oder tatsächlich so wie beschrieben bei Beinamputation? Vielen Dank
    Frage
  • MyHandicap User
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    nein, die Merkzeichen G und aG müssen dem eines "Beinamputierten" gleich kommen im überwiegendem Tagesablauf.
    Beim "G" in abgeschwächter Form als beim "aG".
    Ein "nicht mehr kontrolliertes Gehen" von mehr als ca. 30m, geht man davon aus, das ein "G-Merkzeichen" vergeben werden kann.
    Besteht noch Sturzgefahr und dergleichen und es werden Hilfsmittel in Form von Rolli benötigt wird eigentlich auch das aG zuerkannt.
    Wird ausschließlich nur eine "Gehhilfe" (Stock oder Rollator) benötigt, wegen dem Sicherheitsgefühl, wird meist nur das "G" gewährt. Ist der GdB-Status ü80 wegen der Geheinschränkung, wird oftmals auch gleich ein aG zuerkannt.
    Diese Sichtweise berücksichtigt nicht andere Erkrankungen von der Vergabe des G & aG`s (z.B. Herz- & Lungenerkrankungen usw.).
    Wie die Sichtweise der Anerkennung der Merkzeichen zustande kommt, ist oftmals auch eine reine Entscheidungssache des Sachbearbeiters. Daher sollte man beim Antrag auf Merkzeichen eine ausführliche Darstellungen, der Behinderung im Alltag, eventuell auf einem separaten Blatt Papier, schildern. Da Arzt und Befundberichte nicht die individuelle Behinderung darlegen und die Ärzte meist nur Diagnosen aus der Krankenakte entnehmen bei der Anfrage des Versorgungsamtes.
    Eine reine Diagnose der Erkrankung berechtigt heutzutage kein festen GdB-Status oder Merkzeichen.
    Bei manchen Erkrankungen (Diagnosen) kann man von bestimmten Einschränkungen und Behinderungen ausgehen. Sie sind jedoch nicht ursprünglich für einen GdB-Status und Merkzeichen als Kriterium zur Bewertung eines GdBs +M ausschlaggebend.

    Gruß
    rollispeedy
  • Ursi
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    Hallo rollispeedy, danke für die ausführliche Antwort . Leider ist das so das ich oft Stürze beim letzten bin ich so dumm gefallen das ich einen Bandscheibenvorfall davon trug , bekomm halt mit unter die Füße nicht vom fleck zum einen und zum anderen wegen der Posttr. ich velass nur sehr selten das Haus wenn dann nur in Begleitung . Kann auch nicht eben mal so einkaifen oder ins Kino ..... uvm. weil ich zu diesem noch das allerg. Asthma hab ich reagiere sehr stark auf Gerüche mit Anfällen ( Pfefferminz, Eukalyptus, Menthol, Parfüm ,Seifen , Waschpulver ....Jammern hilft nichts ich kenn das nicht anders . Schlimm wurde es als ein Erlebnis mich völlig aus der Bahn Warf und die Flaschbacks mich immer wieder einholen so das mich die Angst überollt. Deshalb war die Verschlechterung und somit die Frage der Merkzeichen . Nun hab ich das so verstanden das jemand wie ich nicht dem Ampotierten gleich ist. Deshalb kein Merkzeichen bekomme. Gruß Frage
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  • Ursi
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    Danke euch , hab es Nachgelesen.

    Frage 😀
  • Hallo...

    ich habe noch etwas ergänzend geschrieben, allerdings als PN, weil es für mich hier zu persönlich wäre.. Hoffe, dass es dir weiter hilft.

    Jumanji
  • Hallo beim Merkzeichen G geht es nicht nur um die Strecke die man innerhalb einer halben Stunde schaffen sollte, sondern auch um das :


    2. Voraussetzungen
    Ist eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt, wird das Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis eingetragen (Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung, Teil D, Nr. 1):
    Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen und/oder der Lendenwirbelsäule bei einem GdB von mindestens 50
    Schwere innere Leiden, wenn dadurch die Bewegungsfähigkeit erheblich eingeschränkt ist, z.B. bei schweren Herzschäden, dauernden Einschränkungen der Lungenfunktion oder chronischer Niereninsuffizienz mit ausgeprägter Anämie
    Sehbehinderungen mit einem GdB von mindestens 70 oder bei Sehbehinderungen mit einem GdB von 50 oder 60 und weiteren erheblichen Störungen der Ausgleichsfunktion, z.B. hochgradige Schwerhörigkeit beiderseits oder eine geistige Behinderung
    Taubheit oder an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit mit weiteren erheblichen Störungen der Ausgleichsfunktion, z. B. hochgradige Sehbehinderung oder geistige Behinderung
    Geistige Behinderung mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 100

    Das Merkzeichen G kann auch bei erteilt werden bei:
    Hirnorganischen Anfällen, in der Regel ab einer mittleren Anfallshäufigkeit mit einem GdB von mindestens 70, wenn die Anfälle überwiegend am Tag erfolgen
    Diabetes mellitus mit häufigen hypoglykämischen Schocks, in der Regel ab einer mittleren Anfallshäufigkeit mit einem GdB von mindestens 70, wenn die Anfälle überwiegend am Tag erfolgen. Näheres unter Diabetes > Schwerbehinderung.
    Störungen der Orientierungsfähigkeit, z.B. bei geistigen Behinderungen mit einem GdB von 80 oder 90

    Das Merkzeichen G ist auch bei Säuglingen und Kleinkindern möglich. Für die Beurteilung gelten dieselben Kriterien wie bei Erwachsenen.