Meldepflicht Behinderung bei der Fahrerlaubnisstelle und wie weiter...

Hallo!
Nach einen Unfall mit Rückenmarksschaden habe ich ein GdB 30 wg. unvollständigen Querschnittes bekommen (Einspruch läuft, könnte mehr werden), und ich möchte nun wieder Autofahren.
Hier:
https://www.myhandicap.de/mobilitaet-behinderung/fuehrerschein-handicap/
steht, ich bin ggü. der Fahrerlaubnisstelle meldepflichtig. Ist das wirklich so?
Ich habe im Abschlussbericht des Krankenhauses keine Einschränkung eingetragen bekommen, müsste es also m.M.n. nicht melden... bin aber natürlich zur Sorgfalt verpflichtet bei der Sicherstellung meiner Fahreignung.
Ich habe eine Fahrstunde genommen, der Fahrlehrer sah kein Problem, will mir natürlich kein "Gutachten" ausstellen.
Meine Sorge ist: Was passiert, wenn ich doch mal einen Unfall habe?
Ich hätte dann schon gerne ein Gutachten für mich, meine Versicherung und meinen Anwalt. Entsprechende Ärzte wollen mir aber kein Gutachten machen (weil sie die fahrphysikalischen Aspekte nicht prüfen können), und TÜV/Dekra/etc. machen es nur auf amtliche Anordnung hin (schon, weil da drin steht, was sie genau testen müssen).

Habt Ihr eine Empfehlung für mich?

Vielen Dank & viele Grüße

Matthias

Antworten

  • hmmm.... GRÜBEL - GRÜBEL 🥺

    ...auch wenn ich mich da nun täusche und es nicht rechtlich 100 %weiß...

    Ich gehe mal die Antwort der Frage anders an!
    Wo steht denn die "Meldepflicht" an die Führerscheinstele durch den Führerscheininhabers?

    Zitat: "... Wenn Sie als Führerscheininhaber durch einen Unfall oder eine Krankheit neu mit einer Behinderung konfrontiert sind, sind Sie verpflichtet dies bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zu melden...."
    (Quelle: https://www.myhandicap.de/mobilitaet-behinderung/fuehrerschein-handicap/ )
    Hier sollte "MyHandycap", Iris Röder von MyHandicap, Stellung beziehen.

    Meldepflicht der Fahruntauglichkeit an die Führerscheinstelle haben in begründeten Fällen nur Ärzte, Ordnungsbehörden, Polizei und unsere Gerichtsbarkeit.
    Anzeigen, von anderen Personen, über den Verdacht einer Fahruntauglichkeit, laufen immer über die genannten Stellen.
    Der Führerscheininhaber wird in keiner Verordnung oder Gesetz verpflichtet die Führerscheinstelle direkt zu informieren.

    Die StVO schreibt dem Führerscheininhaber jedoch vor, sich nur Fahrtauglich ans Steuer eines Kfz zu setzen.
    Der Führerscheininhaber hat in erster Linie zu gewährleisten, sich an die StVO zu halten.
    In begründeten Fällen können die oben genannten Institutionen einem die Entscheidung abnehmen 🥺 😳

    Solltest du dich persönlich Fahruntauglich halten, darfst ebenso kein Fahrzeug führen!
    Du solltest dich einfach mal mit deinem Facharzt über deine Situation unterhalten und den gegebenen Rat des Arztes folgen.
    Jedoch durch eine "Fahruntüchtigkeit" bekommst du keinen höheren GdB zuerkannt.
    Menschen mit erheblichen und schwerwiegenderen Behinderungen fahren einen Kfz.

    Gruß
    rollispeedy

    PS: Man möge mal darüber nachdenken, wie viele ältere Menschen einen Führerschein besitzen, obwohl sie eine Fahrtauglichkeitsprüfung garantiert nicht bestehen würden. Oder eine langfristige Erkrankung haben (z. B. Beinschiene, Armschiene, psychische Erkrankungen usw.)
    ... weiter möchte ich da keine Denkanstöße geben 🥺
  • Hallo ,

    der Inhalt aus (Quelle: https://www.myhandicap.de/mobilitaet-behinderung/fuehrerschein-handicap/ )
    wird von uns geprüft und ein Kommentar dazu abgegeben sobald das geklärt ist.

    Freundliche Grüße

    Denis , MyHandicap
  • MyForumsname hat geschrieben:Meine Sorge ist: Was passiert, wenn ich doch mal einen Unfall habe?
    Ich hätte dann schon gerne ein Gutachten für mich, meine Versicherung und meinen Anwalt. Entsprechende Ärzte wollen mir aber kein Gutachten machen (weil sie die fahrphysikalischen Aspekte nicht prüfen können), und TÜV/Dekra/etc. machen es nur auf amtliche Anordnung hin (schon, weil da drin steht, was sie genau testen müssen).

    Habt Ihr eine Empfehlung für mich?

    Vielen Dank & viele Grüße

    Matthias


    Hallo Matthias,

    ich kann dir nur meine Erfahrung mitteilen und die war nicht schön ...

    Ich bin auch zu ehrlich für die Welt und ich habe wegen Schmerzen Morphium genommen. Über einen langen Zeitraum .... Irgendwann kam auch die Frage bezüglich des Versicherungsschutzes auf .. also habe ich mich bei zig Stellen umgehört, was ich machen muss, damit ich trotz Morphium meine Fahrtüchtigkeit behalte. KEINER konnte mir irgendeine Antwort geben! Die Polizei meinte dann, ich müsse bei der Führerscheinstelle fragen. Da ich nichts "zu verbergen" habe, hab ich das getan und dann ist es kaum zu glauben, was mir passiert ist .... Ich wurde Opfer einer Behördenwillkür und wurde behandelt wie eine Schwerverbrecherin ....
    Ich musste ein abgekürztes Gutachten beim TüV machen lassen, und mich regelmäßiger Urinkontrollen unterziehen .... dies obwohl ich ja nichts "heimlich" nehme sondern offen dagelegt habe, dass ich Morphin nehme. Ist ja schließlich ärztlich angeordnet gewesen! War denen egal .... Ich habe den Reaktionstest trotz Morphin bestanden und hatte dann ein Schreiben, dass ich unter Morphium Auto fahren darf. ABER da ich bim Gutachten gesagt habe, dass ich alle 6-8 Wochen mal ein Glas Wein trinke, wurde mir dann auferlegt mich regelmäßigen Alkoholkontrollen zu unterziehen ... Also dieses Alkoholabstinenzprogramm beim TüV ... Mir hat man also unterstellt, dass ich mit dem Morphin zusammen Wein trinke aber auch zeitgleich/oder an dem Tag Auto fahre! Ich merke an, ich war noch nieeeeeee auffällig. Leberwerte in Ordnung, nie geblitzt worden und innerhalb 30 Jahren 2 Strafzettel wegen falschen Parkens ...
    Natürlich hatte ich auch einen Anwalt aber der taugte nichts .....
    Eigentlich müsste demnach (wenn in DE das Gleichheitsprinzip) gilt, JEDER der Medikamente nimmt dieses Programm absolvieren, denn es könnte ja JEDER Auto fahren ...
    Abgesehen davon > es ist verboten unter Alkoholeinfluss Auto zu fahren ..... aber erst recht mit Alkohol und Medikamenten .... Alleine die Möglichkeit zu haben, dennoch zu fahren, darf doch nicht dazu führen, dass man solche Auflage erhält. Ich war mega sauer .......
    Hab ein Haufen Geld wegen meiner Ehrlichkeit verloren und was ich über die Behörden denke, schreibe ich lieber nicht ...

    Das war meine Erfahrung .... was ich dir sagen will > Es gibt keine verpflichtende Meldepflicht!
    Weder bei Medikamten, noch bei Behinderungen! ABER wenn dann ein Unfall passieren sollte, dann kann es sein, dass zu mit verantwortlich gemacht wirst und du im Nachhinein deine Fahrtüchtigkeit nachweisen musst. Es ist aber besser das im Nachhinein auf Anordnung zu machen als "vorher" ..... weil man sonst der Behördenwillkür völlig ausgeliefert ist und man da auch kaum mehr rauskommt ....
    Das ist mein Rat an dich!

    Katzenauge
  • Katzenauge hat geschrieben:
    " ....ABER wenn dann ein Unfall passieren sollte, dann kann es sein, dass zu mit verantwortlich gemacht wirst und du im Nachhinein deine Fahrtüchtigkeit nachweisen musst. Es ist aber besser das im Nachhinein auf Anordnung zu machen als "vorher" ..... weil man sonst der Behördenwillkür völlig ausgeliefert ist und man da auch kaum mehr rauskommt ....
    ......"
    Katzenauge


    Hallo,

    nur noch eines dazu gesagt, wer sich "Fahruntüchtig" hinter ein Kfz-Steuer setzt und ein Unfall macht, hat auch keinen Versicherungsschutz!!!!
    Der Versicherungsschutz gilt nur, wenn man fahrtüchtig ist im Sinne der StVO.
    Wer bewustseinsveränderte Mittel zu sich nimmt, was bei den meisten zu verordneten Medikamenten der Fall ist, begibt sich auf einen schmalen Grad zwischen Fahrtüchtigkeit und Unfahrtüchtigkeit. Man sollte den Beipackzettel lesen und bei unklarheiten beim Arzt oder Apotheker (nicht Apothekenangestellte) nachfragen.

    Das wohl hier nicht mehr darauf geachtet wird, liegt wohl eher an "Lobbyarbeit".
    Wenn nach jedem Unfall ein Bluttest gemacht würde, ungeachtet eines Verdachts, ich schätze mal, dass sich einige anders verhalten würden und eine andere Sensibilität für dieses Thema bestehen würde.

    SCHADE, dass bisher die Redaktion noch nicht reagiert hat... auf ihr Irrtum ...
    hinsichtlich meines Einwandes vom 11.12.2017 :
    Zitat: "... Wenn Sie als Führerscheininhaber durch einen Unfall oder eine Krankheit neu mit einer Behinderung konfrontiert sind, sind Sie verpflichtet dies bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zu melden...."
    (Quelle: https://www.myhandicap.de/mobilitaet-behinderung/fuehrerschein-handicap/ )
    Hier sollte "MyHandycap", Iris Röder von MyHandicap, Stellung beziehen, da dieses falsch ist.


    Gruß
    rollispeedy 🥺
  • Hallo,

    vor 2 Jahren hatte ich (50) ein Gesundheitliches Fahrverbot. Das stand in den Akten der Ärzte und mir ging es damit gar nicht gut.
    Es hat 10 Monate gedauert viele Nerven gekostet bis ich wieder Fahren durfte.

    Ich habe mich daran gehalten zumal in unserem Haus auch ein Polizist und ein Staatsanwalt wohnt.

    Mit Medikamenten, Drogen und Alkohol zu fahren ist bestimmt nicht gut. Auch Krankheiten seien sie noch so " schlimm" (Ohnmachten) oder fast Blind wie mein Mann sollten die Finger vom Lenkrad lassen.

    Mein Mann (49) sieht nach einigen OP wieder normal , auch ich darf fahren da ich einen Ereignisrekorder am Herzen im Körper habe der jede Ohnmacht aufzeichnen würde. Eine Ohnmacht oder Dummheit und ich bin wieder Fußgänger. 😢

    Auch habe ich gelernt das ich nicht alles können muss und nicht alles brauche was ich gerne hätte. Zumal meine WFB mir die Monatskarte bezahlt.

    Gestern wurde ich fast von einem Auto angefahren als Fußgänger, wenn das Kennzeichen das Alter des Fahrers war dann war er Jahrgang 1921. 😡


    Gruß und einen schönen Tag

    Gastone

    😃

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  • rollispeedy hat geschrieben:
    Katzenauge hat geschrieben:
    " ....ABER wenn dann ein Unfall passieren sollte, dann kann es sein, dass zu mit verantwortlich gemacht wirst und du im Nachhinein deine Fahrtüchtigkeit nachweisen musst. Es ist aber besser das im Nachhinein auf Anordnung zu machen als "vorher" ..... weil man sonst der Behördenwillkür völlig ausgeliefert ist und man da auch kaum mehr rauskommt ....
    ......"
    Katzenauge


    Hallo,

    nur noch eines dazu gesagt, wer sich "Fahruntüchtig" hinter ein Kfz-Steuer setzt und ein Unfall macht, hat auch keinen Versicherungsschutz!!!!
    Der Versicherungsschutz gilt nur, wenn man fahrtüchtig ist im Sinne der StVO.
    Wer bewustseinsveränderte Mittel zu sich nimmt, was bei den meisten zu verordneten Medikamenten der Fall ist, begibt sich auf einen schmalen Grad zwischen Fahrtüchtigkeit und Unfahrtüchtigkeit. Man sollte den Beipackzettel lesen und bei unklarheiten beim Arzt oder Apotheker (nicht Apothekenangestellte) nachfragen.

    Das wohl hier nicht mehr darauf geachtet wird, liegt wohl eher an "Lobbyarbeit".
    Wenn nach jedem Unfall ein Bluttest gemacht würde, ungeachtet eines Verdachts, ich schätze mal, dass sich einige anders verhalten würden und eine andere Sensibilität für dieses Thema bestehen würde.

    SCHADE, dass bisher die Redaktion noch nicht reagiert hat... auf ihr Irrtum ...
    hinsichtlich meines Einwandes vom 11.12.2017 :
    Zitat: "... Wenn Sie als Führerscheininhaber durch einen Unfall oder eine Krankheit neu mit einer Behinderung konfrontiert sind, sind Sie verpflichtet dies bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zu melden...."
    (Quelle: https://www.myhandicap.de/mobilitaet-behinderung/fuehrerschein-handicap/ )
    Hier sollte "MyHandycap", Iris Röder von MyHandicap, Stellung beziehen, da dieses falsch ist.


    Gruß
    rollispeedy 🥺


    Hallo rollispeedy,

    natürlich gebe ich dir Recht > wer sich fahruntüchig ans Steuer setzt, hat kein Versicherungsschutz!
    Egal ob durch Medikamente, Alkohol oder was auch immer.

    Die Ärzte sagen Folgendes > Man sollte bei Beginn von Opiaten oder Medikamenten, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen können, oder bei Dosierungsveränderungen für mind. 2 Wochen kein Fahrzeug führen. Ist man aber med. eingestellt und nimmt regelmäßig die gleiche Dosis, wird man auch als fahrtüchtig eingestuft. Nur bekommt man das in der Regel nicht schriftlich vom Arzt .... 🥺

    Beim Cannabis auf Rezept ist das ja jetzt nichts anderes ...
    Selbst wenn man WickMediNight nimmt, dürfte man kein Auto fahren.
    Besteht bei einem Unfall nur der geringste Verdacht, das der Gegner, der evtl. nicht Schuld am Unfall ist, Medikamente/Alkohol o.ä. genommen hat, wird er zwangsläufig mit haftbar gemacht ...
    Weil ich ja "ach so ehrlich und fürsorglich" bin, wollte ich es eben nicht darauf ankommen lassen (man weiß ja nie ...... ) dewegen wollte ich den Nachweis meiner Fahrtauglichkeit schon im Vorfeld.

    Das man sich aber dann einem Alkoholabstinenzprogramm anschließen muss, nur weil man ja Alkohol "trinken könnte" ist eine Frechheit hoch 3 gewesen!

    Ich habe sogar bei all meinen Recherchen entdeckt, dass es eine Vaginalcreme gibt, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt. Ich glaube kaum, dass sich hier die Anwender vom Auto fern halten ...

    Für mich sollte es an und für sich so sein > Wenn die Fahrerlaubnisbehörde bei Personen, die bewusstseinsveränderte Mittel zu sich nehmen, an der Fahrtüchtigkeit dessen zweifelt, dann sollte es eine Meldepflicht geben .... und zwar von den Ärzten oder Apotheken aus. BTM-Rezepte werden ja ohnehin registriert .... Nur so werden auch "alle Menschen" gleich behandelt! Das wünsche ich zwar nicht wirklich, dass dies eintritt aber weil dem nicht so ist, fühle ich mich so ungerecht behandelt ...

    Na ja, es wird glaube ich hier immer wieder Lücken in den Gesetzen geben, so dass man am Ende nicht viel ausrichten kann.

    In diesem Sinne wünsche ich Allen erträgliche Schmerzen, frohe Weihnachten und einen guten Start ins neue Jahr.

    Katzenauge

  • Ergänzungen/ Info/ Erfahrungen zur Situation in der Schweiz

    Hallo zusammen

    Auch mich haben die (leider ungenauen und falschen) Info von dieser website bezüglich Melden müssen einer Behinderung verunsichert. Beziehungsweise las ich hier damals, dass Personen mit Behinderung die Fahrprüfung neu, nochmals machen müssen. Ohne weitere Angaben, wer, ab welchem Ausmass, welche Behinderung etc.

    Das sofortige Lesen der Paragraphen Gesetze Schweiz sowie googeln dazu liess viele Fragen offen ob nötig, wann genau, um was es geht...

    Erkundigungen bei einem Fahrlehrer auch mit Angebot/spezialisiert mit Handicap, sowie andere Quellen ergaben schliesslich folgendes:

    - nur wer neu ein (umgebautes ) Auto mit anderer, als bisheriger Bedienung fahren muss (z.B Gasring, Paraplegiker) muss neu die Fahrprüfung/ Fahrt mit amtlichem Experten machen um zu belegen dass er dies genügend beherrscht. Diese Personen wissen dies, müssen ja auch auf einem solchen Auto/ spezialisierter Fahrlehrer dafür einige Fahrstunden nehmen um es zu erlernen.

    - sonst Nein(!)- ich als "normale" Autofahrerin mit körperlicher Behinderung/ Krankheit inzwischen muss nichts per se melden, z.B als Rollstuhlnutzerin, weder in DE, noch in der CH. Bezüglich Überlegungen freiwillig etwas Melden, Fahrüberprüfung/Fahrprüfung wiederholen beim Amt um auf der sicheren Seite zu sein bei einem Unfall/ Kontrolle: Der Fahrlehrer riet mir: "Keine schlafenden Hunde wecken,"
    Die geschilderte Erfahrung im Thread/ Probleme von jemandem dabei bestätigen dies wohl!!!

    - in der Schweiz muss man das Einnehmen gewisser Medikamente melden/ man benötigt einen Eintrag im Führerschein. Dazu gehören gewisse ( starke?) Psychopharmika, jedoch nicht alle. Hier kann die Nachfrage bei seinem Arzt/ sich informieren ratsam sein bei Unklarheit. Im Bekanntenkreis verlor jemand vorerst sofort seine Fahrerlaubnis wegen wohl unwissentlichem Nichtmelden solcher meldepflichtiger Psychopharmika- Medikamenteneinnahme. Eine genaue Liste welche weiteren Medikamente dies betrifft, fand ich nicht. Darum Nachfrage, Info beim ( Haus-)Arzt.

    Liebes MyHandicap- Team, ein Prüfen,baldiges Differenzieren/ Korrigieren dieser Auskünfte zum Thema finde ich eine gute Idee... aber auch das man solche hier z.B länderspezifisch und detailliert finden kann.

    Grüsse so.walkandroll

  • Hallo,

    nach einem Jahr melde ich mich nochmal, um meine Erfahrung zu teilen.

    Ich habe keinen Gutachter gefunden, der mir ein entsprechendes Gutachten erstellt. Gutachter, die das können, machen es nur mit amtlichem Auftrag. Eine Fahrschule ist mit mit gefahren, der Lehrer meinte, kein Problem, aber er kann es mir nicht schriftlich geben. Das war aber vorher schon klar.

    Ich habe also Mitte Januar mich beim KVR vorgestellt, Führerscheinstelle, um meine Rückenmarksverletzung zu melden.

    Ich habe das vorsorglich gemacht, einfach im Hinblick auf die Möglichkeit, dass ich ja doch mal einen Unfall haben könnte, verschuldet oder unverschuldet, und ich dann einfach keine Fragen dazu beantworten müssen möchte...

    Im KVR war die Dame wirklich freundlich, hat mir aber sofort die Konsequenz aufgebürdet, ein Fahreignungsgutachten machen zu lassen. OK. Ich bekam dann nach einigen Tagen den Brief, in dem wurde mir das schriftlich gegeben, mit einer Liste von zugelassenen Gutachtern, ich solle mir einen aussuchen und das dem KVR melden. Mit allen Briefen kam dann immer auch die Drohung, wenn ich die Frist verstreichen lasse, wird mein Führerschein eingezogen (ich erinnere mich nicht an die genaue Formulierung, meine Mitarbeit war aber nicht optional...)

    Das habe ich gemacht, dann kam der gewählte Gutachter, der TÜV, auf mich zu und hat mich zur Zahlung von ca. 550€ aufgefordert. Sorry, die genauen Zahlen weiß ich nicht mehr aus dem Kopf. Ich habe das dann überwiesen, danach bekam ich einen Termin zur Vorstellung - bin hin, wurde von einer Ärztin, Neurologin, untersucht. Sie sagte, kein Problem von Ihr aus, ich müsste nun noch das fahrpraktische Gutachten machen... es dauerte noch einige Wochen, dann bekam ich das Gutachten, das KVR auch, und danach kam ein Brief vom KVR mit der Aufforderung, ein fahrpsychologisches Gutachten zu machen - die Ärztin vom TÜV hatte sich in der Formulierung geirrt, also nochmal einen Brief an sie geschrieben (anrufen ging nicht), korrigiertes Gutachten, dann die Aufforderung vom KVR, ein fahrtechnisches Gutachten zu machen... dazu ging ich zu einer Fahrschule, die mit dem Thema viel Erfahrung hat (Empfehlung vom sozialen Dienst der Klinik in Murnau), und beim KVR meldete ich den TÜV (nach Absprache mit der Fahrschule) als Gutachter. Ich hatte dann noch zwei Vorbereitungsfahrstunden bei der Fahrschule, dann den Termin mit dem TÜV Prüfer - alles gut, er hat mir ein Gutachten geschrieben und alle Fahrerlaubnisse (sogar Moped) gelassen, seiner Aussage nach, weil ich ja verantwortungsvoll mit dem Thema umgehe. Fahrschule und TÜV hat nochmal ca. 300€ gekostet (der TÜV nur knapp 100, der Rest war Fahrschule).

    Noch ein, zwei Wochen, dann kam der Brief vom KVR, dass alles OK ist. Insgesamt hat das ca. 4 Monate gedauert...

    Die Kosten habe ich dann bei der Rentenversicherung eingereicht, da ich als Außendienstler die Fahrerlaubnis ja beruflich brauche - die RV hat mir dann zuerst das medizinische Gutachten erstattet, das praktische nicht, sie sagten, das wären Kosten zur Erlangung einer Fahrerlaubnis, die nur bezahlt werden unter einer bestimmten Einkommensgrenze - Einspruch von mir, weil es ja auch um ein Gutachten ging, dann wurde das auch bezahlt.

    Zusammenfassend: Vielleicht wäre es unnötig gewesen. Aber ich glaube, durch mein proaktives Rangehen waren alle Parteien ziemlich offen und freundlich, es war keine unangenehme Erfahrung und ich bin auf der sicheren Seite. Eben auch beruflich mit Firmenwagen und so, die Firma hat das sehr begrüßt, dass ich so damit umgegangen bin.

    Wer das jetzt alles gelesen hat, weil er/sie die Info braucht: Viele Grüße, Kopf hoch, ich hoffe, es geht für Dich ebenso glimpflich aus wie für mich!

    An alle anderen auch viele Grüße

    M.